Steuermythen einfach erklärt
Steuermythos: "Ich muss immer eine Steuererklärung abgeben!"
In vielen Fällen musst du keine Steuererklärung abgeben. Bei den meisten Arbeitnehmenden hat der Arbeitgeber die anfallenden Steuern bereits an das Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen du eine Steuererklärung einreichen musst. Hier einige Beispiele:
- du hattest LohnersatzleistungenElternzeit, eine längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit führen zur Zahlung so genannter Lohnersatzleistungen. Obwohl Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld steuerfrei sind, haben sie doch Auswirkungen auf die zu zahlende Steuer.
Weiterlesen oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr - du und dein Ehepartner habt die Steuerklassenkombination III/ V oder Steuerklasse IV mit Faktor gewählt
- und einige weitere!
Weitere Fälle, in denen die Abgabe verpflichtend wird, findest du in unserem Beitrag zur Abgabepflicht bei der Steuererklärung.
Steuermythos: "Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das jedes Jahr tun!"
Das ist wohl der hartnäckigste Steuer-Irrtum und er stimmt glücklicherweise nicht. Wenn du einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hast, bist du nicht verpflichtet, im nächsten Jahr wieder eine abzugeben. Mehr zum Thema hier. Die Pflicht zur Abgabe deiner Steuererklärung ergibt sich aus anderen Kriterien.
Steuermythos: "Arbeitslosengeld ist steuerfrei!"
Das stimmt nur zum Teil. Vom Arbeitslosengeld selbst wird keine Steuer abgezogen. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass sich das Arbeitslosengeld auf deinen persönlichen Steuersatz auswirkt und andere Einkommen mit diesem höheren Steuersatz versteuert werden.
Steuermythos: "Mit Versicherungen kann ich Steuern sparen!"
Ja, das kannst du. Viele Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen. Dazu zählen z. B. die RiesterDie Riester-Rente ist eine mit Altersvorsorgezulagen oder steuerlichen Sonderausgabenabzug staatlich geförderte private Rentenversicherung.
Weiterlesen – und RürupDie Rürup-Rente oder auch Basis-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie ist benannt nach ihrem Erfinder Bert Rürup und wurde 2005 eingeführt. Mit dieser privaten Vorsorge sollen vor allem Selbstständige …
Weiterlesen -Rente und weitere sogenannte Personenversicherungen. Nicht absetzen kannst du Sachversicherungen wie Hausratsversicherung, Reiserücktrittversicherung, Gepäckversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel Versicherungen von der Steuer absetzen.
Steuermythos: "Die Steuererklärung muss jetzt elektronisch eingereicht werden!"
Hier muss zwischen Unternehmen, Selbstständigen und Arbeitnehmer*innen unterschieden werden.
Unternehmen und Selbstständige sind seit 2011 durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen.
Nicht selbstständige Arbeitnehmer*innen haben die Wahl. Sie können ihre Steuererklärung per Brief, Fax, auf elektronischem Weg oder auch persönlich beim Finanzamt abgeben.
Steuermythos: "Meine Freund*innen dürfen mir nicht bei der Steuererklärung helfen!"
Ja, das ist richtig. Du darfst nicht jedem beim Ausfüllen der Steuerklärung helfen und du darfst auch nicht von jeder Person Hilfe annehmen. Das ist im §5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Wenn du bereit bist, dir die Beratung etwas kosten zu lassen, kannst du dich an eine Steuerberatung oder Lohnsteuervereine wenden.
Kostenlose Hilfe darfst du nur von Angehörigen annehmen (§6 StBerG). Das sind z. B. deine Eltern, Geschwister, Kinder, Lebenspartner*innen, aber auch Pflegeeltern. Wer alles unter die Definition eines*r Angehörigen fällt, kannst du im §15 der Abgabenordnung nachlesen.
Freund*innen oder Kolleg*innen bei der Streuerklärung zu helfen oder deren Hilfe anzunehmen, ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.