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Klage vor dem Finanzgericht: So gehst du richtig vor

Gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts kannst du Einspruch einlegen. Aber was tun, wenn das Finanzamt zu Unrecht dein Anliegen ablehnt oder nicht reagiert? Um die Streitfrage zu klären, kannst du beim zuständigen Finanzgericht eine Klage einreichen.
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Das Finanzgericht: Wofür und ab wann ist es zuständig?

Das Finanzgericht dient generell dazu, Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung zu klären. In der Regel muss zunächst ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt durchlaufen werden. Im Ausnahmefall, sollte das Finanzamt nicht in der angemessenen Frist reagieren, darfst du auch, ohne das Ergebnis des finanzgerichtlichen Verfahrens abzuwarten, klagen.

Nach einer Untersuchung des Bundes sind ein Drittel aller ausgestellten Steuerbescheide fehlerhaft. Es kann also relativ leicht passieren, dass du einmal einen Steuerbescheid erhältst, dessen Forderungen du nicht ganz nachvollziehen kannst. Womöglich hat das Finanzamt einige deiner Angaben nicht berücksichtigt. In diesem Fall solltest du innerhalb der genannten Frist Einspruch einlegen und das Finanzamt den Bescheid noch einmal prüfen lassen. Nun kann die Behörde entweder deinem Einspruch stattgeben oder ihn in einer Einspruchsentscheidung ablehnen. Gegen diese kannst du anschließend (innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bekanntgabe) vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen.

Dabei steht dir frei, ob du dich von einem Anwalt oder Steuerberater vertreten lassen möchtest oder ob du die Klage alleine unternimmst. Die richterliche Entscheidung wird von einem Senat, dem drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter angehören, gefällt. Er kann aber auch gemeinsam beschließen, dass ein Berufsrichter alleine über das Verfahren bestimmt.

Solltest mit dieser Entscheidung immer noch unzufrieden sein, kannst du in nächster Instanz vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen.

Welche Angaben muss eine Klage vor dem Finanzgerichthof enthalten?

Du musst dich zwar vor dem Finanzgericht nicht vertreten lassen, aber eine professionelle Einschätzung über die Erfolgsaussichten solltest du auf jeden Fall einholen. Denn ein Irrtum und ein verlorenes Verfahren können dazuführen, dass du die vollständigen Prozesskosten übernehmen musst.

Die Klageschrift, die an das zuständige Finanzgericht adressiert wird, muss folgende Angaben enthalten:

Dein Name und deine Anschrift als Kläger
Name und Anschrift des Beklagten, also der Behörde, die die Einspruchsentscheidung ausgestellt hat (d.h. deines Finanzamts)

Zudem müssen die wichtigsten Angaben zu dem bisherigen Fortgang aufgezeigt werden:

Um welche Steuerart geht es?
Auf welches Jahr bezieht sich die Unstimmigkeit?
Strittiger Steuerbescheid mit Ausstellungsdatum
Ablehnungsbescheid mit Ausstellungsdatum

Klagebegehren

Das Finanzgericht muss direkt von dir erfahren, worum es dir geht und was du möchtest, beispielsweise eine Berücksichtigung von höheren WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
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oder Sonderausgaben.
Wichtig: Vergiss nicht, deine Klageschrift zu unterzeichnen, denn nur so ist sie gültig. Und lege von allen Dokumenten Kopien bei.
Zu einem späteren Zeitpunkt musst du den Inhalt deiner Klage noch einmal in einem Klageantrag und einer Klagebegründung genauer ausformulieren.

Was kostet ein Prozess am Finanzgericht?

Die Verfahrenskosten müssen immer von dem Beteiligten, der den Prozess verloren hat, übernommen werden. Um welchen Betrag es sich ungefähr handeln würde, kannst du abschätzen anhand der drei Posten:

    • dem Streitwert
    • die Gebühr, die sich abhängig vom Streitwert ergibt
    • Gebührensatz

 

Diese Informationen lassen sich einer Gebührentabelle entnehmen, die meist auf den Webseiten der Finanzgerichte der einzelnen Bundesländer gefunden werden können, Beispiel Berlin-Brandenburg. Eine Vorstellung der potenziellen Kosten lässt sich auch anhand eines Gerichtskostenrechners bekommen.

Was musst du über den Verlauf des Verfahrens wissen?

Ein Klageverfahren dauert durchschnittlich 18 Monate und beginnt mit dem Einreichen deiner Klage. Anschließend musst du als Kläger dem Gericht eine Begründung vorlegen. Im Gegenzug wird die beklagte Behörde dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu verfassen.

Nun bestimmt das Gericht je nach Einzelfall, wie es weitergeht – ob die Streitigkeit weiter mit den Beteiligten erörtert oder beispielsweise direkt ein mündlicher Verhandlungstermin einberufen wird.
Während das Verfahren läuft, dürfen die Beteiligten oder die bevollmächtigten Prozessvertreter die Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge einsehen. Der Kläger bestimmt in seinem Antrag und abhängig vom Einzelfall den Umfang der gerichtlichen Entscheidung.

Eine mündliche Verhandlung findet im Finanzgericht statt; der Termin wird mit einer mindestens zweiwöchigen Frist angekündigt. Dabei kann es beispielsweise zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Generell kann jederzeit das Verfahren beendet werden, weil der Kläger die Klage zurückzieht oder das Finanzamt doch in die Forderung einwilligt. Geschieht dies nicht, fällt das Gericht abschließend ein Urteil. In einer Verschlechterung der Lage des Klägers, beispielsweise durch eine höhere Festsetzung der Steuer kann die Verhandlung nicht resultieren. Das könnte nur dann der Fall sein, wenn sich eine Berichtigung des strittigen Zeitraums negativ auf die Folgejahre auswirken würde.

Müssen die Steuern trotz erhobener Klage gezahlt werden?

Die im Bescheid geforderten Steuern müssen trotz einer laufenden Klage bezahlt werden. Ist deine Klage erfolgreich, erhältst du den strittigen Betrag plus Zinsen vom Finanzamt zurückerstattet. Es gibt aber eine Ausnahme: Du kannst als Kläger auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids stellen. Bei Erfolg, bleibt dir die Zahlung bis zum Urteil erspart.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 24.08.2022

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