Bayerisches Familiengeld: Wer hat Anspruch?
Was ist das Bayerische Familiengeld?
Im Jahr 2013 wurde ein bundeseinheitliches Betreuungsgeld beschlossen, das Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen möchten, unterstützen sollte. Als „Herdprämie“, die Frauen die Entscheidung erschweren würde, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, stand es von Anfang an in der Kritik.
Bereits im Juli 2015 wurde das Betreuungsgeld vom Verfassungsgericht gekippt, da es nicht als vereinbar mit dem Grundgesetz gesehen wurde. Daraufhin erarbeiteten mehrere Landesregierungen eigene Lösungen.
Im Juli 2018 beschloss der Bayerische Landtag im Bayerischen Familiengeldgesetz, die unterschiedlichen Leistungen des Betreuungs- und des Erziehungsgeldes in einer einzigen, umfassenderen zu verbinden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
- Hauptwohnsitz muss unbedingt im Freistaat Bayern liegen, da es sich um eine Leistung auf Landesebene handelt.
- Die Kinder, für die die Unterstützung beantragt wird, müssen im elterlichen Haushalt leben und auch dort gemeldet sein.
dass du dich selbst um die Kindererziehung kümmerst. Das bedeutet aber nicht, dass du rund um die Uhr deine Kinder selbst betreuen musst. Natürlich dürfen auch andere Familienmitglieder die Aufgabe unterstützend übernehmen; das Familiengeld darfst du auch beispielsweise für eine privat organisierte Kindertagesbetreuung aufwenden.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Das bayerische Familiengeld ist einkommensunabhängig und die Höhe des Betrags ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
Die Leistung kann pro Kind für höchstens 24 Monate gewährt werden, denn sie ist auf das Alter zwischen 13 und 36 Monate beschränkt.
Die Eltern erhalten über diese Zeitspanne 250 Euro monatlich. Dieser Betrag gilt für die ersten beiden Kinder, ab dem dritten sind es 300 Euro. Bei Mehrlingen handelt es sich um eine Ausnahme: Bei Drillingen beispielsweise gibt es direkt 300 Euro pro Kind, also 900 Euro insgesamt im Monat.
Müssen Steuern gezahlt werden?
Ein weiteres Plus am Bayerischen Familiengeld ist, dass es steuerfrei bleibt, und zwar in beiden Hinsichten: Zum einen werden die Zahlungen selbst nicht versteuert, sie zählen nicht zum Gesamteinkommen des Haushalts, zum anderen unterliegen sie auch nicht – im Gegensatz beispielsweise zu ALG I oder Elterngeld – dem ProgressionsvorbehaltSteuerrechtlich beschreibt die Progression das Ansteigen des persönlichen Steuersatzes bei steigendem Einkommen. Das führt dazu, dass höhere Einkommen nicht nur absolut sondern auch prozentual höher besteuert werden als niedrige Einkommen
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Wie beantragt man die Leistung?
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) versucht den Familien mit kleinen Kindern möglichst geringen bürokratischen Aufwand zu bescheren: Ein Antrag auf Familiengeld wird in der Regel automatisch mit dem Antrag auf Elterngeld gestellt. Nur in Ausnahmefällen ist ein gesonderter Antrag notwendig, den du dann schriftlich über ein Online-Formular der ZBFS einreichen kannst. Er darf höchstens drei Monate rückwirkend gestellt werden.