Schenkungssteuer: Ab wann werden Geschenke teuer?
Vermögenswerte verschenken: Die Schenkungssteuer
Wenn Geld oder Immobilien über einem Freibetrag liegen, wird eine Schenkungssteuer fällig, die im Unterschied zur Erbschaftssteuer bereits zu Lebzeiten des*der Schenkenden erhoben wird. Möchtest du also einen größeren Betrag verschenken oder damit beschenkt werden, solltest du ein paar Punkte vorab bedenken.
Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer
Ein Erbe und eine Schenkung werden steuerlich etwa gleich behandelt. Der Unterschied liegt darin, dass eine Schenkung zu Lebzeiten stattfindet und ein Erbe natürlich erst mit dem Tod des Vermögenden in Kraft tritt. Die Schenkung besitzt jedoch einen entscheidenden Vorteil, weshalb sie häufig genutzt wird, um den Ansprüchen des Fiskus auszuweichen: Sie darf alle zehn Jahre wiederholt werden. Möchtest du dein Vermögen an deine eigenen Kinder weitergeben, darfst du ihnen somit alle zehn Jahre den in der Tabelle erkennbaren Betrag steuerfrei überlassen. Als eine Möglichkeit, jemanden zu enterben, eignet sie sich jedoch nicht, da mit dem Tod auch das zuvor verschenkte Vermögen den Pflichtteil des*r ungeliebten Erb*in steigen lässt.
Freibeträge und Schenkungssteuerklassen
Für beide Möglichkeiten gelten dieselben Steuersätze. Zur Bemessung gibt es unterschiedliche Steuerklassen, die mit denen, die du bereits von der Lohnsteuer kennst, nichts zu tun haben. Diese Steuerklassen richten sich nach dem Beziehungsverhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person. Wenn du deinem Kind einen Teil deines Vermögens überträgst, ist es etwas anderes, als wenn du deinen Geschwistern oder Freund*innen Geld oder geldwerte Objekte, wie Immobilien vermachst.
In der ersten Tabelle findest du die verschiedenen Steuersätze, in der zweiten Tabelle die Freibeträge.
Betragshöhe Schenkung oder Erbe (abzgl. Freibetrag) | Steuersatz Steuerklasse 1 | Steuersatz Steuerklasse 2 | Steuersatz Steuerklasse 3 |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Mio. Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Mio. Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Mio. Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
mehr als 26 Mio. Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Grad der Verwandtschaft | Freibetrag |
---|---|
Ehe- & eingetragene Lebenspartner*innen | 500.000 Euro |
Kinder-, Stief-, Adoptivkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern & Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 Euro |
Nicht verwandt | 20.000 Euro |
So kannst du die Schenkungssteuer reduzieren
Unabhängig von dem Freibetrag, der dir über die jeweilige Steuerklasse gestattet wird, gibt es noch andere Freibeträge, mit denen du dich vor einer Schenkung beschäftigen solltest:
Versorgungsfreibetrag: Anrecht auf diesen hast du nur als Ehegatte*Ehegattin oder als Kind bis zum Alter von 27 Jahren im Falle einer Erbschaft. Bis zu 256.000 Euro für Rentenleistungen können hierbei steuerfrei geltend gemacht werden.
Hausratsfreibetrag: Dieser Freibetrag bezieht sich auf den verschenkten Hausrat. Bis zu einer Grenze von 41.000 Euro kannst du so den erhaltenen Hausrat als Angehöriger der Steuerklasse I absetzen.
Pflegefreibetrag: Diese Option darfst du nutzen, wenn du beispielsweise hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades in die Steuerklasse II oder III fällst, aber den Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich gepflegt hast.
Kostenfreibetrag: In Zusammenhang mit einer Schenkung oder einem Erbe können Kosten entstehen, beispielsweise die Aufwendungen für einen Notar. Dafür darfst du das erhaltene Vermögen, um eine Pauschale von 10.300 Euro kürzen.
Das musst du bei einer Schenkung beachten. Beachte die Pflichten!
Bist du von einer Schenkung betroffen, solltest du das rechtzeitig, innerhalb von drei Monaten, dem Finanzamt mitteilen. Du bist sogar zu dieser Meldung verpflichtet, es sei denn, die Schenkung wurde bei einem*r Notar*in oder vor Gericht bekundet. Nach §35 Erbschaftssteuergesetz ist das Finanzamt des*r Schenkenden zuständig. Für deine Mitteilung genügt ein formloses Schreiben, das folgende Punkte enthält:
- Die persönlichen Daten der schenkenden und beschenkten Person
- Eine Beschreibung des Geschenks
- Eine Angabe über den Wert der Schenkung
- Eine Angabe über das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen beschenkter und schenkender Person
So kannst du die Schenkungssteuer umgehen?
Eigenverwendung: Wenn du mindestens zehn Jahre selbst in einer Immobilie lebst, die du als Geschenk erhalten hast, sparst du dir die Schenkungssteuer.
Zerteilung des Gesamtbetrags: Wird innerhalb von zehn Jahren immer nur der gültige Freibetrag verschenkt, fallen keine Steuern an und du darfst die Schenkung beliebig oft wiederholen.
Kettenschenkungen: Bei dieser legalen Vorgehensweise werden verschiedene Angehörige beschenkt, die dann an eine Person weiterschenken. So kann der Freibetrag über Umwege erhöht werden.
Gelegenheitsgeschenke: Da es für Gelegenheitsgeschenke keine genaue Definition gibt, ist der Spielraum etwas größer. Zu Geburtstagen, Hochzeiten, Abschlüssen darf steuerfrei geschenkt werden. Jedoch sollte der Wert des Geschenks im Verhältnis zu dem Lebensstil des*r Beschenkten stehen.Schenken ist schön, doch gibt es einige Tücken, die du beachten solltest. Schließlich sollen ja am meisten die schenkende und beschenkte Person profitieren, nicht das Finanzamt. Also behalte ein paar Dinge im Blick, damit die Freude auf beiden Seiten auch lange anhält.