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Kurzarbeit und ALG I 50 % Preisaktion: Vollständige Bedingungen

1. Geltung

Diese Aktionsbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzhinweisen.

2. Berechtigter Teilnehmerkreis

Alle neuen und bestehenden Taxfix-Nutzer („Nutzer”), die für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung mit der Taxfix Software erstellen und einreichen, wenn sie mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:

(1) Er/sie hat während des Jahres 2020 Kurzarbeitergeld erhalten; oder
(2.)Er/sie hat während des Jahres 2020 Arbeitslosengeld I erhalten.

Sollten zwei Nutzer zusammen veranlagt werden, d.h. dass sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, genügt es, wenn einer der beiden Partner eines der o.g. Kriterien erfüllt.

Das Vortäuschen falscher Einkünfte kann eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Derartige Täuschungshandlungen führen ferner zum sofortigen Ausschluss von der Aktion und der Nutzung der Taxfix-Plattform.

3. Aktionszeitraum

Diese Preisaktion beginnt am Mittwoch, den 12. Mai 2021, 09:00:00 Uhr und endet mit Ablauf des  31. Juli 2021. 

4. Erfasste Steuererklärungen

Diese Preisaktion gilt nur für Steuererklärungen für das Jahr 2020. Weitere mit Taxfix erstellte und eingereichte Steuererklärungen für andere Steuerjahre, z.B. 2019, 2018, 2017 oder 2016 sind von der Preisaktion ausgenommen, auch wenn sie während des Aktionszeitraums eingereicht werden.

 

Weiterhin sind nur solche Steuererklärungen für das Jahr 2020 von dieser Preisaktion erfasst, die innerhalb des Aktionszeitraumes an Taxfix übermittelt worden sind. Das Datum der Übermittlung an Taxfix und Freigabe zur Einreichung während des Aktionszeitraums ist entscheidend.

5. Reduzierung der Servicegebühr

Die Taxfix-Servicegebühr von derzeit 39,99 € pro eingereichter Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 reduziert sich um 50 % auf 19,99 € bei Einlösung des Aktionscodes (Ziff. 6). Diese Reduktion der Servicegebühr über den Aktionscode gilt nur im Aktionszeitraum (Ziff. 3) für den unter Ziff. 2 bestimmten Teilnehmerkreis und die gemäß Ziff. 4 erfassten Steuererklärungen.

6. Freischaltung​ mit Aktionscode

Um an der Preisaktion teilzunehmen, musst du bei der Bezahlung den Aktionscode KURZARBEIT einlösen. Wir erkennen dich anhand der Daten, die du an das Finanzamt bezüglich des Kurzarbeitergeldes oder Arbeitslosengeld I übermittelst als Teilnahmeberechtigte/n.

7. Datenschutz

Zur Feststellung der Höhe der Gebühren verarbeiten wir zusätzlich zu den in der Datenschutzerklärung offengelegten Datenverarbeitungsvorgängen die Angaben zu Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei du bist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf deine Anfrage hin erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).