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Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Beerdigungsinstitut, Trauerfeier oder Grabstätte - viele Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Worauf du dabei achten musst und welche Kosten dazu gehören, erfährst du hier.
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Wie viel kannst du von der Steuer absetzen?

Beerdigungskosten kannst du nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer absetzen. Diese sogenannte Angemessenheitsgrenze wurde 2003 auf 7.500 Euro festgelegt. Für deine Steuererklärung musst du die Kosten der Beerdigung zusammenrechnen, das Erbe von der Summe abziehen und in die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen.

Diese Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen

Kosten durch den Tod:
Totenschein, Sterbeurkunde, Kosten für Arzt*Ärztin, Beerdigungsinstitut, Leichenschau, Todesanzeige, Sarg/Urne, Kreuz etc.
Kosten für die Trauerfeier:
Blumenschmuck/Gestecke, Trauerhalle/Kirche, Redner*in/Pfarrer*in, Sargträger, musikalische Darbietung etc.
Kosten für die Grabstätte:
Kosten für die Nutzung der Grabstätte, Grabvorbereitung, Grabstein/-denkmal, Grabpflege etc.
Weitere Kosten:
Darlehenszinsen zur Finanzierung der Beerdigung, Zahlungsrückstände des*der Verstorbenen (Miete, Strom etc.)
Übrigens: Kosten für die Bewirtung der Trauergäste oder die Anschaffung der Trauerkleidung kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuer

Um die Beerdigungskosten von der Steuer abzusetzen, muss deine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein. Erst dann werden alle weiteren Kosten vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. So zahlst du weniger Steuern und erhältst eine höhere Steuerrückerstattung. Deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze wird vom Finanzamt aufgrund deines Jahreseinkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder errechnet.

Zumutbare Belastungsgrenze, beziehungsweise zumutbare Eigenbelastung – Grafik von Taxfix
Die zumutbare Eigenbelastung wird stufenweise ausgerechnet. Wie du diese genau ermittelst, kannst du im Artikel „Was ist meine zumutbare Eigenbelastung?“ nachlesen.

Unter welchen Voraussetzungen kannst du Beerdigungskosten absetzen?

Es gibt mehrere Gründe für das Finanzieren einer Beerdigung. Diese können rechtlicher oder sittlicher Natur sein. Absetzen kannst du jedoch nur Kosten, die über den Nachlass des*der Verstorbenen hinausgehen.

Unterscheidung rechtlicher und sittlicher Gründe

Eine Verpflichtung aus rechtlichen Gründen meint, dass die Erben rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Hast du ein Erbe von 16.500 Euro und zahlst 9.450 Euro Beerdigungskosten, kannst du diese nicht von der Steuer absetzen. Die Kosten wurden komplett mit dem Nachlass gedeckt.

Zudem kann eine Verpflichtung aus sittlichen Gründen bestehen: Eine verwandte Person, die nichts erbt, muss rechtlich gesehen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Häufig entsteht jedoch eine sittliche Pflicht, wenn Verwandte, Freund*innen oder Nachbarn erwarten, dass diese*r Verwandte für die Beerdigungskosten aufkommt.

Ein Beispiel zu solch einem Fall:

Tims Opa stirbt und sein Vater erbt 2.300 Euro und einige alte Möbel. Durch die Arbeitslosigkeit kann der Vater jedoch nicht die Beerdigungskosten zahlen. Nun fühlt sich Tim dazu verpflichtet, diese zu übernehmen und trägt die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in seine Steuererklärung ein. Dazu legt er noch die Arbeitslosenbescheinigung seines Vaters. Das Finanzamt entscheidet in solchen Fällen individuell und Tim hat die Chance auf eine Rückerstattung.

Wichtig: In einigen Fällen muss ein*e sogenannte*r Unterhaltsverpflichtete*r die Beerdigungskosten übernehmen. Dies ist in erster Regel der*die Ehepartner*in, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, Geschwistern, Großeltern und Enkel*innen. Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete das Erbe ausschlägt, muss er/sie die Kosten für die Beerdigung tragen, kann sie aber dann von der Steuer absetzen.

Und was kannst du überhaupt erben? Ein Erbe muss nicht immer Geld sein, zwar gehören üblicherweise Bankguthaben und Barvermögen zum klassischen Nachlass, aber auch Wertpapiere, Immobilien oder Schmuck kannst du erben.
DISCLAIMER
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Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 15.03.2017
aktualisiert am: 23.01.2023

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