Lohnsteuerermäßigung
Was ist die Lohnsteuerermäßigung?
Jedem Arbeitnehmenden wird auf Basis der ELStAM-Daten die Lohnsteuer vom monatlichen Gehalt abgezogen und an das Finanzamt übermittelt. Einige Freibeträge werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Übersteigen jedoch die tatsächlichen Aufwendungen diesen Betrag, kann der*die Arbeitnehmende auch eine Lohnsteuerermäßigung geltend machen. Dadurch verringert sich der monatliche Einkommensteuerabzug.
Wie funktioniert die Lohnsteuerermäßigung?
Mit der Ermäßigung der Lohnsteuer sichert man sich einen höheren Nettolohn, in dem man sich Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sichert. Arbeitnehmende können sich Freibeträge bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eintragen lassen.
Die Belastungen drücken dann sofort und nicht erst beim Lohnsteuerjahresausgleich die Steuerlast. Der Antrag kann bis Ende November eines Jahres direkt beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Geregelt unter: §39a EStG.
Wie kannst du eine Lohnsteuerermäßigung beantragen?
Der Antrag auf die Lohnsteuerermäßigung wird auf einem amtlichen Vordruck bis spätestens Ende November beim Finanzamt von dir eingereicht. Du kommst dann mit deinem Dezembergehalt in den Genuss des vollen Jahresfreibetrags. Der Freibetrag wird auf die restlichen Monate des Jahres verteilt, wenn du den Antrag früher stellst.
Wenn du einen neuen Antrag stellen, musst du für die meisten Ausgaben einen Betrag von mindestens 600 Euro nachweisen.
Der vereinfachte Antrag ist in das Hauptformular integriert. Dies ist ausreichend, wenn sich nur der Jahresfreibetrag oder die Anzahl der Kinderfreibeträge ändert.
Achtung: Wenn du einen Freibetrag hast, der nach einer bestimmten Zeit nicht mehr gerechtfertigt ist, musst du dies dem Finanzamt mitteilen.