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Lohnsteuerhilfeverein – Wie kann er helfen?

Leider weiß nicht jede*r, welche Kosten man in der Steuererklärung absetzen kann. Viele nehmen die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch. Worin dieser dich unterstützt und wie viel das kostet, erfährst du hier.
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Wer kann vom Lohnsteuerhilfeverein profitieren?

Egal ob Angestellte, Beamte, Studierende oder Rentner*innen – Sie alle können einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen. Im Steuerberatergesetz ist festgelegt, wen die Berater*innen unterstützen dürfen. Erste Voraussetzung dabei ist, dass du einem Lohnsteuerhilfeverein als Mitglied beitrittst.

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige können den Lohnsteuerhilfeverein nicht nutzen. Bei Arbeitnehmer*innen, Unterhaltsempfangenden, Rentner*innen und Personen, die eine Pension beziehen, sieht es anders aus.

  • Sie sind zugelassen, wenn sie nicht zusätzlich Einkommen aus einer Selbständigkeit, einem Gewerbe oder aus Land- und Forstwirtschaft beziehen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und/oder aus Kapitalerträgen sowie sonstige Einkünfte sind so lange in Ordnung, wie diese unter den Betragsgrenzen bleiben

Ist der Lohnsteuerhilfeverein deshalb keine Option, bleibt als richtiger Ansprechpunkt meist nur eine Steuerberatung.

Welche Beratung kannst du vom Lohnsteuerhilfeverein erwarten?

Allgemein gilt, dass die Vereine ebenso wie eine Steuerberatung dir bei deiner Steuererklärung helfen können. Der Lohnsteuerhilfeverein nimmt dir den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt ab. Auch Einspruchs- und Klageverfahren werden von ihm übernommen.

Neben dieser Hilfe haben Mitglieder das ganze Jahr über die Möglichkeit, sich vom Verein in Steuerbelangen beraten zu lassen. So unterstützen die Vereine ebenfalls bei der Wahl der richtigen Steuerklasse. Ein Lohnsteuerhilfeverein berät dich auch bei folgenden Belangen:

  • Freistellungsaufträge
  • Lohnsteuerermäßigungen
  • Kindergeld
  • Riester-Zulagen

Wie läuft eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein ab?

Für deinen Beratungstermin ist es wichtig, dass du alle wichtigen Unterlagen beisammen hast. Dazu gehören unter anderem deine Lohnsteuerbescheinigung und gegebenenfalls weitere Einkommensnachweise, wie zum Beispiel aus Mieteinnahmen.

Möchtest du beispielsweise eine Weiterbildung, Fahrtkosten zu deiner Arbeitsstätte oder Ausgaben für die eigene Gesundheit geltend machen, kannst du dies mit deiner beratenden Person absprechen. Dafür sind die entsprechenden Belege wichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein sagt dir, was du mitbringen musst. Viele bieten auch online eine Checkliste mit allen wichtigen Unterlagen an.

Idealerweise gibt dir der Lohnsteuerhilfeverein Hinweise zu weiteren Posten, die du von der Steuer absetzen kannst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du aufgrund einer Arbeitsstelle umgezogen bist.

Nach Abschluss des Gesprächs kann der*die Steuerexpert*in deine Einkommensteuererklärung erstellen. Er wird sich dann auch mit dir in Kontakt setzen und dir mitteilen, ob du mit einer Steuerrückzahlung rechnen kannst.

Was kostet eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Es ist einfach, in einem Lohnsteuerhilfeverein Mitglied zu werden. Allerdings ist das mit Kosten verbunden, die je nach Verein variieren. Für den Eintritt in den Lohnsteuerhilfeverein musst du in der Regel eine Aufnahmegebühr bezahlen. Hinzu kommt ein Jahresbeitrag, der sich nach deinen JahresbruttoeinnahmenBrutto bezeichnet eine zusammengesetzte Größe. Bruttogehalt/-lohn beinhaltet die Einkommensteuer und die Sozialabgaben aus dem Arbeitnehmeranteil.
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bemisst. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einnahmen beider Partner*innen zusammengerechnet.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10 bis 15 Euro.

Die Jahresbeiträge sind gestaffelt. In der Regel beginnen die Kosten bei ca. 40 Euro. Bei sehr hohen Einnahmen kann der Mitgliedsbeitrag in einem Lohnsteuerhilfeverein 365 Euro erreichen. Bei einigen solchen Anbietern sind sogar bis zu 748 Euro möglich.

Beispiel:

Ein angestellter Arbeitnehmer erzielt aus seiner Tätigkeit ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 39.600 Euro. Er meldet sich beim Lohnsteuerhilfeverein in seiner Nähe an und zahlt:

  • Eine einmalige Aufnahmegebühr von 12 Euro inkl. Mehrwertsteuer
  • Einen Jahresbeitrag von 142 Euro inkl. Mehrwertsteuer

Der genaue Mitgliedsbeitrag wird von deinem*r Berater*in im Lohnsteuerhilfeverein deiner Wahl errechnet. Dieser Beitrag gilt dann für das gesamte Jahr. Du kannst die zuständige Person jederzeit kontaktieren. Dies ist ein großer Vorteil eines Lohnsteuerhilfevereins, denn bei einer Steuerberatung werden zusätzliche Beratungsleistungen auch mal in Rechnung gestellt.

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Marc
von Marc
veröffentlicht am: 17.08.2017
aktualisiert am: 12.12.2022

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