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Lohnsteuerermäßigung

Mit der Ermäßigung der Lohnsteuer sichert man sich einen höheren Nettolohn, in dem man sich Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sichert. Arbeitnehmer können sich Freibeträge bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eintragen lassen.

Die Belastungen drücken dann sofort und nicht erst beim Lohnsteuerjahresausgleich die Steuerlast. Der Antrag kann bis Ende November eines Jahres direkt beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Geregelt unter: §39a EStG.

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