Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Die Steuersparmöglichkeit für alleinerziehende Eltern
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Alleinerziehende sind finanziell häufig schlechter gestellt als Ehepaare. So können sie oft aufgrund fehlender Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten, damit fällt das monatliche Einkommen geringer aus. Zudem profitieren sie nicht wie verheiratete Paare von den steuerlichen Begünstigungen des Ehegattensplittings. Das versucht der Staat seit 2015 zumindest teilweise über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auszugleichen, dessen gesetzliche Grundlage in § 24b EStG festgehalten ist.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag lag ab 2015 bei 1.908 Euro pro Kalenderjahr. Er wurde im Juni 2020 innerhalb des dritten Konjunkturpakets, des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes angehoben. Aktuell liegt er bei 4.008 Euro jährlich.
Zusätzlich gibt es einen Erhöhungsbetrag. Ab dem zweiten Kind kommen so 240 Euro pro weiterem Kind hinzu.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigen dir zwei Rechenbeispiele, wie sich die Neuregelung netto auf dein Einkommen auswirken könnte.
Was sind die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag?
Um in den Genuss dieser Steuervergünstigung zu kommen, solltest du vier Voraussetzungen erfüllen:
Wann erhalte ich für mein Kind Kindergeld und Freibeträge?
Für das KindergeldKindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern beantragen können. Für jedes Kind, das seinen Wohnsitz bzw. seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld.
Weiterlesen bzw. die Prüfung deines Anspruchs, der dich dann auch zu anderen Freibeträgen berechtigt, musst du bei deiner zuständigen Familienkasse einen Antrag stellen. Die beiden Hauptformulare (Antrag auf Kindergeld und Anlage Kind) benötigst du auf jeden Fall.
In der Regel können Eltern direkt mit der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium oftmals bis zum 25. Lebensjahr, das Unterstützungsgeld erhalten. Wichtig dabei ist nur, dass dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
Du solltest mit einer Bearbeitungszeit von 1 bis 2 Monaten rechnen. Den Kindergeldanspruch kannst du zwar rückwirkend für vier Jahre zugesprochen bekommen, aber die tatsächliche Auszahlung beschränkt sich auf sechs Monate. Das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung automatisch, ob du dem Kindergeld oder mit den Kinderfreibeträgen besser fährst. So kannst du ggf. Restbeträge erstattet bekommen.
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?
Dazu hast du zwei Möglichkeiten:
- Innerhalb deiner Steuererklärung kannst du auf der zweiten Seite der Anlage Kind in den vorgesehenen Feldern die nötigen Angaben machen. Dabei brauchst du die Steueridentifikationsnummer deines Kindes und für jedes Kind eine eigene Anlage. Der Entlastungsbetrag reduziert so dein steuerpflichtiges Einkommen in entsprechender Höhe. Das Finanzamt erstattet dir mit dem Steuerbescheid die zu viel gezahlten Beträge zurück.
- Möchtest du aber direkt das Geld zur Verfügung haben und nicht bis nächstes Jahr warten, eignet sich die zweite Möglichkeit besser für dich: Du stellst einen sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei deinem Finanzamt. Somit wirst du direkt in die Steuerklasse II eingeordnet. Deine Freibeträge werden auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen und monatlich berücksichtigt, du zahlst weniger Lohn- und Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag. Dadurch steigt dein Nettogehalt.
Für die Antragstellung benötigst du den Hauptvordruck und die Anlage Kinder. Die Formulare findest du auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung.
Diesen Weg kannst du übrigens auch wählen, wenn du bisher zwar die regulären Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte vermerkt hattest, aber noch nicht von den zusätzlichen Corona-Erhöhungen profitierst.