Alle neuen und bestehenden Taxfix-Nutzer („Nutzer”), die für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung mit der Taxfix Software erstellen und einreichen, wenn sie mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
(1) Er/sie hat während des Jahres 2020 Kurzarbeitergeld erhalten; oder
(2.)Er/sie hat während des Jahres 2020 Arbeitslosengeld I erhalten.
Sollten zwei Nutzer zusammen veranlagt werden, d.h. dass sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, genügt es, wenn einer der beiden Partner eines der o.g. Kriterien erfüllt.
Das Vortäuschen falscher Einkünfte kann eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Derartige Täuschungshandlungen führen ferner zum sofortigen Ausschluss von der Aktion und der Nutzung der Taxfix-Plattform.