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Amtsveranlagung – Wenn das Finanzamt die Steuererklärung macht

Bei der Amtsveranlagung übernimmt das Finanzamt die Erstellung deiner Steuererklärung, vorausgesetzt du beziehst Rente und hast keine weiteren Einnahmen. Damit sparst du dir Zeit und gibst die bürokratische Arbeit einfach ab. Allerdings besteht die Gefahr, dass dir eine Steuerrückerstattung entgeht.
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Was ist die Amtsveranlagung?

Du bekommst eine Rente und hast einen Wohnsitz im Ausland? Dann bist du verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen. Wenn du allerdings darauf verzichten möchtest, kannst du auch das Formular zur Erklärung des Verzichts zur Abgabe einer Steuererklärung ausfüllen und das Finanzamt setzt anhand der Informationen des Rententrägers deine Einkommensteuer fest.

Das nennt man Amtsveranlagung. Sie ist nur möglich, wenn du keine weiteren Einnahmen hast, wie zum Beispiel aus der Vermietung einer Wohnung.

Das gilt aber nicht nur für Rentner*innen mit Wohnsitz im Ausland. Auch in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können Rentner die Einkommensteuererklärung so durch das Finanzamt erstellen lassen

Berechtigung für Amtsveranlagung

Du kannst die Amtsveranlagung nutzen, wenn du eine Rente

  • aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • aus der landwirtschaftlichen Alterskasse,
  • einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • Pensionskassen,
  • Pensionsfonds oder,
  • von einem Versicherungsunternehmen beziehst.

Außerdem kannst du die Amtsveranlagung nur nutzen, wenn du im Ausland oder in Bremen, Brandenburg, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern wohnst und du sowie dein*e Ehepartner*in abgesehen von einem Minijob keine weiteren Einnahmen habt.

Entscheidest du dich für die Amtsveranlagung, dann greift das Finanzamt auf die Daten deines Rentenversicherungsträgers, deiner Versicherung und deiner Krankenkasse zu und sendet dir jedes Jahr deinen Steuerbescheid.

Auf dem Papiervordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ kannst du ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Rahmen der Amtsveranlagung geltend machen. Damit sind dann alle steuerlichen Pflichten erledigt.

Welche Nachteile hat die Amtsveranlagung

Tatsächlich ist die Amtsveranlagung für viele Rentner*innen eine Erleichterung. Vor allem, wenn sie sich nur durch einen Minijob etwas dazuverdienen und sonst keine Einnahmen oder Ausgaben haben, die steuerlich von Belang sind.

Dennoch gibt es einen Haken: Wenn du keine Steuererklärung mehr selbst machen musst, besteht die Gefahr, dass du Ausgaben, die du hättest steuerlich geltend machen können, nicht mehr angibst.

Wir empfehlen dir deshalb trotzdem eine Steuererklärung abzugeben. Nur so kannst du deine Sonderausgaben, Werbungskosten, Pflegekosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten und weitere Ausgaben von der Steuer abzusetzen. So kannst du deine Steuerlast senken und vielleicht sogar auf eine Rückerstattung hoffen.

 

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Vor- und Nachteile Amtsveranlagung:

Vorteile:

  • Aufwandsminimierung für Rentner*innen
  • Bürokratieabbau für Ämter

Nachteile:

  • Weniger Bewusstsein für Steuererleichterung
  • Keine Berücksichtigung aller absetzbaren Ausgaben
  • Aufwand für das Einschicken aller Belege für Steuerrückerstattung
  • Notwendiges Anfechten des automatischen Steuerbescheids
  • Finanzamt profitiert von nicht angegebenen Ausgaben
  • Recht wenige Steuerzahlende, für die sich eine Amtsveranlagung lohnt
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Zusammenfassung
Bei der Amtsveranlagung übernimmt das Finanzamt den Aufwand der Erstellung der Steuererklärung. Zurzeit wird die Amtsveranlagung für Rentner*innen im Inland nur in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg und Bremen durchgeführt.

Auf dem Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ können bestimmte Punkte eingetragen werden. Diese sind:

    • Spenden und Mitgliedsbeiträge
    • Kirchensteuer
    • außergewöhnliche Belastungen und
    • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 30.11.2018
aktualisiert am: 08.02.2023

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