Entlastungspaket 2022: Infos & Tipps zur Inflation
Inflationsausgleich in Deutschland 2022: was tun?
Die rasanten Preissteigerungen belasten alle unverhältnismäßig. Besonders schlimm wird es, wenn man diese mit dem Gehalt nicht mehr stemmen kann. Die gute Nachricht: Wer keine Rücklagen hat, soll mit der Geldentwertung nicht allein gelassen werden. Die Bundesregierung versucht, mit Entlastungspaketen die finanziellen Belastungen abzufedern. So ist das aktuelle, dritte Entlastungspaket ein weiteres Werkzeug gegen die schwieriger werdenden Umstände.
Gleichzeitig solltest du aber auch überlegen, ob du vielleicht noch Geld aus anderen Quellen bekommen kannst. Hast du beispielsweise deine Steuererklärung schon gemacht? Falls nicht, solltest du das schnell nachholen. Die mögliche Rückerstattung vom Finanzamt sorgt in vielen Fällen für eine schnelle Entlastung.
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Inflationsausgleich: Was ist das?
Ein Inflationsausgleich hat das Ziel, rasant gestiegene Kosten in der Höhe etwas abzufedern und damit der Geldentwertung entgegenzuwirken. Damit sollen Wirtschaftskraft und Wohlstand erhalten bleiben.
Hierzu werden einzelne Entlastungen gebündelt:
- Anpassung der Steuergrenzen
- Die Gaspreis-Bremse
- Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Erhöhung Unterhaltshöchstbetrag
- Senkung der Mehrwertsteuer, beispielsweise bei Gas, um Gasrechnungen zu mindern
Gewährung von Einmalzahlungen: https://taxfix.de/ratgeber/news/energiepreispauschale/
Drittes Entlastungspaket: Wohngeld & Heizkostenzuschuss
Ein Inflationsausgleich 2022 durch das Entlastungspaket soll auch über das Wohngeld erfolgen. Hier wird das Wohngeld für Berechtigte entsprechend der gestiegenen Kosten prozentual angepasst und damit deutlich erhöht. Möglichst viele Menschen sollen im Rahmen des Entlastungspaket 2022 vom Wohngeld profitieren. Hierzu soll der Kreis der Berechtigten erweitert werden.
Das durchschnittliche Wohngeld steigt von 180 auf 370 Euro pro Monat. Diese deutliche Erhöhung des Wohngeldes durch das Entlastungspaket Drei der Bundesregierung hilft dabei, die gestiegenen Kosten für das Wohnen und Heizen zu bewältigen.
Wohngeldempfangende bekommen für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 außerdem einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss. Den ersten, einmaligen Zuschuss von mindestens 270 Euro bekommen seit Juli 2022 bereits insgesamt 2,1 Millionen Menschen. Der zweite Zuschuss fällt sogar noch etwas höher aus.
Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.
Neben denen, die für Wohngeld berechtigt sind, erhalten auch Auszubildende und Studierende den Heizkostenzuschuss, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Damit erhalten BAföG-Studierende und entsprechend geförderte Azubis 230 Euro. Wenn sie Wohngeld sind es sogar 270 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt werden 350 Euro gezahlt. Für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich werden 70 Euro gezahlt.
Inflationsausgleich: mehr Gehalt?
Gehaltserhöhungen sind ein Mittel, mit steigenden Preisen leichter umgehen zu können. Die Gehaltserhöhung federt die Kostensteigerungen ab. Damit der Brutto-Mehrverdienst bei einer Gehaltserhöhung nicht durch die kalte Progression aufgrund eines höheren Steuersatzes aufgezehrt wird, kommt es ab 2023 für 48 Millionen Deutsche zu einer Steuertariferneuerung sowie zur Erhöhung des Grundfreibetrags.
Zudem billigt die Bundesregierung eine steuerfreie Einmalzahlung von Unternehmen an ihre Mitarbeitenden von bis zu 3.000 Euro. Mit dieser Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber Mitarbeitende entlasten, ohne dass auf den Einmalbetrag Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
Drittes Entlastungspaket: Student*innen bedacht
Auch Studierende, die meistens mit einem knappen Budget haushalten müssen, können die rasante Geldentwertung durch Inflation nicht durch ihre Einkünfte ausgleichen. Deshalb ist ein Teil des Entlastungspaketes für Studierende vorgesehen.
Studierende und Fachschulbesuchende bekommen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wie genau das Geld zu den Student*innen kommt, ist Stand Mitte Oktober 2022 noch nicht absehbar.
Arbeiten die Studierenden nebenbei, erhalten sie stattdessen eine Einmalzahlung von 300 Euro mit ihrer Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber.
Inflationsausgleich 2022: Wann geschieht die Auszahlung des Entlastungspakets
Arbeitnehmer*innen erhalten eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Dieser Entlastungsbetrag wurde in der Regel mit der Gehaltszahlung für September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt. Die Arbeitgeber erhalten den Betrag dann vom Staat zurück. Woran es liegen kann, dass du trotz Anstellungsverhältnisses die EPP nicht erhalten hast, und wie du sie womöglich doch noch bekommst, erfährst du in unserem EPP-Beitrag.
Kinderbonus im Entlastungspaket Drei
Ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wurde bereits im Juli 2022 mit dem Kindergeld ausgezahlt. Außerdem wird zum Januar 2023 das Kindergeld erhöht. Zumindest für das erste, zweite und dritte Kind bekommen Eltern dann 237 Euro im Monat.
Wie hoch das monatliche Kindergeld für die ersten drei Kinder ausfällt und was bei mehr Kindern vorliegt, erfährst du in unserem Beitrag. Der Kinderbonus und das erhöhte Kindergeld sind auch in der Kommunikation der Bundesregierung wichtige Bestandteile der Entlastungspakete.
Entlastungspaket: Einmalzahlung
Dieses Entlastungspaket sieht, wie beschrieben, eine Einmalleistung in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen und Minijobber*innen vor. 200 Euro erhalten Studierende und Fachschulbesucher, also Auszubildende, als Einmalzahlung.
Selbständige und Freiberufler*innen werden dadurch entlastet, dass das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um 300 Euro herabgesetzt hat. Diese wurde zum 10. September fällig. Liegt sie unter 300 Euro, betrug die Vorauszahlung Null Euro. Den restlichen Teil der Entlastung erhalten Selbstständige und Freiberufler*innen über die Steuererklärung für das Jahr 2022. Weitere Informationen haben wir unter https://taxfix.de/ratgeber/news/energiepreispauschale/ gesammelt.
Entlastungspaket für Rentner*innen: Was Ruheständler*innen erhalten
Nachdem Rentenbeziehende bei den ersten beiden Entlastungspaketen leer ausgegangen sind, gab es große Gegenrede. Die Bundesregierung entlastet sie nun im Rahmen des dritten Entlastungspakets. Auch Rentner*innen erhalten also die 300 Euro. Die Hilfe geschieht direkt über die Rentenzahlung. Als Auszahlungszeitpunkt hat die Bundesregierung den 15. Dezember genannt.
Entlastungspaket: Bürgergeld
Das Bürgergeld ersetzt ab dem 01. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe. Im Rahmen dieser Umbenennung kommt es zur Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 11 Prozent, sodass der ursprüngliche Regelsatz von 449 Euro pro Monat auf 500 Euro pro Monat steigt.
Entlastung über die eigene Steuererklärung
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