Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Differenzbesteuert: Bedeutung, Regeln und Berechnung einfach erklärt
Wenn du gebrauchte Waren, Kunstgegenstände oder Antiquitäten verkaufst, bist du vielleicht schon über den Begriff „differenzbesteuert“ gestolpert. Diese spezielle Form der Umsatzsteuerbehandlung gilt für Händler, die Waren ohne Vorsteuerabzug kaufen und wiederverkaufen. In diesem Artikel erfährst du, was differenzbesteuert bedeutet, wann sie angewendet wird und wie du sie richtig berechnest und ausweist.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- „Differenzbesteuert“ bedeutet, dass Umsatzsteuer nur auf die Gewinnmarge erhoben wird – nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
- Die Regelung ist in § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt.
- Sie gilt vor allem für Händler von gebrauchten Waren, Antiquitäten, Kunst oder Sammlungsstücken.
- Du darfst sie nur anwenden, wenn du die Ware ohne Vorsteuerabzug gekauft hast (z. B. von Privatpersonen).
- In differenzbesteuerten Rechnungen darf keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden.
Was bedeutet „differenzbesteuert“ und in welchem Kontext wird der Begriff verwendet?
„Differenzbesteuert“ bezeichnet eine besondere Methode der Umsatzsteuerberechnung, bei der die Umsatzsteuer nur auf den Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (die sogenannte Differenz oder Marge) erhoben wird.
Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – also dass auf ein und denselben Gegenstand zweimal Umsatzsteuer gezahlt wird (z. B. beim Weiterverkauf von Gebrauchtwaren).
Beispiel:
Ein Händler kauft ein gebrauchtes Handy von einer Privatperson für 200 € und verkauft es für 300 €.
Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz von 100 € berechnet – nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Für welche Unternehmen und Geschäftsvorfälle ist die Differenzbesteuerung relevant?
Die Differenzbesteuerung ist relevant für Wiederverkäufer, die Waren gebraucht erwerben und weiterverkaufen, ohne beim Einkauf Vorsteuer abziehen zu können.
Typische Anwendungsfälle:
- Gebrauchtwagenhandel
- Antiquitäten- und Kunsthandel
- Elektronik-Secondhand-Shops
- Gebrauchtmöbel oder Kleidung
- Online-Händler mit Secondhand-Artikeln (z. B. eBay)
Voraussetzungen ( § 25a UStG ):
- Du handelst als Unternehmer mit beweglichen, gebrauchten Gegenständen.
- Du hast die Ware ohne Vorsteuerabzug erworben (z. B. von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer).
- Du verkaufst die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Welche Waren und Leistungen dürfen differenzbesteuert verkauft werden – und welche sind ausgeschlossen?
Differenzbesteuert verkauft werden dürfen:
- Gebrauchte bewegliche Waren
- Antiquitäten, Kunstwerke und Sammlungsstücke
- Gebrauchtwagen und Fahrzeuge
- Secondhand-Elektronik, Schmuck oder Möbel
Nicht differenzbesteuert werden dürfen:
- Neue Waren oder selbst hergestellte Produkte
- Dienstleistungen
- Gegenstände, bei deren Erwerb du Vorsteuer abziehen konntest
- Immobilien, Grundstücke, Gold, Edelmetalle oder Finanzprodukte
Wenn du eine Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer gekauft und die Vorsteuer abgezogen hast, darfst du sie nicht differenzbesteuert weiterverkaufen.
Wie wird die Umsatzsteuer bei differenzbesteuerten Umsätzen berechnet?
Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nur auf die Marge (Verkaufspreis – Einkaufspreis) erhoben.
Es gibt zwei Berechnungsmethoden:
1. Einzeldifferenz
Die Steuer wird für jedes einzelne verkaufte Produkt berechnet.
Das ist die Standardmethode für Gebrauchtwarenhändler.
Beispiel:
- Einkaufspreis: 1.000 €
- Verkaufspreis: 1.500 €
- Differenz: 500 €
- Umsatzsteuer (19 %): 500 € × 19/119 = 79,83 €
2. Gesamtdifferenz
Hier wird die Steuer auf die Gesamtdifferenz mehrerer Verkäufe innerhalb eines Abrechnungszeitraums berechnet.
Das ist erlaubt, wenn du viele gleichartige Waren verkaufst (z. B. Bücher, CDs, Kleidung).
Steuersätze
- 19 % für die meisten Waren
- 7 % für bestimmte Kunstwerke oder Sammlungsstücke ( § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG )
Welche Angaben müssen in einer differenzbesteuerten Rechnung enthalten sein?
Wenn du differenzbesteuert abrechnest, gelten besondere Pflichten bei der Rechnungsstellung.
Die Umsatzsteuer darf nicht separat ausgewiesen werden.
Pflichtangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung (z. B. „Gebrauchtwagen XY“)
- Verkaufspreis (Bruttobetrag)
Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung, z. B.:
„Gebrauchtgegenstand / Sonderregelung nach § 25a UStG – Umsatzsteuer nicht ausweisbar.“
Wichtig
Wenn du versehentlich Umsatzsteuer separat ausweist, musst du sie ans Finanzamt abführen – auch wenn du sie gar nicht schuldest ( § 14c UStG ).
Welche Vor- und Nachteile bringt die Differenzbesteuerung für Händler und Kunden?
Vorteile für Händler:
- Geringere Steuerlast, da nur die Marge besteuert wird
- Wettbewerbsfähig gegenüber Privatverkäufern
- Einfaches Verfahren für Gebrauchtwarenhändler
Nachteile für Händler:
- Kein Vorsteuerabzug beim Einkauf
- Höherer Dokumentationsaufwand (Nachweis der Einkaufspreise erforderlich)
- Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen
Auswirkungen für Kunden:
- Endkunden zahlen den Bruttobetrag – sie können keine Vorsteuer abziehen
- Für Privatkunden ist der Unterschied zur Regelbesteuerung jedoch meist nicht erkennbar
FAQ zur Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung ist nicht verpflichtend, sondern optional. Du kannst dich freiwillig dafür entscheiden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist jederzeit möglich – allerdings gilt die Entscheidung dann für alle entsprechenden Geschäfte.
Beispiel:
Einkaufspreis: 10.000 €
Verkaufspreis: 12.000 €
Differenz: 2.000 €
Umsatzsteuer (19 %): 2.000 × 19/119 = 319,33 €
→ Zahllast: 319,33 € an das Finanzamt
Nein. Bei der Differenzbesteuerung darf keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden.
Du musst jedoch den Hinweis auf § 25a UStG aufnehmen – z. B. „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – keine Umsatzsteuer ausweisbar.
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