Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer absetzen
Bei welchen gerichtlichen Streitfällen darfst du die Kosten von der Steuer absetzen?
Mietstreitigkeiten
Als Vermieter kannst du fast alle Kosten – Anwalt, Gutachter, Gericht – als Werbungskosten geltend machen. Als Mieter wäre das nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass das Verfahren dich in deiner Existenz bedroht. Für den Fall einer grundlosen Wohnungskündigung wäre dieses Kriterium wahrscheinlich erfüllt.
Rente
Bei einem Streit mit der Rentenversicherung dürfen die Aufwendungen ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Viele Streitfälle werden hier durch eine Berufsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall verursacht und betreffen die Höhe der Erwerbsminderungsrente oder den Zeitpunkt, ab dem sie gezahlt werden muss.
Arbeit
Auch in der Arbeitswelt kommt es zur Uneinigkeit in Bezug auf eine unerwartete und womöglich ungerechtfertigtn Kündigung, ausstehende Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz. Entstehen dir als Arbeitnehmer in diesen Fällen Prozesskosten, dürfen sie als Werbungskosten angegeben werden. Denn nicht selten führen die Resultate zu einer Situation, in der es für dich als Arbeitnehmer existenziell werden kann.
Hängt die Auseinandersetzung, die du führst, in irgendeiner Weise mit deiner Arbeit zusammen, wird die steuerliche Begründung immer etwas einfacher: Ein Unfall beispielsweise auf dem Arbeitsweg, der zu gerichtlichen Streitigkeiten in der Schuldfrage führt, lässt die entstehenden Ausgaben unter die Werbungskosten fallen.
Hohe Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer absetzen
Gerichtsverfahren können sehr teuer werden. Besonders, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du wissen, wann Anwalts- oder Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Voraussetzungen
Was das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkennen soll, muss grundsätzlich deine persönliche Belastungsgrenze übersteigen. Dabei handelt es sich um eine Aufwendung, die anderen, in den gleichen Einkommensverhältnissen lebenden Menschen, typischerweise nicht entsteht.
Eine weitere Voraussetzung für die Bewertung des Finanzamts ist deine Erfolgsaussicht, das Verfahren zu gewinnen. Aus der Sicht des Fiskus ist diese gegeben, wenn die Chance zu gewinnen, mindestens genauso hoch ist wie zu verlieren.
Generell wichtig war zumindest bis 2011 außerdem, dass eine gewisse Zwangsläufigkeit besteht, die jedoch schwer zu definieren ist und einige Ungereimtheiten hervorbrachte.
Uneinigkeit in der Rechtsprechung: Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs
Im Mai 2011 fällte der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 42/10 eine Urteil zu Gunsten der Steuerzahler. Das Gericht entschied, dass auch Kosten eines Zivilprozesses zukünftig als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind. Damit durften diese Kosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Das Urteil bestätigte diese Möglichkeit, unabhängig davon, worum es inhaltlich in der Klage oder dem Verfahren ging.
Der Bundesfinanzhof hatte mit diesem Entschluss von 2011 mit der gängigen Rechtsprechung gebrochen. Das Bundesfinanzministerium reagierte darauf mit einem Nichtanwendungserlass, der die Gerichte davon abhalten sollte, die neue Richtung zu übernehmen.
Anschließend erließ das Ministerium 2013 ein neues Gesetz, in dem festgehalten wird, dass ein Absetzen der Aufwendungen nur möglich ist, wenn der Steuerpflichtige Gefahr laufe, „seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.“
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Juni 2015 (Az. VI R 17/14) bestätigte dann ebenfalls, dass Zivilprozesskosten im Normalfall keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen können. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Rechtsstreit „einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens“ berührt. Dann dürfen die Kosten die Steuerlast mindern.
Welche Anwalts- und Gerichtskosten kann man nicht von der Steuer absetzen?
In vielen anderen Fällen besteht keine Chance auf eine steuerliche Anerkennung der Verfahrenskosten.
Scheidung
Seit 2013 beispielsweise müssen die Gerichtskosten für eine Scheidung selbst getragen werden, auch wenn sich die beiden Ex-Eheleute freundschaftlich und im Einverständnis trennen.
Erbschaftsstreitigkeiten
Auch bei Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern um eine Erbschaft müssen die Kosten vollständig selbst oder eben ggf. von einer Versicherung übernommen werden. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Wer ohne den Prozess in seiner Existenz bedroht ist, darf sie als Werbungskosten angeben. Das gilt auch für ein voreilig angenommenes Erbe, das mehr Schulden als Wohlstand bringt und so die eigene Existenz gefährdet.