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Dein Guide zu Corona, Steuern und Kurzarbeit

Wegen der Corona-Pandemie wurde der Arbeitsalltag vieler Menschen 2020 bis 2022 auf den Kopf gestellt: Arbeitswege entfielen, die Küche wurde zum Arbeitszimmer und etliche wurden in Kurzarbeit geschickt. Das kommt dir bekannt vor? Dann solltest du bei deiner Steuererklärung für 2021 und die anderen Jahre, in denen du in Kurzarbeit warst, genau aufpassen, denn all diese Veränderungen haben Auswirkungen auf deine Steuer. Angefangen damit, dass alle Menschen in Kurzarbeit nun verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Aber keine Sorge, wir helfen dir dabei, den Durchblick zu behalten.
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Alle Informationen zur Steuersituation bei Corona im Überblick

Mit diesem Guide wollen wir die als Arbeitnehmer*in sowie Arbeitgebern eine Richtschnur für das Thema Covid & Steuern geben.

Folgende Inhalte werden dir weiterhelfen:

  1. Unsere Ratgeberbeiträge zu Corona-Einzelthemen
  2. Häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen
  3. Antworten für Arbeitgeber

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Verlängert: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Höhe des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wurde Ende 2020 unbefristet verlängert und gilt damit für 2022, 2023 und darüber hinaus. Die Bundesregierung hatte ihn im ersten Covid-Jahr 2020 über 100 % angehoben, um finanzielle Last von Alleinerziehenden zu nehmen.

Alle Informationen zum Unterstützungsbetrag findest du im Video:

 

FAQ: Wie Corona Steuern verändert & welche Hilfen bestehen

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten alle ungekündigten Arbeitnehmenden, befristet Beschäftigte und bis Ende Juni 2022 auch Zeitarbeitende.

Der*die Arbeitnehmer*in muss dafür sozialversicherungspflichtig sein. Außerdem muss ein Verdienstausfall von über zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Selbständige, Praktikanten, geringfügig Beschäftigte, Studenten, gekündigte Arbeitnehmer*innen. Es werden jedoch andere finanzielle Mittel & Zuschüsse vom Staat angeboten.

Studierst du, kann dir dieser Beitrag womöglich helfen: Was ist neu für Studierende seit Corona?

Was ist mit Überstunden während meiner Kurzarbeit?

Überstunden während der Kurzarbeit sind nicht erlaubt. Es ist jedoch erlaubt, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn kurzfristig mehr Arbeit anfällt. Notiere dir daher deine angefallenen Arbeitsstunden, falls das Finanzamt oder dein Arbeitgeber später auf dich zukommen.

Wie viel beträgt das Kurzarbeitergeld?

Grundsätzlich hängt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von der Bezugsdauer ab. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des fehlenden Nettoarbeitseinkommens. Für Beschäftigte mit mindestens einem Kind steigt der Satz auf 67 %. Wird die Arbeitszeit um 50 % reduziert, erhalten die Arbeitnehmer*innen 70 % und Eltern 77 % ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 % für Arbeitnehmer und 87 % für Eltern. Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt 12 Monate.

Was muss ich tun, um Kurzarbeitergeld zu erhalten?

Falls Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KAG) besteht, kann dein Arbeitgeber dir das KAG auszahlen. Während der Kurzarbeitszeit ist es wichtig, dass du die gearbeiteten Arbeitsstunden erfasst und Arbeitszeitnachweise erbringen kannst. Hierfür muss klar erkenntlich sein, wann Urlaub, Überstunden und Kurzarbeit abgeleistet wurden.

Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob haben?

Grundsätzlich, ja. Zunächst muss geprüft werden, ob Tarifverträge oder andere Betriebsvereinbarungen vorliegen. Liegen diese nicht vor, kannst du auch während der Kurzarbeit einen Nebenjob ausführen, um die Verluste auszugleichen. Wurde der Nebenjob vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt, wirkt sich es sich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Wird der Nebenjob während der Corona-Krise angenommen, darf bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens dazuverdient werden. Beachte dabei nur, dass der Hauptarbeitgeber damit einverstanden sein muss. Außerdem kann es durch den Nebenjob zu Abzügen des Kurzarbeitergelds kommen.

Welchen Einfluss hat Kurzarbeit auf Prämien oder Weihnachtsgeld?

Wenn du im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 Sonderzahlungen bekommen hast, die im direkten Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen (z.B. Corona-Bonus, Corona-Prämie, etc.), waren sie bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Im September 2022 wurde ein ähnliches Instrument vorgestellt. Mit der sogenannten Inflationsausgleichprämie werden allerdings eher die Folgen des Krieges in der Ukraine und der Inflation ausgeglichen als die der Corona-Pandemie. Bis 31. Dezember sind Zahlungen von Unternehmen an Beschäftigte bis zu einer Höhe von 3.000 von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit. 

Erfahre hier mehr.

Hat Kurzarbeit einen Einfluss auf meine Steuern?

Ja. Grundsätzlich zählt das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, das steuerfrei ist und daher keine Einkommensteuer bezahlt werden muss. Es kann aber dennoch zu Steuernachzahlungen kommen, wenn sich durch die Kurzarbeit dein Steuersatz verändert hat. Schuld daran: Der Progressionsvorbehalt. Die größte Änderung ist, dass du höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung für das Jahr 2020 oder 2021 abgeben musst, auch wenn du vorher nicht dazu verpflichtet warst. Hier erfährst du mehr dazu.

Muss ich Steuern nachzahlen oder bekomme ich eine Rückerstattung?

Wie hoch die Steuerbelastung oder die Rückerstattung ist, entscheidet sich erst, nachdem du all deine Daten, insbesondere deine Lohnsteuerbescheinigung, eingegeben hast. Erhältst du dein übliches sozialversicherungspflichtiges Einkommen, wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgezogen. Anschließend wird geprüft, wie viel du an Lohnsteuer bereits eingezahlt hast.
Erfahre hier mehr und mache gerne gleich den Check – mit unserem Steuerrechner:

Ich habe Kurzarbeitergeld bekommen, bis wann muss ich meine Steuererklärung machen?

Jede*r, der*die mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung machen. Bist du im Jahr 2020 oder 2021 in Kurzarbeit gewesen, gelten Fristen für die Abgabe einer verpflichtenden Steuererklärung. Für das Steuerjahr [ty]jahr-1[/tv] liegt die Deadline für die verpflichtende Steuererklärung auf dem 02. Oktober 2023.

Im verlinkten Beitrag sind auch die Fristen enthalten, die gelten, falls eine Steuerberatung dies für dich erledigt.

Ich arbeite zu Hause, was kann ich absetzen?

In diesem Fall kannst du dein Homeoffice absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Hast du ein separates Arbeitszimmer, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen. Dabei muss ein separates Zimmer vorliegen, das direkt an deinen privaten Wohnraum angeschlossen ist. Achte nur darauf, dass du es ausschließlich beruflich nutzt. Wird das Arbeitszimmer nur für bestimmte Aufgaben genutzt und kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung können hier bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden. Ist das Arbeitszimmer jedoch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, kannst du die entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten (als Arbeitnehmer/in) oder Betriebsausgabe (als Selbstständige/r oder Gewerbetreibende/r) absetzen.
  2. Arbeitnehmende, die keinen separaten Raum haben und zum Beispiel in der Küche oder der Wohnzimmerecke arbeiten müssen, können die Kosten trotzdem geltend machen, und zwar 5 Euro pro Tag, bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro. Die 5 Euro Pauschale gilt allerdings nur für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird.

Mehr Informationen zu Möglichkeiten des Absetzens findest du hier: Arbeitszimmer & Homeoffice steuerlich geltend machen

FAQ für Studierende während Corona

Gibt es auch Corona-Hilfen für Studierende?

Während Unternehmen schnell Hilfe versprochen wurde, war die Lage für Studierende lange unsicher. 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Hilfspaket von über 100 Mio. Euro geschnürt. Viele haben bis zum Ende der ersten Antragsfrist am 30. September 2020 Hilfen erhalten. Im November 2020 wurden weitere Hilfen gewährt. Diese konnten bis Ende September 2021 beantragt werden.

Studierende können im Rahmen des staatlichen Hilfsprogramms während der Corona-Krise zwei unterschiedliche Formen der Hilfe beantragen:

  1. Das zinslose KfW-Studiendarlehen und
  2. Hilfen aus dem Nothilfefonds.

Nur die Zuschüsse aus dem Nothilfefonds müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Überbrückungshilfe ist für Studierende nicht steuerpflichtig, da sie eher wie eine Sozialleistung betrachtet wird, die aufgrund einer Härtesituation gezahlt wurde. Deshalb müssen sie in deiner jährlichen Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

Auch Studierende können Homeoffice von der Steuer absetzen. Dafür muss einiges berücksichtigt werden: Das Arbeitszimmer muss ein geschlossener Raum sein. Die Ausgaben für Büroartikel oder Telefonkosten können auch unabhängig davon von der Steuer abgesetzt.

Wie funktioniert die Corona Überbrückungshilfe für Student*innen?

Viele Studierende befinden sich zu Pandemiezeiten in einer schwierigen finanziellen Situation. Die reguläre BAföG-Hilfe steht nicht allen zu, weshalb Student*innen eine von zwei Hilfsmöglichkeiten des BMBF bekommen können:

  1. Der Kfw-Studienkredit: Ab dem 8. Mai 2020 konnten Student*innen während der Corona-Pandemie ein zinsloses Darlehen beantragen. Der Antrag wird online gestellt und ist relativ unbürokratisch. Die Zinsen für das Darlehen übernimmt das BMBF. Bis zu 650 Euro Hilfen im Monat sind möglich.
  2. Zuschüsse aus dem Nothilfefonds: Student*innen konnten bis Ende September 2021 bis zu 500 Euro aus dem Nothilfefonds erhalten. Dafür müssen sie nur eine finanzielle Notlage nachweisen. Aufgrund der verbesserten Lage wurden diese Hilfe im Oktober 2020 ausgesetzt. Sie wurde im November desselben Jahres aber wieder gewährt und war bis 30.09.2021 verfügbar. Je nach aktuellem Kontostand der Student*innen wurden zwischen 100 und 500 Euro gewährt. Wer 500 Euro und mehr auf dem Konto hat, erhält keine Hilfen aus dem Nothilfefonds.

Für den Antrag auf Überbrückungshilfe mussten online folgende Unterlagen eingereicht werden:

Personalausweis bzw. Identitätsnachweis
Eine eigene deutsche Bankverbindung
Ein Kontoauszug, der beweist, dass sich der*die Studierende in einer pandemiebedingten Notlage befindet

Die Überbrückungshilfe ist nicht steuerpflichtig – Das sollte jedoch trotzdem beachtet werden:

Wenn Studierende Überbrückungshilfen aus dem Nothilfefonds erhalten oder noch erhalten werden, müssen sie diese nicht versteuern. Trotzdem kann es für Studierende Sinn ergeben, eine Steuererklärung abzugeben. Manche sind sogar dazu verpflichtet.

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Welche Studierende müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben?

Studierende müssen erst ab den jährlichen Einnahmen von 10.347 Euro (Steuerjahr 2022) Steuern zahlen. Alles unter diesem Betrag ist steuerfrei. Das gilt sowohl für Einkommen aus Nebenjobs, geringfügiger Beschäftigung, Minijobs als auch Werkstudentenjobs. Ausgenommen sind die Einnahmen aus der Überbrückungshilfe des Notfallfonds.
Auch selbstständige Studierende müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben – die sogenannte Einkommensteuer. In diese Erklärung müssen die Einnahmen aus der Überbrückungshilfe mit einfließen und ggf. versteuert werden.

Können Studierende Homeoffice von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ja! Auch als Studierende bist du von dieser Regelung nicht ausgenommen. Ebenso wie bei regulären Angestellten kann das Homeoffice unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.

Während der Pandemie mussten viele vom Büro, Uni zu den eigenen vier Wänden ins Homeoffice wechseln. Viele haben sich ein Büro mit Telefon und Drucker eingerichtet. Dabei wird oft der eigene WLAN-Anschluss genutzt. Doch leider kann nicht jeder sein Homeoffice steuerlich geltend machen. Rechtlich kann ein Raum nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer ein getrennter und geschlossener Raum ist.

Beispiele:

  • Von der Steuer absetzbares Arbeitszimmer: Ein eigener, für die Arbeit eingerichteter, geschlossener Raum. Der Raum darf für keine anderen Zwecke genutzt werden.
  • Von der Steuer nicht absetzbares Arbeitszimmer: Ein Raum, der mit Telefon, Drucker und Bürobedarf eingerichtet ist, in dem aber zusätzlich noch ein Gästebett steht. Hier wäre es für das Finanzamt nicht plausibel, dieses Zimmer von der Steuer abzusetzen.
  • Unabhängig davon können Büromaterial und Anschaffungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Homeoffice-Pauschale bietet jedoch die Möglichkeit, etwas abzusetzen, wenn nur eine Arbeitsecke genutzt wird und kein eigener Raum zur Verfügung steht. In unserem Beitrag findest du mehr dazu.

FAQ: Wie Corona Arbeitgeber betrifft

Wie Corona Steuern verändert & welche Hilfen bestehen

Um das Kurzarbeitergeld erhalten zu können, muss der Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden erfüllt, sobald ein Entgeltausfall von mindestens zehn Prozent bei mindestens 10 % des monatlichen Bruttoentgelts der Beschäftigten besteht und die Überstunden der Angestellten abgebaut wurden. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2022. Ab 01. Januar 2023 muss es mindestens ein Drittel der Beschäftigten betreffen.

Wo kann ich das Kurzarbeitergeld für meine Angestellten beantragen?

Falls die Voraussetzungen erfüllen werden, sollte der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

  1. Online: Hier kannst du dein Unternehmen melden und online beantragen.
  2. Postalisch: Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit ausfüllen und Vordruck für den Antrag auf Kurzarbeitergeld ausdrucken und postalisch an die zuständige Agentur schicken.

Muss ich als Unternehmen bei der Zahlung der Gehälter meiner Angestellten in Vorleistung gehen?

Der Arbeitgeber muss in Vorleistung gehen, das Kurzarbeitergeld wird jedoch rückwirkend wieder an den Arbeitgeber zurückgezahlt.

Kann ich als Unternehmen weitere finanzielle Unterstützung beantragen?

Es wird eine Reihe von Soforthilfeprogrammen vom Bund angeboten. Diese betreffen: Unternehmen insgesamt, Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige. Aktuelle Coronahilfen-Programme findest du hier.

Was ist mit Überstunden während meiner Kurzarbeit?

Überstunden während der Kurzarbeit sind nicht erlaubt. Es ist jedoch erlaubt, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn kurzfristig mehr Arbeit anfällt. Diese müssen jedoch vom Arbeitgeber an die Bundesagentur gemeldet werden. Wird dies nicht gemeldet, macht sich der Betrieb strafbar.

Ist Weiterbildung während der Kurzarbeit möglich?

Ja, die Teilnahme an Weiterbildungen während der Kurzarbeit ist möglich.
Betriebe, die sich in der Kurzarbeitsphase befinden, können sich die Trainings und Weiterbildungen für die Angestellten teilweise erstatten lassen.
Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, die Kompetenzen der Mitarbeiter*innen zu fördern und so gestärkt aus den Krisenzeiten zu kommen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

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Auf unserer Seite Taxfix für Arbeitgeber findest du alle Informationen dazu.

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Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 12.10.2022
aktualisiert am: 12.12.2022

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