Dauernd getrennt lebend – Was bedeutet das?
Was heißt „dauerndes Getrenntleben”?
Wollen du und dein*e Ehepartner*in die Scheidung, geht dem Prozess ein Trennungsjahr voraus, in dem ihr weiterhin verheiratet seid. In diesem Trennungsjahr lebt ihr dauernd getrennt. Im § 1567 Absatz 1 BGB definiert der Gesetzgeber diesen Status so:
Beginn des dauernden Getrenntlebens
Die Trennung setzt nicht mit dem Auseinanderziehen ein, sondern bereits mit der Auflösung eurer ehelichen Gemeinschaft und eures gemeinsamen Haushalts. Das bedeutet, dass ihr z.B. nicht zusammen kocht oder gemeinsame Ausgaben habt.
Gerade zu Beginn des Trennungsjahres wohnen noch einige zeitweise zusammen, teilen aber nicht mehr Tisch und Bett. Schon während dieser Zeit beginnt also die Zeit des dauernden Getrenntlebens.
Übrigens: Versöhnungsversuche unterbrechen den Trennungsprozess nicht, solange sie nicht länger als drei Monate dauern.
Dauerndes Getrenntleben und Steuererklärung
Steuerlich ist der Zeitpunkt wichtig, von dem an ihr getrennt seid. Habt ihr mindestens einen Tag im Kalenderjahr noch als Paar gelebt, könnt ihr für dieses laufende Jahr die gemeinsame VeranlagungEhepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die im Veranlagungsjahr der Steuererklärung zusammen gewohnt haben, können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Weiterlesen wählen.
Da ihr noch eine Weile zusammen wart, habt ihr in dem Jahr noch nicht dauernd getrennt gelebt, sondern nur teilweise.
Ein Beispiel:
Du hast dich im November 2020 von deinem*r Ehepartner*in getrennt. Für das Gesamtjahr 2020 könnt ihr die Zusammenveranlagung nutzen.
Bis Ende Dezember teilt ihr eurem zuständigen Finanzamt mit, dass ihr euch getrennt habt. Für 2021 werdet ihr in die Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 2 (wenn Kinder mit Kindergeldanspruch bei dir leben) eingestuft.
Für den Steuerklassenwechsel teilt ihr dem zuständigen Finanzamt mit der „Erklärung zum dauernden Getrenntleben” mit, dass ihr euch getrennt habt.