Dienstfahrrad und Steuern: So profitierst du von den Steuervorteilen
Dienstrad und Steuern – Was ist zu beachten?
Private Nutzung
Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Damit darfst du es privat nutzen, wenn du monatlich den geldwerten Vorteil, den du beispielsweise anstatt eines Teils deines Gehaltes bekommst, versteuerst.
Regulär handelt es sich dabei um ein Prozent des Brutto-Listenpreises deines Fahrrads, also der unverbindlichen Preisempfehlung. Temporär wurde diese Besteuerung aber noch weiter vergünstigt, wie du unten genauer erfährst. Der Betrag darf übrigens auf volle 100 Euro abgerundet werden.
Ein steuerlicher Pluspunkt für dich als Radpendler liegt darin, dass im Gegensatz zum Dienstwagen der Arbeitsweg gar nicht versteuert werden muss.
Steuerbefreiung ab 2019
Seit Januar 2019 gibt es in einem bestimmten Fall noch einen weiteren Bonus: Erhältst du dein Dienstrad zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bleibt dieser geldwerte Vorteil für dich insgesamt steuer- und beitragsfrei. Diese Vergünstigung gilt, wenn das Rad erstmals zwischen 2019 und 2030 zur Verfügung gestellt wurde bzw. wird. Von der Regelung profitieren übrigens auch Selbstständige, da sie den privaten Gebrauch nicht als Privatentnahme auszeichnen und versteuern müssen.
Extrabonus: Trotz der Steuerbefreiung darfst du die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
Pendlerpauschale
Die tägliche Fahrt zur Arbeit kannst du in deiner Steuererklärung über die Entfernungspauschale geltend machen. Hierbei darfst du 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke als WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
Weiterlesen angeben. Das gilt nur für die tatsächlichen Arbeitstage, aber auch wenn du mit deinem eigenen privaten Rad zur Arbeit fährst.
Trittst du besonders gerne und lange in die Pedale, gibt es seit 2021 mehr: Ab dem 21. Kilometer kannst du sogar 0,38 Euro pro Kilometer verrechnen.
Gehaltsumwandlung
Häufig muss der Arbeitnehmer sich aufgrund der privaten Nutzung an den Kosten für das Dienstrad beteiligen. In diesem gängigen Modell wird ein Teil deines Gehaltes in Form eines Sachbezugs übergeben; es erfolgt eine sogenannte Gehaltsumwandlung.
Da du generell auch deinen Arbeitslohn versteuern müsstest, gilt das gleiche für den Wert des Rades. Über die in der Politik beschlossenen Vergünstigungen sparst du aber auch hier: Bei einer erstmaligen Nutzung in 2019 muss bei der 1-Prozent-Regel nur noch die Hälfte des Brutto-Listenpreises versteuert werden und ab 2020 sogar nur noch ein Viertel.
Beispiel: Kostet dein Rad neu 2.000 Euro, müsstest du regulär 20 Euro im Monat versteuern. Bei einer erstmaligen Nutzung in 2019 wären es nur 10 Euro und bei einer erstmaligen Nutzung in 2020 sogar nur 5 Euro.
Dienstrad – Leasen oder kaufen?
Sollte es zu einem Kauf des Dienstfahrrads kommen, könnte der Arbeitgeber sich auf jeden Fall an der Finanzierung beteiligen, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist.
Das Unternehmen profitiert davon. So zeigt eine niederländische Studie, dass Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit pendeln, über das Jahr weniger Krankheitstage aufweisen. Zudem kann eine solche Maßnahme auch als Marketing taugen: In Zeiten von stickiger Luft in den Innenstädten und Klimawandel wirkt sich ein verantwortungsbewusster Umgang positiv auf das Unternehmensimage aus und macht Jobs attraktiver.
Die Anschaffungskosten für Dienstfahrräder, Ausgaben für Wartung und Reparatur können vom Unternehmer als Betriebsausgaben deklariert werden. Sie dürfen über die folgenden sieben Jahre abgeschrieben werden, reduzieren somit Gewinn und Steuerlast.
Auch die Leasing-Gebühren können vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Hier sehen viele Firmen einen Vorteil darin, dass sie von hohen momentanen Ausgaben verschont bleiben, aber von mehr Flexibilität profitieren. Geleaste Räder können ggf. getauscht werden, beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt. Zudem bieten Leasing-Verträge oft zusätzliche Dienstleistungen, wie Versicherungsschutz, manchmal sind auch Wartung und Reparatur bereits inbegriffen. Inzwischen gibt es viele verschiedene Anbieter auf dem Markt. Die Verträge laufen meist über 36 Monate, dann können sie entweder verlängert werden oder das Rad wird zu einem günstigen Preis abgegeben.
Was sollte beim Leasing-Rad beachtet werden?
Wenn man sich als Unternehmer für das Leasing Modell entscheidet, sollte das Unternehmen bzw. der Chef der Leasing-Nehmer sein und bleiben. Entweder übernimmt er vollständig die Kosten oder er teilt sie sich mit seinem Arbeitnehmer im Sinne einer teilweisen Gehaltsumwandlung. Überträgt er aber alle vertraglichen Rechte und Pflichten auf den Arbeitnehmer, handelt es sich nicht mehr um ein Dienstfahrrad und die Steuervergünstigungen schwinden.
Zudem solltest du als Mitarbeiter darauf achten, dass du mit deinem Chef einen Überlassungsvertrag über das Dienstrad abschließt, in dem alle Aspekte genau festgelegt sind. Aus Arbeitnehmerperspektive macht es steuerlich keinen Unterschied, ob das Fahrrad von deinem Chef gekauft oder geleast wurde. Der einzige Unterschied für dich liegt darin, ob dein Chef es dir komplett kostenfrei überlässt oder ob du dich beteiligst und so auf diese Beteiligung obendrein ein paar Euro Steuern zahlst.
Hinweis: Da über eine Beteiligung dein Gehalt ein bisschen sinkt, zahlst du auch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Unterschied zwischen dem Nettogehalt + / – Dienstrad wird also wahrscheinlich nicht allzu groß ausfallen.
Bewertungsunterschied
Oft steht am Ende eines Leasing-Vertrags die Möglichkeit, das Fahrrad günstig zu kaufen. Die Kaufoption sollte aber erst zu Vertragsende betrachtet und nicht bereits im Voraus vereinbart werden, da sich sonst die steuerlichen Bedingungen verändern können.
Außerdem musst du Folgendes beachten: Zwar verkaufen viele Leasinganbieter die Räder beispielsweise zu günstigen 10 Prozent des Neupreises, tatsächlich ist aber das Rad nach drei Jahren meist noch mehr wert. Deswegen betrachtet der Staat die Differenz als sogenannten Arbeitslohn von dritter Seite. Das Bundesfinanzministerium hat 2017 dafür eine Pauschallösung ermöglicht: Zum Ende des Leasingvertrags ist das Fahrrad 40 Prozent seines Neupreises wert. Daraus resultiert ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent, den du dann ggf. als geldwerten Vorteil versteuern müsstest. Das wird jedoch inzwischen, z.B. bei Eurorad oder JobRad, vom Leasing-Anbieter selbst übernommen.
Übereignung an Arbeitnehmer
Für den Fall, dass du als Arbeitnehmer das Fahrrad, das du zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gestellt bekommen hat, nun kostenfrei oder sehr vergünstigt von deinem Arbeitgeber übernehmen kannst, gibt es seit 2019 eine weitere Pauschalierungsmöglichkeit. Der Arbeitnehmer zahlt dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf den Differenzbetrag.
Welche Fahrräder können als Dienstrad verwendet werden?
Im Prinzip eignen sich alle Fahrräder vom Mountainbike über das Rennrad bis zum E-Bike bzw. Pedelec als Dienstfahrrad. Der einzige Punkt, den es aus steuerlicher Sicht zu beachten gilt, liegt in der Geschwindigkeit. Für E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h gelten die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie bei einem normalen Fahrrad, S-Pedelecs dagegen, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h fahren können, werden wie ein E-Dienstwagen eingeordnet. Hier müsstest du zusätzlich den Arbeitsweg mit 0,03 Prozent eines Viertels des ursprünglichen Kaufpreises pro Kilometer versteuern. Nutzt dein Chef eine pauschale Besteuerung mit 15 Prozent, fällt für dich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung weg.