ELStAM und Lohnsteuerbescheinigung
ELStAM – Die „elektronische Lohnsteuerkarte“
ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und wird gemeinhin auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet. Sie wurde 2013 eingeführt und ersetzte die bis dahin aus Pappe bestehende Lohnsteuerkarte. Auf ihr sind wichtige Angaben (Abzugsmerkmale) eingetragen, wie bspw.:
- Steuerklasse, ggf. Faktor bei Steuerklasse 4 – kann sich ändern, wenn du beispielsweise heiratest oder eine Nebentätigkeit annimmst.
- Kirchensteuermerkmal, ggf. auch für Ehepartner/Lebenspartner – kann sich ändern, wenn du oder dein*e Partner*in in die Kirche ein- oder austrittst.
- Anzahl der Kinderfreibeträge – je nach Kinderanzahl und mit einem*r Partner*in geteiltem Kinderfreibetrag, kann sich die Anzahl ändern.
- Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag – können sich je nachdem ändern, ob du sie beantragst.
Der Arbeitgeber braucht diese Angaben, um die Lohnsteuer zu berechnen, die er für das Finanzamt einbehält und abführt.
Wie funktioniert die ELStAM?
Musste man früher die jährlich ausgestellte Papp-Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben, hat jede*r Arbeitnehmer*in heute eine einzigartige SteueridentifikationsnummerDie steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine für jeden in Deutschland gemeldeten Bürger zugeordnete, einzigartige Zahlenfolge. Sie gilt ein Leben lang und dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens der Bundesregierung.
Weiterlesen . Bei einem neuen Arbeitsverhältnis gibst du diese dem Arbeitgeber samt deines Geburtsdatums und der Information an, ob diese Stelle deine Haupt- oder Nebentätigkeit ist. Danach kann dieser auf elektronischem Weg die Lohnsteuerabzugsmerkmale bei den Finanzbehörden abfragen.
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung
„Abgerechnet wird zum Schluss“ – Das gilt auch für deine Tätigkeit. Nach dem Ende eines Jahres ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle wichtigen Daten deiner Arbeit in Form einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu senden. Du erhältst dafür einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Darin findest du Angaben wie:
- Beschäftigungsdauer
- Bruttoarbeitslohn
- Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
- Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Auch die Angaben der ELStAM findest du auf deinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Wofür brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?
Wenn du deine Steuererklärung machst, brauchst du die Lohnsteuerbescheinigung, um wichtige Felder auszufüllen: Bruttoarbeitslohn, gezahlte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer etc. Diese trägst du in der Anlage N der Steuererklärung ein.
Die Merkmale kannst du dir auch elektronisch über die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) übermitteln lassen, wenn du ElsterOnline nutzt. Dann brauchst du deinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte nur noch als Vergleich heranziehen, ob die Daten beim Finanzamt auch stimmen. „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.“
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