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Kirchensteuermerkmal

Das Kirchensteuermerkmal zeigt an, welche Religionszugehörigkeit jemand hat.

Zu finden ist diese Angabe auf der Lohnsteuerbescheinigung unten links unter der Bezeichnung „Kirchensteuermerkmale“ und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Hat sich im Laufe des Jahres die Religionszugehörigkeit geändert, findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung dazu einen zweiten Eintrag.

Die Religionszugehörigkeit kann sich im Jahresverlauf ändern, wenn:

  • man in die Kirche eintritt,
  • man aus der Kirche austritt,
  • man die Konfession wechselt.

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