Einkommensersatzleistungen
Einkommensersatzleistungen sind steuerfreie Leistungen, die sich auf deinen Steuersatz und damit auf die zu zahlende Steuer auswirken. Dies ist der so genannte Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen musst du in deiner Steuererklärung eintragen. Die entsprechenden Daten findest du in der Mitteilung der zuständigen Behörde.
Übersicht von Einkommensersatzleistungen:
- Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld (inkl. Zuschuss)
- Übergangsgeld
- Unterhaltsgeld als Zuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Eingliederungshilfe
- Verletztengeld
- Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Nicht dazu zählen: Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe, Streikgelder, Krankentagegelder einer privaten Versicherung