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Konsekutiver Studiengang und die Steuererklärung

Ein Studium ist immer eine Investition in deinen zukünftigen Beruf. Die entstehenden Kosten dürfen somit steuerlich geltend gemacht werden. Die Vorteile fallen aber – abhängig von der jeweiligen Situation – sehr unterschiedlich aus.
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Was ist ein konsekutives Masterstudium

Als ein konsekutives Masterstudium gilt ein Masterstudium, das zeitlich und inhaltlich auf das vorherige Bachelorstudium abgestimmt ist. Bei dieser Einordnung ist zudem wichtig, dass das angestrebte Berufsziel erst über den zweiten Ausbildungsschritt erreicht werden kann. Damit wird das konsekutive Masterstudium als Teil einer durchgängigen Erstausbildung gewertet.

Diese Festlegung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.09.2015 – VI R 9/15 zurück, in dem über das, mit der Zuordnung einhergehende, Anrecht auf Kindergeld entschieden wurde: Wenn du unter 25 Jahre alt bist, einem Nebenjob nachgehst und dich bereits im Masterstudium befindest, können deine Eltern dennoch das Anrecht auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag behalten.

Konsekutives Masterstudium und Steuern

Ordnet das Finanzamt dein Masterstudium als Teil deiner Erstausbildung ein, entsteht dir steuerlich aber auch ein Nachteil. Du darfst deine Unkosten, wie bei deinem Erststudium, nur als Sonderausgaben geltend machen und nicht als WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
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(wie in einem Zweitstudium), die sich in die Zukunft schieben lassen (VerlustvortragMit dem Verlustvortrag können Verluste aus einem Steuerjahr in die Folgejahre übertragen werden. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen für zukünftige Jahre gemindert werden. Im Ergebnis müssen in diesen Folgejahren …
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).

Anders verhält es sich übrigens bei einem dualen Studium. Da du bereits von Anfang an über ein Einkommen verfügst und steuerpflichtig bist, sind alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit deinem Studium anfallen, ohne Zweifel Werbungskosten.

 

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Erststudium vs. Zweitstudium – Was ist der steuerliche Unterschied?

Erststudium und Erstausbildung

Wenn du vorher noch keine andere Berufsausbildung bzw. kein anderes Bachelorstudium erfolgreich beendet hast, befindest du dich in deinem Erststudium. Das gilt auch dann, wenn du beispielsweise bereits ein Studienfach oder eine Ausbildung abgebrochen (ohne Abschluss) und etwas neues begonnen hast.

Sonderausgaben absetzen

Die Kosten, die für dein aktuelles Studium anfallen, darfst du als Sonderausgaben mit bis zu 6.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass du über ein eigenes Einkommen verfügst und Steuern zahlst, denn Sonderausgaben können leider nur in dem Kalenderjahr angegeben werden, in dem sie getätigt wurden.

Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Steuerjahr 2022), zahlst du keine Steuern und kannst entsprechend auch keine Steuererstattung erhalten. Das ist bei den Werbungskosten allerdings anders.

Zweitstudium und Zweitausbildung

Hast du vorab bereits eine Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium vollständig und erfolgreich absolviert, befindest du dich anschließend in deinem Zweitstudium oder deiner Zweitausbildung. Hierzu zählen beispielsweise ein Masterstudium, eine Promotion oder ein MBA.

Verlustvortrag geltend machen

Der steuerliche Vorteil bei einem Zweitstudium liegt darin, dass sich die Studienkosten in der Regel im Anschluss an das Studium über einen Verlustvortrag als Werbungskosten von der Steuer zurückholen lassen.

Sind die Ausgaben während deiner Studienjahre höher als die Einnahmen, kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung einen „Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung“ einreichen. So können über mehrere Jahre deine Verluste beim Finanzamt eingetragen und gesammelt werden. Nach dem ersten Arbeitsjahr, in dem du tatsächlich Steuern gezahlt hast, lässt sich nun die Verlustsumme gegenrechnen.

Ein weiterer Bonus: Die Werbungskosten besitzen im Gegensatz zu den Sonderausgaben keinen Höchstbetrag. Studiengebühren, Fahrtkosten, Kosten für Kursfahrten oder Arbeitsmittel (z. B. Bücher, Laptop) darfst du hier zu den jeweils festgelegten Anteilen berücksichtigen. Du solltest also während deines Studiums daran denken, alle wichtigen Belege sorgfältig aufzubewahren.

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Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 08.02.2023

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