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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie ist benannt nach ihrem Erfinder Bert Rürup und wurde 2005 eingeführt. Mit dieser privaten Vorsorge sollen vor allem Selbstständige gefördert werden.

Diese können in der Regel keine Riester-Rente oder Betriebsrente abschließen. Aber auch Angestellte und Beamte können die Rürup-Rente nutzen.

Anders als bei vielen anderen privaten Rentenmodellen gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Die Rente wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt und kann nicht auf einen Schlag entnommen werden.

In der Ansparphase können die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Rentenphase entspricht sie steuerlich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Disclaimer

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