Steueränderungen und Gesetzesanpassungen in 2023
Achtung: Dann werden die Änderungen für dich relevant
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Das erhöhte Kindergeld für 2023 erhältst du schon jetzt, der Kinderfreibetrag ist eher für die Steuererklärung 2023 relevant
Die Bundesregierung erhöht den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) für das Jahr 2023 auf 3.012 Euro je Elternteil. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag erhält jeder Elternteil einen Freibetrag von 1.464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser Betrag ändert sich nicht durch das Inflationsausgleichsgesetz.
Das Kindergeld beträgt seit dem 1.1.2023 für jedes Kind 250 Euro. Bisher lag das Kindergeld für das erste und zweite Kind bei jeweils 219 EUR, für das dritte Kind bei 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils bei 250 Euro.
Altersvorsorgeaufwendungen werden voll absetzbar
Diese Änderung ist vor allem für die Steuererklärung 2023 interessant, die du ab 2024 mit Taxfix abgeben kannst
Altersvorsorgeaufwendungen kannst du bereits ab 2023 voll als Sonderausgaben geltend machen. Ursprünglich war 2025 als Jahr für die Änderung vorgesehen.
Die Bundesregierung hat sich für die frühere Maßnahme entschieden, um eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Dafür hat sie § 39b Abs. 4 EStG gestrichen.
Steueränderung 2023: Erhöhter Ausbildungsfreibetrag
Betrifft die Steuererklärung 2023
Das Finanzministerium hat den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Diesen Betrag können Eltern für volljährige Kinder nutzen, die nicht im Elternhaus leben und sich in einer Berufsausbildung befinden. Voraussetzung: Es besteht Anspruch auf Kindergeld.
Mit Taxfix kannst du steuerlich von diesem und weiteren Freibeträgen profitieren. Die App kennt die entsprechenden Werte und trägt sie für dich in deine Steuererklärung ein. Probiere es gerne gleich aus.
Einkommensteuertarif, Tarifeckwerte und Grundfreibetrag
Wie sich die geänderten Schwellen des Besteuerungssystems auswirken, merkst du bereits mit deinen Gehaltszahlungen in 2023
Indem die Bundesregierung den Einkommensteuertarif geändert hat, ist sie einen wichtigen Schritt gegangen, um den Bürger*innen mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen. Die Anhebung des Grundfreibetrags sorgt für eine niedrigere Steuerbelastung als noch im Vorjahr.
Steuerjahr | Grundfreibetrag |
---|---|
2019 | 9.168 € |
2020 | 9.408 € |
2021 | 9.744 € |
2022 | 10.347 € |
2023 | 10.908 € |
Der Grundfreibetrag ist der niedrigste Tarifeckwert. Diese Werte beschreiben, ab wann das Einkommen wie hoch besteuert wird. Das Bundesfinanzministerium hat sich aufgrund der Inflation dazu entschieden, die Tarifeckwerte, also die Steuersatz-Schwellen zu erhöhen. Der Spitzensteuersatz greift dadurch erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro, statt wie bisher ab 58.597 Euro.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) steigt von 16.956 Euro auf 17.543 Euro in 2023. Erst, wenn deine Einkommensteuer oder Lohnsteuer diesen Betrag übersteigt, zahlst du noch den Soli. Die Anhebung stellt ebenfalls eine Steuererleichterung dar.
Seit 2021 zahlt nur noch ein kleiner Teil der Deutschen den Solidaritätszuschlag, der ursprünglich die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte.
Steueränderung 2023: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Weiß das Finanzamt bereits, dass dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, merkst du ihn schon auf dem Gehaltszettel. Beispielsweise, weil du Steuerklasse 2 hast, hat das Finanzamt die Information. Ist das noch nicht der Fall, beantragst du den Entlastungsbetrag über die Steuererklärung
Zum 1. Januar 2023 hob die Regierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf 4.260 Euro an.
Bist du alleinerziehend, gibst du dies im Frage-Antwort-Verfahren von Taxfix an. Den Entlastungsbetrag trägt die Software automatisch in deine Steuererklärung ein und verrät dir kostenlos und unverbindlich die voraussichtliche Höhe deiner Rückerstattung.
Homeoffice-Pauschale (für die Steuererklärung 2023)
Von dieser Entlastung profitierst du erst in 2024, wenn du die Steuererklärung für 2023 machst.
Eine weitere Änderung betrifft die Homeoffice-Pauschale. Arbeitest du im Homeoffice, darfst du dich 2023 doppelt freuen: Die absetzbare Pauschale steigt von 5 auf 6 Euro pro Tag. Zusätzlich kannst du sie nun für bis zu 210 Arbeitstage geltend machen. Hast du in 2023 hauptsächlich zu Hause gearbeitet, kannst du also deutlich mehr absetzen. Statt der 600 Euro, die noch bei der Steuererklärung 2022 galten, sind nun bis zu 1.260 € drin.
Neue Grenze für Midijobs
Diese Änderung wird bereits in 2023 sehr relevant, wenn du in einem Midijob arbeitest
Beschäftigungsverhältnisse, die dir zwischen 520,10 Euro und 2.000 Euro brutto monatlich einbringen, sind Midijobs. Mit ihnen zahlst du vergleichsweise geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung: bei geringerem Verdienst bleibt mehr Netto vom Brutto.
Die Grenze von 2.000 Euro monatlich gilt seit dem 1. Januar 2023 und bedeutet.
Alles zur Besteuerung von Nebenjobs und Zweitjobs findest du in unserer dedizierten Seite.
Erhöhtes Wohngeld
Relevant ist diese Neuerung schon im aktuellen Jahr
Der Wohngeldbetrag erhöhte sich am 01. Januar 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat auf 370 Euro. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes, das vorher im Durchschnitt bei rund 180 Euro lag.
Die Besonderheit an der Wohngeldreform 2023 sind nicht nur die Beträge. Auch der vergrößerte Kreis der Personen, die es erhalten können, fällt auf. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt wurden heraufgesetzt. Du kannst also nun auch mit einem höheren Einkommen Wohngeld erhalten. So steigt die Zahl der Haushalte, die wieder oder erstmalig unterstützt werden, von ungefähr 600.000 auf ca. 2 Millionen. Die Maßnahme zielt vor allem auf Arbeitnehmende mit geringen Einkommen, Studierende (nicht bei BAföG), Rentner*innen, Alten- und Pflegeheimbewohner*innen und solche ab, die Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld erhalten.
Mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen findest du deine persönliche Höhe der staatlichen Unterstützung heraus.
Anleger*innen aufgepasst: Höherer Sparerpauschbetrag 2023
Diese Steueränderung merkst du schon in 2023, weil du mehr Sparerträge haben kannst, bevor sie besteuert werden
Seit 2023 kannst du als Sparer*in 1.000 Euro Erträge aus Anlagen einstreichen, ohne Steuern darauf zu zahlen. Der Gewinn kann beispielsweise aus Aktiengeschäften, Fonds wie ETFs und herkömmlichen Sparinstrumenten wie Sparbuch oder Festgeld kommen. Bisher waren es 801 Euro.
Hast du deinen gesamten Sparerpauschbetrag bei einer Bank hinterlegt, musst du ihn nicht anpassen, das Finanzhaus erledigt dies automatisch. Hast du ihn aufgeteilt, solltest du ihn bei deinen Finanzinstituten ändern lassen.
Steueränderungen 2023: Wie Taxfix dich unterstützt
Als Reaktion auf die besondere finanzielle und wirtschaftliche Situation vieler Bürger*innen hat die Politik für 2023 einige Anpassungen in den Steuergesetzen beschlossen, die sich ohne große Umwege auf die Geldbeutel der Bürger*innen auswirken.
Um diese zu erhalten, musst du in den meisten Fällen nichts unternehmen. Mit einer Steuererklärung kannst du dir aber die Steuern zurückholen, die du vielleicht zu viel gezahlt hast. Die Rückerstattung liegt bei durchschnittlich 1.072 Euro.
Wie hoch dein Steuerergebnis voraussichtlich ausfällt, verrät dir Taxfix kostenlos und unverbindlich. Beantworte in der App oder im Browser einfach ein paar leicht verständliche Fragen und reiche deine Steuer mit uns ein. So kannst du die Hälfte deiner berechneten Steuererstattung sofort auf dein Konto erhalten. Der Rest kommt, sobald das Finanzamt mit der Bearbeitung fertig ist.