Werbungskosten: Beiträge für Berufsverbände absetzen
1. Was sind Berufsverbände?
Berufsverbände sind Interessensvertretungen eines Berufsstandes. Diese kümmern sich um die Interessen ihrer Mitglieder, die im beruflichen Zusammenhang mit ihnen stehen. Solche Berufsverbände sind unter anderem:
- Gewerkschaften
- Berufsgenossenschaften
- Handwerkskammer
- Ärztekammer
- Rechtsanwaltskammer
- Beamtenbund
- Hochschulverband
- …
2. Welche Kosten kann ich absetzen?
Beiträge, die man als Mitglied beispielsweise an eine Gewerkschaft, dem Beamtenbund oder der Handwerkskammer gezahlt hat, kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Ein kleine Übersicht, was unter anderem absetzbar ist:
- Gewerkschaftsbeiträge
- Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden
- Aufwendungen für eine Rechtsberatung
- Aufwendungen für eine Prozessvertretung
- Freiwillige Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
Zu beachten ist, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn der Berufsverband im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit steht.
3. Bei ElsterFormular die richtige Anlage hinzufügen
Das Formular Anlage N befindet sich in der Elster-Software unter dem Reiter „weitere Vordrucke“.
Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl „Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen“ kann man dieses Formular jetzt bearbeiten.

4. Werbungskosten eintragen
In Zeile 40 der Anlage N unter „Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden“ trägt man die Bezeichnung des jeweiligen Verbandes und die Gesamtkosten, wie bspw. die zusammengerechneten Mitgliedbeiträge, ein.

5. Belege für die Ausgaben aufheben
Um die entstandenen Kosten nachweisen zu können, ist es notwendig, entsprechende Belege aufzubewahren. Bei Mitgliedbeiträgen für eine Gewerkschaft sind das beispielsweise Beitragsbescheide, die man bei seiner Gewerkschaft anfordern kann.
Die Belege sollten aufbewahrt und nur auf Nachfrage an das Finanzamt geschickt werden.
6. Das war es: Ausgaben für Berufsverbände abgesetzt
Nun sind die Ausgaben für die Berufsverbände Teil der Steuererklärung. Als Werbungskosten mindern sie das zu versteuernde Einkommen und somit auch die zu leistende Steuer. Immer daran denken: je mehr Werbungskosten man hat, desto weniger Steuern muss man zahlen!