Lohnsteuerbescheinigung
Am Ende eines Kalenderjahres oder bei unterjähriger Beendigung einer Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Darauf sind unter anderem die folgenden Daten der Beschäftigung des Kalenderjahres enthalten:
- Dauer der Tätigkeit
- Höhe des Arbeitslohnes
- Die enthaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer
- Bezogenes Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Wintergeld