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Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer – Was ist das?

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer? Gibt es einen Unterschied und worauf musst du in deiner Steuererklärung achten?
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Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind die Gewinne aus deinen Geldanlagen. Hierzu gehören z.B. Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen.

Für diese Kapitalerträge musst du als Besitzer bzw. Anleger seit 2009 eine AbgeltungssteuerDie Abgeltungssteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder erhaltene Kursgewinne. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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(früher Kapitalertragsteuer genannt) zahlen.

Beim Aktienverkauf gilt die Besonderheit, dass die Steuer nur für Aktien anfällt, die du ab 2009 gekauft hast. Unternehmensanteile, die du bis Ende 2008 erworben hast, kannst du weiterhin steuerfrei verkaufen.

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Welche Änderungen gibt es durch die Abgeltungssteuer?

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer haben sich zwei Dinge geändert:

  1. Alle Steuerzahler zahlen einen einheitlichen Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge.
  2. Du musst deine einzelnen Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angeben.

Bevor die Abgeltungssteuer galt, gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Hinzu kam, dass unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge festgelegt waren und jede Anlage einzeln in der Steuererklärung eingetragen werden musste. Durch die Änderung wurde die Besteuerung übersichtlicher und der Prozess vereinfacht.

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Finde mit dem Abgeltungsteuer-Rechner von Taxfix heraus, wie viel Abgeltungsteuer du auf deine Kapitalgeschäfte zahlen musst. Du hast die Möglichkeit, die Felder frei zu befüllen und deinen bei der Bank hinterlegten Freistellungsauftrag anzugeben. Probiere es einfach aus!



 

Wie kommt die Abgeltungssteuer zum Finanzamt?

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt geschickt. Du bekommst von deiner Bank jedes Jahr eine Übersicht über deine Kapitalerträge und die dafür anfallenden Steuern.

Steuerfreier Betrag

Achte dabei auf deinen Freibetrag.Der Freibetrag ist im Steuerrecht ein Geldbetrag, der nicht versteuert wird. Erst bei Überschreitung der Freibetragsgrenze wird der den Freibetrag überschreitende Teil der Einnahmen versteuert.
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Als Single darfst du 1.000 Euro von deinen Kapitalerträgen steuerfrei behalten. Bist du verheiratet, verdoppelt sich der Freibetrag und euch stehen 2.000 Euro steuerfrei zu.

Achtung

: Diesen Sparerpauschbetrag musst du vorab über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder über eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen. Andernfalls berechnet das Finanzamt die Abgeltungssteuer auf deine gesamten Kapitalerträge.

Für den Fall, dass du den Freistellungsauftrag vergessen hast, empfiehlt es sich, in deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP auszufüllen. Dort kannst du deine erzielten Kapitalerträge auflisten und bekommst die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die du bei dem Kreditinstitut erzielt hast. Dabei kannst deinen Freibetrag auf beliebig viele Banken aufteilen, solange du die 1.000 Euro nicht überschreitest.

Beispiel – Das musst du anlegen, um den Zinsertrag zu erreichen:

Parkst du dein Geld auf einem Tagesgeldkonto, das mit einem Prozent verzinst wird, musst du für einen Zinsertrag von 1.000 Euro insgesamt 80.100 Euro für ein Jahr anlegen.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Bei den 25 % bleibt es jedoch nicht. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer erhoben.

Zahlst du Kirchensteuer, dann musst du diese auch auf deine Kapitaleinkünfte abführen. Seit Januar 2015 erhalten Banken die Information über deine Religionszugehörigkeit vom Bundeszentralamt für Steuern. So wird die Kirchensteuer direkt ans Finanzamt abgeführt.

Dadurch erhöht sich der reale Steuersatz:

  • ohne Kirchensteuer: 26,375%
  • mit 8 Prozent Kirchensteuer: 27,82% (in Bayern und Baden-Württemberg)
  • mit 9 Prozent Kirchensteuer: 27,99% (in den anderen Bundesländern)

 

Muss man trotzdem eine Steuererklärung machen?

Dadurch, dass automatisch deine Steuerschuld von der Bank ans Finanzamt überwiesen wird, gilt die Schuld als ausgeglichen. In gewissen Fällen lohnt es sich dennoch, eine Steuererklärung zu machen.

Liegt dein Steuersatz unter 25 %, werden deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert und du bekommst die zu viel einbehaltene Steuer zurück. Auch für diejenigen, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, ist die Steuererklärung sinnvoll.

Sämtlichen Anlagen kommen dementsprechend in das Formular KAP.

Wann sollte man die Anlage KAP noch ausfüllen?

Daneben empfiehlt es sich noch in weiteren Fällen, die Anlage KAP einzureichen:

  • Du hast Erträge aus ausländischen Konten oder Depots erzielt.
  • Du hattest Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen.
  • Du hattest deiner Bank deine Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt und keine Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge abgeführt.
  • Du hast den Betrag deiner Freistellungsaufträge ungünstig verteilt und willst dies nun überprüfen bzw. korrigieren lassen.

Hier wird die Abgeltungssteuer fällig

Kapitallebensversicherungen: Läuft dein Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre und werden Kapitalerträge vor deinem 60. Lebensjahr ausgezahlt, bist du als Versicherter verpflichtet 25 % Abgeltungssteuer vom jeweiligen Betrag zu entrichten.

Bankeinlagen: Sämtliche Zinserträge müssen seit Januar 2009 versteuert werden.

Aktien: Die Abgeltungssteuer greift hier für die gesamten Dividenden und realisierten Kursgewinne. Die Haltedauer ist dabei nicht ausschlaggebend.

Investmentfonds: Bei Fondserträgen gilt: Egal, ob ausgeschüttet oder wieder angelegt, sie sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zu versteuern.

Dachfonds: Anteile eines Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, unterliegen der Rechtslage, die vor 2009 galt. Dies gilt, bis es ausgezahlt und eine neue Geldanlage getätigt wird. Die Erträge aus Dachfonds, die ab Januar 2009 erworben wurden, unterliegen komplett der Abgeltungssteuer.

Zertifikate ohne Kapitalgarantie: Auch diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Einzige Ausnahme sind Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden. Nach einjähriger Haltedauer sind sie nämlich steuerfrei.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 26.02.2017
aktualisiert am: 19.08.2022

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