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Steuerberatung – Hilfe für komplizierte Steuerfälle

Die Steuererklärung selber zu machen, ist nicht schwer. In manchen Fällen kann der Rat einer Steuerberatung aber nützlich sein. Wir erklären dir, in welchen Fällen das der Fall ist.
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Wann brauche ich eine Steuerberatung?

Für die meisten Arbeitnehmer*innen ist die Steuererklärung unkompliziert. Mit einem Steuerprogramm kannst du sie selber machen und dadurch die Ausgaben für die Steuerberatung sparen.

Tipp:

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In den folgenden Fällen kann eine professionelle Beratung durch eine Steuerberatung sinnvoll sein:

  • bei selbstständiger Tätigkeit
  • bei einem Gewerbe
  • bei mehreren Einkunftsarten (z. B. Anstellung, Gewerbe und Einkünften aus Vermietung)
  • bei Einkünften aus dem Ausland
  • bei Erbfällen

Wenn du zur Abgabe dieser verpflichtet bist und eine Steuerberatung in Anspruch nimmst, hast du mehr Zeit für die Steuererklärung. Für die Steuererklärung 2022 hast du also bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Übrigens:

Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für Pflichtveranlagte (ohne Hilfe einer Steuerberatung) ist für den Veranlagungszeitraum 2022: Hier endet die Frist am 02. Oktober 2023.

Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, willst deine Steuererklärung aber dennoch einreichen, gibt dir das Finanzamt sogar vier Jahre Zeit. Genaueres zu den verschiedenen Daten findest du im Artikel Fristen zur Abgabe der Steuererklärung.

Wie viel kostet eine Steuerberatung?

Die Höhe der Kosten ist abhängig von deinem Einkommen und dem Umfang der Arbeit. Die Gebühren sind in der Vergütungsverordnung für Steuerberatung festgelegt. Diese geben jedoch Spielräume, innerhalb dieser der*die Steuerberater*in die Gebühr bestimmen darf. Normalerweise orientiert er sich dabei an dem mittleren Wert innerhalb der Gebührenbandbreite.

Kosten für die Steuerberatung absetzen

Als Arbeitnehmer*in kannst du bestimmte Kosten im darauffolgenden Jahr für die Steuerberatung als Werbungskosten absetzen. Das sind ausschließlich die Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung deiner Einnahmen entstanden sind. Dabei gelten sowohl Kosten für das Ausfüllen der Formulare als auch für die Beratungsleistung als steuermindernd.

Dazu zählen insbesondere Einnahmen und Werbungskosten bei folgenden Anlagen:

Anlage N (Nichtselbstständiger Arbeit)
Anlage V (Vermietung und Verpachtung
Anlage R (Renten)
Anlage KAP (Kapitaleinnahmen)
Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)

Als Nebenkosten der Steuerberatungskosten kannst du folgendes absetzen:

  • Fahrtkosten für die Fahrt zur Steuerberatung und zum Finanzamt
  • Porto
  • Telefongebühren

Mischkosten
Das Finanzamt akzeptiert Ausgaben bis 100 Euro als Mischkosten für Ausgaben, die sich nicht eindeutig in berufliche und private Beratungskosten aufteilen lassen. Gemischte Aufwendungen ab 200 Euro kannst du normalerweise zu 50 % den Werbungskosten zuordnen.

Wenn du unsicher bist, wie du die Leistungen zuordnest, wirf einen Blick auf die Rechnung deines*r Steuerberater*in. Diese listet auf, welchen Teil du absetzen kannst und was in den Bereich der privaten Lebensführung fällt.

Übrigens:

Auch Steuersoftware und Steuerfachliteratur kannst du von der Steuer absetzen!

Das kannst du nicht absetzen

Steuerberatungskosten, die zum Bereich der privaten Lebensführung gehören, kannst du nicht absetzen. Folgende Formulare fallen in diesen Bereich:

  • Mantelbogen
  • Anlage Kind
  • Anlage U
  • Unterhalt
  • Vorsorgeaufwand
  • Anlage AV
  • Vermögenswirksame Leistungen
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Marc
von Marc
veröffentlicht am: 04.08.2017
aktualisiert am: 23.01.2023

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