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ETF & Steuer – Gewinne und Dividenden korrekt versteuern

Die Inflation sorgt dafür, dass dein Geld auf dem Tagesgeldkonto weniger Wert wird. Viele entscheiden sich daher für ETFs, um ihr Geld anzulegen. Bei der Besteuerung gibt es einige Besonderheiten. Wie ETFs besteuert werden und du den Sparerpauschbetrag optimal nutzt und so Steuern sparst, erklären wir.
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Was sind ETFs?

Kaufst du einen Fondsanteil, dann investierst du gleichzeitig in mehrere Aktien. ETFs, also „exchange-traded funds“ (engl.) bilden dabei einen Index wie den Dax oder den MSCI World ab.

So sparst du die Kosten für ein aktives Management und von der Rendite bleibt mehr übrig – also mehr Geld für dich. Da du mit einem ETF in viele Aktien investierst, ist das Verlustrisiko geringer. Das nennt sich Risikostreuung. Bevor du deinen ersten Anteil eines ETFs kaufst, solltest du dir bewusst sein, dass auch ein hoher Verlust möglich ist.

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Wie werden Gewinne eines ETFs besteuert? Was passiert bei ETF-Verlusten?

Als Gewinn bei einem ETF ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis definiert. Ist dein ETF im Wert also gestiegen, musst du den Gewinn versteuern.

Die Besteuerung der Gewinne erfolgt mit der Kapitalertragsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent von der Kapitalertragsteuer als Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen Kirchensteuer. Damit ergibt sich insgesamt mindestens ein Steuersatz von (gerechnet ohne etwaige Kirchensteuer):

(0,25 x 5,5) % + 25 % = 26,375 %

Verluste bei ETFs versteuern

Verkaufst du deinen Anteil für weniger als du ihn gekauft hast, erzielst du einen Verlust. Verluste kannst du mit Gewinnen aus anderen Investments zum Teil verrechnen – mehr Details dazu findest du im nächsten Abschnitt.

Wo es möglich ist, übernimmt dein Depotanbieter die Verrechnung automatisch. Sind deine Verluste aus Fonds und ETFs größer als die Gewinne, wird das Minus in das nächste Jahr vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet.

Hinweis:

Die Verrechnung funktioniert über sogenannte „Verrechnungstöpfe“. Diese Töpfe enthalten und verbinden bestimmte Finanzanlagen. Ein Verrechnungstopf für Aktien beispielsweise ist nur für Gewinne und Verluste aus Aktienkäufen vorgesehen. Der „Sonstige“ Topf enthält dagegen die Ergebnisse verschiedener Positionen wie ETFs, anderer Fonds oder Anleihen.

Die Bank verrechnet deine Ergebnisse aus ETFs also weder mit Aktien, noch mit börsennotierten Immobiliengesellschaften (REITs) und Vollrisikozertifikaten mit Andienungsrecht. Sie gehören zu einem anderen Verrechnungstopf.

Hinweis II:

Womöglich hast du ETFs (oder aktiv gemanagte Fonds) bei verschiedenen Banken. Zwischen den Anbietern findet aber kein Datenaustausch statt. Um dem Finanzamt die negativen Ergebnisse anzuzeigen, beantragst du eine Verlustbescheinigung vom jeweiligen Anbieter, mit der Bitte, die einzelnen Verrechnungstöpfe auszuweisen. Die Verluste kannst du in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt verrechnet sie mit den Gewinnen bei deinen anderen Depots.

Video: ETF & Steuern

ETF: Dividenden versteuern

Zum anderen erhältst du bei gutem Kursverlauf jährlich eine Dividende. Mit Dividenden wirst du an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt, die im ETF enthalten sind. Die Dividenden musst du zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuern.

Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds: Steuerlicher Unterschied

Fonds können unterschiedlich ausgestaltet sein. Als große Unterscheidung gilt dabei, ob die Dividende regelmäßig ausgezahlt wird. Fonds, die die Dividende einmal im Jahr auszahlen, sind sogenannte ausschüttende Fonds. Alternativ dazu gibt es Fonds, die von der Dividende neue Fondsanteile für dich kaufen. Das sind thesaurierende Fonds.

Besteuerung von ausschüttenden Fonds bzw. ETFs

Bei ausschüttenden Fonds ist die Besteuerung einfach: Du erhältst die Dividende einmal im Jahr. Zu diesem Zeitpunkt wird auf die entsprechende Ausschüttung die Kapitalertragsteuer fällig.

Der Depotanbieter übernimmt die Versteuerung für dich, da du beim Einrichten des ETFs deine Steuer-ID angegeben hast, und überweist einen Teil der Dividende direkt an das Finanzamt.

Thesaurierende ETFs und ihre Besteuerung

Bei thesaurierenden ETFs wird die Dividende reinvestiert und du bekommst keine Auszahlung. Für deren Besteuerung hat sich der Staat etwas Spannendes überlegt. Über eine sogenannte Vorabpauschale soll auch für diese Fonds jährlich eine Steuer erhoben werden.

Du kannst dir die Vorabpauschale als vorgezogene Besteuerung auf Kapitalerträge vorstellen, die erst in der Zukunft anfallen. Die Vorabpauschale berechnet sich folgendermaßen:

70 Prozent des jährlichen Basiszinses x Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn (= Basisertrag).

Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab. Er orientiert sich am Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet.

In der Realität ist dieses Verfahren momentan jedoch kaum relevant, da die Beträge sehr gering oder gleich null sind.

Wie der Basiszins die Besteuerung thesaurierender Fonds beeinflusst

Das liegt daran, dass für die Berechnung der Vorabpauschale der Basiszins herangezogen wird. Die Bundesbank hat diesen beispielsweise für das Jahr 2021 aber auf unter 0 % festgelegt. Damit ist der Basisertrag (Rücknahmepreis des Fonds/ETFs zum Anfang des Vorjahres x Basiszins) kleiner als der Betrag der Ausschüttungen, wodurch keine Vorabpauschale anfällt.

Diese Berechnung übernimmt die Bank (vorausgesetzt, es handelt sich um inländische Depots). Die eventuelle Vorabpauschale, Dividenden und Verkaufsgewinne werden dann automatisch mit 25 Prozent besteuert. Das ist die Kapitalertragsteuer.

Nur ein Teil wird versteuert: Teilfreistellung

Für alle ETFs gilt: Einen Teil deiner Gewinne musst du nicht versteuern. Dafür wird abhängig von der Fondsart nicht die gesamte Dividende oder Vorabpauschale versteuert, sondern nur ein Teil davon.

  • Für Fonds mit über der Hälfte Aktien beträgt die Teilfreistellung für Privatanleger 30 %. Dazu gehören beispielsweise ETFs, die auf dem Index MSCI World oder EuroStoxx 50 basieren
  • Bei Mischfonds mit einer Aktienquote von 25 bis 50 Prozent liegt die Teilfreistellung für Privatanleger bei 15 %. Ein Beispiel wäre der PTAM Defensiv Portfolio P Fonds
  • Bei Immobilienfonds beträgt die Teilfreistellung 60 % und im Falle von überwiegend ausländischen Immobilien 80 %
  • Bei sonstigen Fonds mit einer Aktienquote von weniger als 25 Prozent liegt die Teilfreistellung bei null Prozent

ETFs und der Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag definiert, welchen Anteil deiner Erträge aus Kapitalanlagen du nicht versteuern musst. 1.000 Euro (für Einzelveranlagte) sind nämlich steuerfrei. Damit deine Bank das automatisch berücksichtigt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag.

So gibst du der Bank vor, dass sie den Betrag X (höchstens 1.000 Euro pro Single) steuerfrei stellt. Diese 1.000 Euro kannst du nicht nur auf eine Bank aufteilen, sondern auf verschiedene Depots (bei verschiedenen Banken). Womöglich kannst du es durch geschicktes Aufsplitten sogar vermeiden, irgendwo Steuern auf Gewinne aus Fonds und Co. zu zahlen. Das gilt nur, wenn es sich um maximal 1.000 Euro (als Single) handelt.

Du hast bei deiner Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt? Der Sparerpauschbetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Dann musst du aber alle Kapitalerträge angeben, auch die freigestellten.

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Mehr als 1.000 Euro an Kapitalerträgen?

Du hast voraussichtlich mehr als 1.000 Euro an Kapitalerträgen aus ETFs oder anderen Anlageformen? Um trotzdem keine Steuern darauf zu zahlen, gibt es im Grunde nur eine Lösung: Du musst heiraten.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit deinem*r Partner*in verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag von 1.000 auf 2.000 Euro. Hat dein*e Partner*in keine Kapitalerträge, kannst du ihren Pauschbetrag quasi mitnutzen!

Bei ETFs Steuern sparen: Regelmäßig versteuern & Verkaufsgewinne aufteilen

Die höchsten Gewinne aus deinen Kapitalanlagen hast du bei ETFs in der Regel durch den Verkauf. Da du diesen üblicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt durchführst, fallen dann auch die meisten Steuern an.

Das Problem: Dein Sparerfreibetrag liegt bei höchstens 2.000 Euro. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, musst du versteuern. Das geschieht mit dem oben genannten Satz von 26,375 % (plus etwaiger Kirchensteuer). Sollte dein persönlicher Steuersatz unter diesem Prozentsatz liegen, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Beispiele:

Dein Gewinn ist die Differenz von Kauf- und Verkaufspreis. Gehen wir davon aus, dass du nach 10 Jahren einen Gewinn von 5.000 Euro machst und keine Kirchensteuer zahlst. Nach der grundsätzlichen Berechnung schauen wir uns an, wie Teilfreistellungen wirken können.

Nach Abzug des Sparerpauschbetrags in Höhe von 801 Euro musst du ganze 4.199 Euro versteuern. Die 4.199 Euro multipliziert mit den 26,375 % Kapitalertragssteuer ergibt rund 1.107 Euro Steuern. Jedoch sorgt die Teilfreistellung dafür, dass diese Summe in vielen Fällen nicht in voller Höhe versteuert werden muss.

In der Tabelle siehst du, wie viel in diesem Beispiel je nach Art des Fonds zu versteuern wäre:

Aktienquote des Fonds / ETFs Höhe der Teilfreistellung

Steuerlast bei 5.000 Euro Gewinn
> 50 % 30 % 775 Euro
25 – 50 % 15 % 941 Euro
< 25 % 0 % 1.107 Euro
Immobilienfonds (überwiegend deutsche Immobilien) 60 % 442 Euro
Immobilienfonds (überwiegend ausländische Immobilien) 80 % 221 Euro

ETF verkaufen und wieder kaufen

Es können also hohe Steuerzahlungen entstehen, wenn du die Gewinne an einem Moment versteuern musst. Stattdessen wäre es doch viel schlauer, jedes Jahr 500 Euro Gewinn zu versteuern und immer schön den Sparerpauschbetrag auszunutzen? Das funktioniert – zumindest teilweise.

Du kannst am Ende des Jahres nämlich den ETF verkaufen und direkt wieder mit dem gleichen Geld kaufen. Dann hast du den Gewinn für das Jahr „realisiert“, den Sparerpauschbetrag ausgenutzt und zahlst unter Umständen gar keine Steuer!

Das lohnt sich jedoch vor allem, wenn deine Transaktionskosten gering sind. Bei vielen Online-Brokern ist das heutzutage der Fall. Bitte bedenke dabei auch, dass du eventuelle Sparpläne dann nochmal neu anlegen musst. Dabei können ebenfalls Kosten entstehen und es kostet dich etwas Zeit.

Natürlich hast du nicht jedes Jahr einen Gewinn von exakt 500 Euro. Aber zum Ende des Jahres solltest du immer einen Blick ins Depot werfen und schauen, was du optimieren kannst.

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Übrigens: Taxfix kannst du im Browser oder per App nutzen.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 31.08.2022
aktualisiert am: 31.08.2022

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