Alle neuen und bestehenden Taxfix-Nutzer (“Nutzer”), die für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung mit der Taxfix Software erstellen und einreichen, wenn sie mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
(1) Er/sie hat während des Jahres 2020 Kurzarbeitergeld erhalten; oder
(2.)Er/sie hat während des Jahres 2020 Arbeitslosengeld I erhalten.
Sollten zwei Nutzer zusammen veranlagt werden, d.h. dass sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, genügt es, wenn einer der beiden Partner eines der o.g. Kriterien erfüllt.
Das Vortäuschen falscher Einkünfte kann eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Es kann zur Weitergabe dieser Angaben an das zuständige Finanzamt führen. Derartige Täuschungshandlungen führen ferner zum sofortigen Ausschluss von der Aktion und der Nutzung der Taxfix-Plattform.
Diese Preisaktion beginnt am Freitag, den 8. Januar 2020, 12:00:00 Uhr. Taxfix GmbH (“Taxfix”) behält sich vor, sie jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies geschieht durch die Entfernung entsprechender Hinweise und die Erhebung der jeweils geltenden Taxfix-Servicegebühr.
Diese Preisaktion gilt nur für Steuererklärungen für das Jahr 2020. Weitere mit Taxfix erstellte und eingereichte Steuererklärungen für andere Steuerjahre, z.B. 2019, 2018, 2017 oder 2016 sind von der Preisaktion ausgenommen, auch wenn sie während des Aktionszeitraums eingereicht werden.
Weiterhin sind nur solche Steuererklärungen für das Jahr 2020 von dieser Preisaktion erfasst, die innerhalb des Aktionszeitraumes an Taxfix übermittelt worden sind. Das Datum der Übermittlung an Taxfix und Freigabe zur Einreichung während des Aktionszeitraums ist entscheidend.