Aktien auf Kinder übertragen und Steuern sparen
Wieso sollte ich Aktien auf Kinder übertragen?
Die Abgeltungssteuer gilt für Gewinne über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person pro Jahr. Neben dem Sparerpauschbetrag gilt zusätzlich der Grundfreibetrag von 10.347 Euro (für das Steuerjahr 2022, die Werte der weiteren Jahre findest du im verlinkten Beitrag) und Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro – auch für deine Kinder. Es liegt also nahe, das Depot auf deine Kinder zu überschreiben, um deren Steuerfreibeträge für die steuerfreie Gewinnausschüttung von Aktien und Dividenden zu nutzen. Diese Schenkung bedeutet allerdings auch, dass dir das Geld nicht mehr gehört.
Steuern auf Aktiengewinne
In Deutschland werden Gewinne durch Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, durch die Abgeltungssteuer mit 25 % versteuert. Vorausgesetzt, die Gewinne liegen über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern.
Um die Versteuerung deiner Aktiengewinne musst du dich in der Regel nicht selbst kümmern. Diese Aufgabe wird von deinem Kreditinstitut übernommen, wo sich auch dein Depot befindet. Du kannst auch deinen Sparerpauschbetrag über diesen Weg klären und musst dir den Betrag nicht nachträglich über deine Steuererklärung zurückholen. Dafür reichst du bei deinem Kreditinstitut einfach einen Freistellungsauftrag ein.
Steuern sparen bei Aktiengewinnen
Natürlich musst du nur auf deinen Gewinn Steuern zahlen, also den Differenzbetrag zwischen dem Aktienkaufwert und dem Verkaufswert. Wenn du aber nun auch Aktien verkaufst, die Verlust gemacht haben, dann kannst du die Aktiengewinne und die Aktienverluste miteinander verrechnen. Es wird also nur der Aktiengesamtgewinn versteuert.
Du kaufst im Jahr 2010 für 10.000 Euro Aktien der XYZ AG und verkaufst diese im Jahr 2018 für 15.500 Euro. Außerdem hast du im Jahr 2013 für 10.000 Euro Aktien der ABC AG gekauft. Diese sind heute nur noch 5.000 Euro wert und auch diese verkaufst du im Jahr 2018. Du hast nun also durch die 5.500 Euro Gewinn und die 5.000 Euro Verlust einen Aktiengewinn von insgesamt 500 Euro gemacht. Dieser liegt unter der Sparerpauschgrenze und muss somit nicht versteuert werden.
Du hast auch die Möglichkeit, deine Aktienverluste aus dem Vorjahr durch einen Verlustvortrag anzurechnen. Das Beispiel macht zudem deutlich, dass es durchaus Sinn machen kann, die Auszahlungen der Aktiengewinne auf die Jahre zu verteilen.
Sollte dein Gewinn über dem Freibetrag liegen und du spielst mit dem Gedanken, dir im Dezember den Gewinn auszahlen zu lassen, dann verteile das lieber auf Dezember und Januar, also auf zwei Steuerjahre. Wenn du dann auch noch verheiratet bist und sich somit dein Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht, dann kannst du auf diese Weise über den Jahreswechsel Aktiengewinne in der doppelten Höhe dessen steuerfrei einstreichen.
Zudem gibt es noch eine weitere Möglichkeit, deine Steuern bei Aktiengewinnen zu sparen: der Übertrag an deine Kinder.
Steuern sparen mit dem Kinderdepot
Der Grundfreibetrag von 10.347 Euro und der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gelten auch für deine Kinder. Gemeinsam mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ergibt sich ein deutlicher steuerfreier Betrag pro Kind. Du könntest also für deine Kinder ein Depot eröffnen und deine Aktien übertragen oder Geld auf dieses Konto überweisen, um damit Aktien als Anlage zu kaufen.
Und tatsächlich können die Aktiengewinne jedes Jahr bis zu hohen Beträge steuerfrei ausgeschüttet werden. Allerdings muss man dabei einiges beachten.
Ein Übertrag an die minderjährigen Kinder, um Steuern bei Aktiengewinnen zu sparen, ist also nur bedingt ratsam – etwa wenn du vorhast, deinen Kindern ohnehin ein Vermögen für zum Beispiel die spätere Ausbildung aufzubauen.
Wenn du aber für dich Steuern sparen willst im Rahmen der Aktiengewinnausschüttung, dann ist die Schenkung an deine Kinder keine Option, da du dieses Geld nicht ohne weiteres zurückholen kannst.
FAQ: Aktien auf Kinder übertragen
Kann ich für mein Kind Aktien kaufen?
Ja! Du kannst deinen Kindern Aktien kaufen, diese also an deine Kinder verschenken. Für Kinder gilt dafür ein Freibetrag, der immer für zehn Jahre gilt. Innerhalb dieses Zeitraums und sind Schenkungen so steuerfrei.
Das Kind ist dann Eigentümer*in, kann aber bis zum 18. Lebensjahr noch nicht frei über das Geld im Depot entscheiden. Du bist Treuhänder*in und verwaltest das Geld. Dabei kannst du es nicht frei nutzen. Weitere Voraussetzungen findest du im Abschnitt „Steuern sparen mit dem Kinderdepot“.
Können Aktien übertragen werden?
Ja. Einzelaktien oder das gesamte Depot können in dein Depot bei einem anderen Anbieter (wie einer Bank oder einem Broker) übertragen werden. Ebenfalls ist es möglich, die Titel auf das Depot einer anderen Person zu übertragen.
Dies ist steuerlich gesehen eine Schenkung, bei der bestimmte Voraussetzungen gelten. So sind die Höhe des verschenkten Betrags und das Verhältnis zwischen verschenkender und beschenkter Person entscheidend. Mehr dazu findest du in diesem Beitrag.
Können Aktien vererbt werden?
Ja, das Testament ist für diesen Übertrag eine gute Wahl. Da der Wertpapierhandel nur volljährigen Personen erlaubt ist, solltest du beim Erstellen des Testaments darauf achten, wen du bedenken möchtest.
Stichtag für die Bewertung des Depots ist der Todestag der vererbenden Person. Dies ist unter anderem für die Feststellung der Erbschaftsteuer relevant.
Wie kann ich Aktien in ein anderes Depot übertragen?
Um ein Depot (oder auch einzelne Aktien) zu übertragen, ist auf der empfangenden Seite ebenfalls ein Depot vonnöten.
Die Übertragung des Depots funktioniert in der Regel entweder per App-Funktion oder einem Formular. Diesen Prozess kannst du sowohl bei der alten Bank anstoßen als auch beim neuen Anbieter.