In vielen Fällen kannst du deine Steuererklärung freiwillig abgeben.
Das lohnt sich besonders dann, wenn du mit einer Rückzahlung rechnen kannst. Es gibt aber auch Fälle, in denen du zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet bist:
• Du hast Lohnsteuerklasse III, IV mit Faktor, V, oder VI.
• Du hast Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten.
• Du hast Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erzielt.
• Du hast auf deiner Lohnsteuerbescheinigung Freibeträge für den Lohnsteuerabzug eingetragen lassen.
• Du hast einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
• Du betreibst ein Gewerbe, bist freiberuflich oder selbstständig tätig.