Rentenbezugsmitteilung – Fakten und Hintergründe für den Rentenbezug in 2022
Was ist die Rentenbezugsmitteilung eigentlich?
Seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich eine Rentenbezugsmitteilung an die Finanzämter und Personen, die diese anfordern. Der Hintergrund: So soll sichergestellt werden, dass die steuerliche Erfassung der betroffenen Personen vollständig gegeben ist.
In jenem Jahr beschloss die Regierung außerdem grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Renten und entsprechenden Freibeträgen. So wurden mehr Rentenberechtigte steuerpflichtig.
Im Jahr 2022 zahlten rund sieben Millionen Personen im Ruhestand Steuern – eine Zahl, die durch die Rentenerhöhung im Jahr 2022 wohl weiter wachsen wird. Wer außerdem zur Steuererklärung verpflichtet ist, haben wir hier für dich zusammengestellt.
Die Rentenbezugsmitteilung umfasst alle für die Steuererklärung relevanten Daten, z.B.:
- die Steuer-Identifikationsnummer
- der Zeitraum des Rentenbezugs
- die Höhe der Bezüge
- gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- gegebenenfalls Angaben zu abgetretenen Leistungen an dritte Personen
Daten, die nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, wie zum Beispiel eventuelle Werbungskosten, musst du zusätzlich eintragen – ein weiterer Grund, bei der Steuererklärung exakt und aufmerksam zu sein. Wovon deine Verpflichtung zur Steuererklärung abhängt, findest du auf unserer Seite zur Steuererklärung für Rentner*innen.
Muss ich die Rentenbezugsmitteilung anfordern?
Tatsächlich sendet dir die Deutsche Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung zunächst nicht automatisch zu. Benötigst du das Schreiben für deine Erklärung ans Finanzamt, musst du die Rentenbezugsmitteilung einmalig anfordern.
Anschließend geht sie einmal im Jahr ohne eine erneute Anforderung an dich. Das Finanzamt erhält die Daten jedes Jahr elektronisch übermittelt, auch, ohne dass du sie anforderst.
Wann kommt die Rentenbezugsmitteilung 2021?
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Rentenbezugsmitteilung jährlich bis Ende Februar – und damit rechtzeitig für die Erstellung der Steuererklärung. Diese ist für das jeweils vergangene Kalenderjahr in der Regel bis Ende Juli fällig.
Die Rentenbezugsmitteilung 2022 sollte somit spätestens Ende Februar 2023 bei dir eingegangen sein. Ist das nicht der Fall, solltest du sie bei der Deutschen Rentenversicherung erneut anfordern.
Das funktioniert online über www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder telefonisch über die kostenlose Servicehotline 0800 1000 48088.
Rentenbezugsmitteilung 2022 – Steuererklärung leichter gemacht
Durch die Rentenbezugsmitteilung sparst du dir als rentenberechtigte Person kompliziertes Ausrechnen deiner Rentenbezüge. Außerdem brauchst du diese dem Finanzamt gegenüber nicht nachzuweisen, da die steuerrelevanten Daten dem Finanzamt vorliegen.
Das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung vereinfacht deine Steuererklärung signifikant, denn das Finanzamt hat viele Informationen schon vorliegen.
Egal ob freiwillig oder verpflichtet: willst oder musst du als Rentner*in eine Steuererklärung einreichen, kann dir Taxfix dabei helfen. Unkompliziert und sicher beantwortest du im Browser oder per Smartphone-App Fragen zu deiner Steuersituation. Im Anschluss sagen wir dir, ob du mit einer Rückerstattung rechnen kannst. Das klappt alles komplett kostenlos!
Im Anschluss entscheidest du, ob du mit Taxfix einreichst und deine Steuererklärung einfacher abgeben willst, als du es wahrscheinlich jemals zuvor getan hast.