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Altersentlastungsbetrag – gerechtere Besteuerung für Senior*innen

Zusätzlicher Freibetrag, weniger Steuerlast: Vom Altersentlastungsbetrag profitieren steuerpflichtige Personen über 64 Jahre. Der Fiskus gewährt ihn, um eine Benachteiligung gegenüber Empfänger*innen von Beamtenpensionen und Renten zu vermeiden, da diese sonst steuerlich bevorteilt würden. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist und was zu tun ist, um davon zu profitieren, liest du in diesem Beitrag.
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Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Empfängt jemand Renten und/oder Pensionen, genießt diese Person steuerliche Vorteile. Der Grund: bei Beamt*innen sind die steuerlichen Vorteile als Versorgungsfreibetrag geregelt, im Fall von gesetzlichen Renten gibt es den Rentenfreibetrag. Dank des Altersentlastungsbetrags werden sogenannte Alterseinkünfte dem gleichgestellt, indem der Altersentlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abgezogen wird und somit die Basis für die Steuerberechnung geringer ist.

Bist du mindestens 65 Jahre alt und beziehst andere Einkünfte als Renteneinkünfte, etwa aus einem Angestelltenverhältnis, einer Selbstständigkeit oder Vermietung und Verpachtung, senkst du durch den Altersentlastungsbetrag deine Steuerlast – und das zum Teil deutlich. 

Durch den Altersentlastungsbetrag, der vom Lebensalter abhängt, wird die Besteuerung älterer Menschen also gerechter.

Wer profitiert vom Altersentlastungsbetrag für Personen mit Alterseinkünften?

Für den Altersentlastungsbetrag gilt: Die Ermäßigung gibt es vom Finanzamt erstmals ab dem Jahr, das auf das Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Einfacher gesagt also ab dem Kalenderjahr, in dem du deinen 65. Geburtstag hast. Ein Beispiel: Du hast 2021 deinen 65. Geburtstag. Deshalb profitierst du auch vom Altersentlastungsbetrag erstmals 2021, wenn du dazu noch die weiteren Voraussetzungen erfüllst. 

Diese Bedingungen sind beim Altersentlastungsbetrag neben dem Alter von Relevanz:

  • Du beziehst Einkünfte aus einem aktiven Arbeitsverhältnis und/oder
  • andere Einkünfte, etwa aus vermieteten/verpachteten Immobilien, Zinsen aus Kapitalvermögen oder voll besteuerte Beträge aus Riester-Renten.

Für die Berechnung der Entlastung zieht der Fiskus nur bestimmte Bezüge heran. Nicht berücksichtigt werden Einkünfte wie Versorgungsleistungen und gesetzliche Renten. Empfängst du etwa Gelder in Altersteilzeit, berechnet das Finanzamt diese nicht mit ein.

Gut zu wissen: Du musst die Steuervergünstigung nicht eigens beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag automatisch, wenn du deine Steuererklärung einreichst. Ob du überhaupt zur Abgabe verpflichtet bist, haben wir in unserem Ratgeber beschrieben.

Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag 2022?

Der Altersentlastungsbetrag ergibt sich aus einem bestimmten Prozentsatz der Einkünfte und ist außerdem durch einen Höchstbetrag gedeckelt.

Um den Altersentlastungsbetrag zu berechnen, zieht das Finanzamt eine Reihe von Faktoren heran:

  • den Bruttoarbeitslohn
  • gegebenenfalls die positive Summe weiterer Einkünfte
  • den Zeitpunkt, an dem du deinen 65. Geburtstag hast

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist vor allem vom Geburtsjahr abhängig: Hast du 2004 deinen 64. Geburtstag gefeiert, kannst du dich seit 2005 über einen Freibetrag in Höhe von 40 Prozent der Einkünfte freuen. Dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrages in Höhe von 1.900 Euro. 

Wirst du später 65, sinkt der Altersentlastungsbetrag mit jedem Jahr. Hast du beispielsweise in 2021 deinen 65. Geburtstag, liegt er bei 15,2 Prozent, wobei die Entlastung bei maximal 722 Euro liegt.

Gut zu wissen:

Die Werte bleiben lebenslang festgeschrieben. Auch in den Folgejahren sind es beim letzten Beispiel also immer 15,2 Prozent deiner Alterseinkünfte außerhalb der gesetzlichen Rente, aber maximal 722 Euro.

Feierst du erst im Jahr 2022 deinen 65. Geburtstag, gilt für dich ab dem Jahr 2022 ein Prozentsatz von 14,4 bei einem Höchstbetrag von 684 Euro.

Dass der Altersentlastungsbetrag mit jedem Jahr sinkt, in dem der 65. Geburtstags liegt, hängt mit dem Alterseinkünftegesetz zusammen. Das sieht eine stufenweise Abschaffung der steuerlichen Vorteile für ältere Beschäftigte bis zum Jahr 2040 vor. Wer nach dem 2. Januar 1975 geboren ist, geht leer aus.

Beispiel: Wie sich der Altersentlastungsbetrag berechnet & wie er wirkt

Um zu zeigen, wie sich der Altersentlastungsbetrag verhält, wenn sich das Jahr des 65. Geburtstags ändert, stellen wir anhand zweier Beispiele dar: 

Beispiel 1:

Die Steuerpflichtige A hat am 12.10.2021 ihren 65. Geburtstag. Im Jahr 2021 (das ist das Jahr, das auf Vollendung des 64. Lebensjahres folgt) hat sie Arbeitslohn in Höhe von 35.000 EUR und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 3.000 EUR.

Der Altersentlastungsbetrag beträgt 15,2 % (siehe folgende Tabelle) von 38.000 = 5.776 EUR, max. jedoch 722 EUR.

Beispiel 2:

Der Steuerpflichtige B hat das Alter von 65 Jahren am 12.02.2015 erreicht. Im Jahr 2021 erzielt er Arbeitslohn in Höhe von 35.000 EUR (darin enthalten sind 12.000 Euro Versorgungsbezüge).

Der Altersentlastungsbetrag beträgt 24 % von 23.000 EUR (35.000 – 12.000) = 7.680 EUR, max. jedoch 1.140 EUR.

In beiden Fällen unterscheidet sich der Altersentlastungsbetrag deutlich. 

Altersentlastungsbetrag Tabelle für die Berechnung deiner Vorteile

Um deinen individuellen Freibetrag zu berechnen, hilft diese Altersentlastungsbetrag-Tabelle:

Jahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt… Freibetrag in Prozent Höchstsatz in €
2005 40,0 1.900
2006 38,4 1.824
2007 36,8 1.748
2008 35,2 1.672
2009 33,6 1.596
2010 32,0 1.520
2011 30,4 1.444
2012 28,8 1.368
2013 27,2 1.292
2014 25,6 1.216
2015 24,0 1.140
2016 22,4 1.064
2017 20,8 988
2018 19,2 912
2019 17,6 836
2020 16,0 760
2021 15,2 722
2022 14,4 684
2023 13,6 646
2024 12,8 608
2025 12,0 570
2026 11,2 532
2027 10,4 494
2028 9,6 456
2029 8,8 418
2030 8,0 380
2031 7,2 342
2032 6,4 304
2033 5,6 266
2034 4,8 228
2035 4,0 190
2036 3,2 152
2037 2,4 114
2038 1,6 76
2039 0,8 38
2040 0,0 0

Altersentlastungsbetrag bei Eheleuten: So berechnest du ihn

Beim Ehegattensplitting legt das Finanzamt die Einkünfte zusammen und berechnet anhand des Gesamtbetrags die Einkommensteuer.

Geht es um die Berechnung des Altersentlastungsbetrags, berücksichtigt der Fiskus die Einkünfte jedoch separat. Jede*r hat also seinen eigenen Entlastungsbetrag, insofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Auch die Höhe wird individuell bestimmt, es geschieht keine Verdopplung des Altersentlastungsbetrags einer Person oder ähnliches. Nach wie vor ist jedoch eine gemeinsame Steuererklärung möglich.

 

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Fazit – Steuern sparen mit dem Altersentlastungsbetrag

Mehr Netto vom Brutto gibt es dank des Altersentlastungsbetrags für die Personen, die 65 sind und Einkünfte abseits der gesetzlichen Rente oder Pension haben. Ältere Beschäftigte profitieren so weiterhin von einer steuerlichen Erleichterung – wenn auch immer geringer. Bis zum Jahr 2040 winkt eine mehr oder weniger satte Steuerersparnis, für die du prinzipiell nichts tun musst, außer deine Steuererklärung abzugeben.

Mehr zum Thema Steuererklärung für Rentner*innen erfährst du übrigens auf unserer Themenseite!

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Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 26.08.2022
aktualisiert am: 08.02.2023

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