Handwerkskosten abrechnen: So wird’s gemacht
Absetzbare Handwerksleistungen in der Übersicht
Viele Handwerksleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören z.B.:
- Abflussrohrreinigung
- Abwasserentsorgung
- Dachrinnenreinigung
- Legionellenprüfung
- Wasserschadensanierung
Allgemein gilt: nur Lohn – Keine Materialkosten
20 % des Arbeitslohns deiner Handwerker*innen kannst du als Handwerkskosten steuerlich geltend machen. Daneben darfst du auch die Fahrtkosten der Handwerker*innen ansetzen. Materialkosten werden vom Finanzamt nicht als Handwerkskosten anerkannt. Maximal kannst du jährlich dementsprechend die fünffache Summe von 1.200 Euro unter den Sonderausgaben in deine Steuererklärung eintragen. Akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben, werden dir davon 20 % von deiner Steuerlast abgezogen.

Um die Handwerkskosten zu erfassen, wähle bei dieser Frage die Kategorie „Handwerker“. Dies löst den weiteren Fragen-Fluss bezüglich Handwerkskosten in unserer App aus.

Gib hier bitte an, ob mehrere Handwerks-Aufträge vergeben und diese im Jahr 2020 bezahlt wurden. Als Orientierungshilfe kann die Anzahl der Rechnungen genutzt werden, die beglichen wurden. Im späteren Verlauf kann zwischen unterschiedlichen Handwerks-Aufträgen ausgewählt werden.
Bitte beachte:
- Barzahlungen kannst du von der Steuer nicht absetzen.
- Es wird eine Rechnung benötigt. Diese muss per Banküberweisung beglichen worden sein.
- Du kannst die Kosten, die 2020 gezahlt wurden, steuerlich geltend machen.
- Wichtig ist der Zeitpunkt der Bezahlung, nicht der Rechnungsstellung.
- Absetzbar sind Kosten für Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung.
- Es muss kein eingetragener Handwerksbetrieb beauftragt worden sein.
Bist du dir nicht sicher, ob und welche Belege das Finanzamt von dir verlangen kann, solltest du bestimmte Kosten in deiner Steuererklärung angeben. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Unterlagen du bei deiner Steuererklärung einreichen musst.
Der Ort der Tätigkeit
Nach gängiger Auffassung der Finanzämter ist es wichtig, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt stattfinden. Das Finanzgericht München urteilte am 23. Februar 2015 jedoch anders und meinte, dass auch Handwerkstätigkeiten in der Werkstatt der Handwerker*innen absetzbar sein können (Az. 7 K 1242/13).
Für diese Auslegung gibt es noch keine endgültige Klärung. Es ist davon auszugehen, dass viele Finanzämter dieser Auffassung nicht folgen werden. Sollte dieser Fall bei dir eintreten und das Finanzamt deine Kosten nicht anerkennen, kannst du mit Hinweis auf dieses Urteil Einspruch einlegen.
Wie du einen Einspruch gegen deinen Steuerbescheid beim Finanzamt einlegst, erklären wir dir in diesem Artikel.

Wähle hier die Arbeiten aus, die durchgeführt wurden.
Wir fragen jede Leistung einzeln ab, das bedeutet, dass du jetzt eine Leistung auswählst und diese von der Steuer absetzen kannst. Gab es mehrere Handwerksleistungen, können die weiteren im Anschluss abgesetzt werden.
Bei Handwerksleistungen müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Der Auftrag muss als Privatperson vergeben worden sei.
- Die Arbeiten finden in eigener Wohnung / Haus / Grundstück statt.
- Absetzbar sind nur Personal- & Fahrtkosten, keine Materialkosten.
- Die Rechnung muss im jeweiligen Steuerjahr beglichen worden sein. Das Datum der Rechnungsstellung ist nicht von Belang.
- Ebenfalls gilt, dass kein eingetragener Handwerksbetrieb beauftragt worden sein muss.
- Von der Steuer kannst du, wie oben bereits genannt, Kosten für die Wiederherstellung, Verschönerung und Renovierung absetzen.
- Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt worden sein. Barzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
- Auch hier gilt der Ort der Tätigkeitsstätte (siehe Absatz oben).
Lohnanteil auf Rechnung
Sollte auf der Rechnung der Lohnanteil nicht gesondert ausgewiesen sein, muss um eine neue Rechnung gebeten werden. Auf dieser sollten Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Auf eine solche Rechnung besteht ein Rechtsanspruch. Dies hat das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr im Juli 2015 entschieden: Az.: 12 C 1124/14.

Letzter Schritt:
Gib hier die Lohnkosten (nur Personal- & Fahrtkosten) an, die im Jahr, für das du die Steuererklärung machst, für Reparaturen ausgegeben wurde.