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Steueränderungen 2019

Es gibt einige interessante Neuerungen und Überarbeitungen in Bezug auf deine Steuererklärung 2018 und deine Steuerausgaben 2019. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
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Neue Einkommensgrenze 2019

Im Jahr 2019 steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. Damit sinkt deine Steuer, denn wie viel Prozent deines Lohns du als Steuer an das Finanzamt abgeben musst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Nähere Informationen zur Lohnsteuertabelle findest du hier.

Beispiel (stark vereinfacht):
Eine ledige Person, die Brutto im Jahr 2019 30.000 Euro pro Jahr verdient, hat eine Durchschnitts-Steuerbelastung von 17,58 Prozent. Sie muss also ca. 5.275 Euro Einkommenssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt zahlen. Im Jahr 2018 waren es noch 17,83 Prozent, also eine Steuerlast von 5.446 Euro.

Um die Steuerlast von 2018 zu erreichen, müsste die Person 1,84 Prozent mehr Geld verdienen, also 30.552 Euro. Erst dann gilt wieder die Steuerlast von 17,83 Prozent. Hier kannst du deine Steuerlast nachrechnen.

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Höherer Grundfreibetrag 2019

Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht versteuert wird. Er gilt als das äußerste Existenzminimum. Wenn du ledig bist, erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.000 Euro (2018) auf 9.168 Euro für das Jahr 2019, also um 168 Euro. Bei Verheirateten gilt eine gemeinsame Erhöhung um 336 Euro von 18.000 Euro auf 18.336 Euro.

Wo der Grundfreibetrag aktuell liegt, findest du in unserem Artikel.

Immer aktuell – alle Steueränderung sind für das jeweilige Steuerjahr in der Taxfix-App hinterlegt. So wird deine Steuererklärung korrekt!

Höherer Kinderfreibetrag 2019

Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben. Pro Kind erhöht er sich um 192 Euro auf 7.620 Euro pro Kind für das Jahr 2019 (von 7.428 Euro im Jahr 2018). Was der Kinderfreibetrag ist und die aktuelle Höhe erfährst du hier.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Alle Familien, die Kindergeld bekommen, können sich ab Juli 2019 auf eine Erhöhung des Kindergelds um 10 Euro pro Kind freuen. Ab dem 01.07.2019 gibt es dann monatlich:

204 Euro für das 1. Kind
204 Euro für das 2. Kind
210 Euro für das 3. Kind
235 Euro für das 4. und jedes weitere Kind

Die Werte für die weiteren Jahre findest du im Beitrag zu Kindergeld.

Anpassung der Sachbezugswerte 2019

Wenn du als Arbeitnehmer*in von deiner Führungskraft ein Essen spendiert bekommst, dann kann das Finanzamt das als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten. Steuern werden aber erst fällig, wenn bestimmte Sachbezugswerte für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit überschritten werden.

Dieser Wert beträgt ab 2019 für ein Frühstück 1,77 Euro (bisher 1,73 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro (bisher 3,23 Euro). Den Sachbezugswert gibt es übrigens auch für die freie Unterkunft. Dieser beträgt 2019 bundesweit 231 Euro im Monat (bisher 226).

Neue Abgabefrist der Steuererklärung 2018

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 gelten sogar zwei Neuerungen:

  • Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, dann ist die neue Abgabefrist nicht wie bisher Ende Mai, sondern der 31.07.2019.
  • Wenn dir bei deiner Steuererklärung der Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung hilft, darfst du sie nun sogar bis Ende Februar 2020 abgeben, statt wie bisher zum Jahresende.

 

Keine Belege mit der Steuererklärung 2018

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 musst du keine Belege mehr mitschicken. Dennoch musst du die Belege, die du geltend machst, aufheben, denn das Finanzamt kann diese zur Prüfung anfordern. Welche Belege du wie lange aufbewahren musst, erfährst du hier.

Jobtickets ab 2019 gänzlich steuerfrei

Jobtickets sind Monats- oder Jahresfahrkarten, die Arbeitgeber beim jeweiligen Verkehrsunternehmen kaufen und an seine Mitarbeitenden unentgeltlich oder entgeltlich weitergeben. Bisher wurde die Kostenersparnis immer versteuert. Ab Januar 2019 wird das Jobticket, das dir dein Arbeitgeber geschenkt hat, nicht mehr versteuert. Die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Bei Jobtickets, die mit dem Arbeitslohn verrechnet werden, ändert sich hingegen nichts.

Neuer Mindestlohn 2019 auch für Minijobber:

Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Wenn du also bei einer 40 Stunden-Woche weniger als 1.600 Euro Bruttolohn bekommst, dann empfehlen wir dir vielleicht noch einmal nachzurechnen.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 09.12.2018
aktualisiert am: 13.12.2022

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