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Kreditkosten in der Steuererklärung absetzen

Wer einen Kredit braucht, ärgert sich oft über die hohen Kosten. Wir haben aber eine gute Nachricht für dich: Auch Arbeitnehmende können Finanzierungskosten von der Steuer absetzen.
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Wann du mit einem Kredit Steuern sparst

Der Gesetzgeber macht das aber von der Bedingung abhängig, dass das Darlehen dazu dient, steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Reine Konsumkredite für die nächste Reise, den Ehering oder für Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte für deinen Hauptwohnsitz kannst du deshalb nicht steuerlich geltend machen.

Wenn du allerdings deinen privaten Pkw als Dienstwagen nutzt, einen Ausbildungskredit aufgenommen hast oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, dann solltest du weiterlesen und dem Fiskus künftig kein Geld mehr schenken. Kreditkosten absetzen geht leichter, als du denkst!

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Immobilienkredite 

Du hast für den Hauskauf oder für die Einrichtung deiner Wohnung einen Kredit aufgenommen? Dann gibt es zwei einfache Fälle und einen komplexen, den du beim Thema Kredit und Steuern beachten musst.

Die einfachen Fälle:
Zinsen und Gebühren für eine privat genutzte, nicht vermietete Immobilie sind steuerlich nicht relevant.

Immobilienkredit und doppelte Haushaltsführung

Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme: Wenn dein Arbeitsort vom Wohnort zu weit entfernt ist, um täglich zu pendeln, kannst du die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen. Zu diesen Kosten gehören auch die Kreditzinsen, wenn du die Wohnung am Arbeitsort nicht mietest, sondern kaufst und fremdfinanzierst. Das Gleiche trifft auch zu, wenn du die Einrichtung durch einen Kredit finanziert. Musstest du zum Beispiel auf eigene Kosten eine Einbauküche anschaffen und hast dafür eine Ratenzahlung mit Zinsaufschlag vereinbart, dann kannst du diese Zinsen steuerlich geltend machen.

Kredite und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einfach ist der Fall auch dann, wenn du eine Eigentumswohnung oder ein Haus, das dir gehört, vollständig vermietest. In diesem Fall kannst du alle anfallenden Finanzierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Etwas schwieriger wird die Sache bei sogenannten gemischt genutzten Gebäuden. Dazu zählen Häuser, die du als Eigentümer selbst bewohnst, aber teilweise vermietest. Typisch bei Einfamilienhäusern ist die Vermietung des ausgebauten Dachgeschosses oder der Einliegerwohnung im Keller. In diesem Fall kannst du nur den Teil der Finanzierungskosten absetzen, der auf die vermieteten Immobilienteile entfällt.

Hier hat der BFH bereits 1998 eine sehr bürgerfreundliche Entscheidung gefällt. Wird ein Gebäude errichtet, das teils der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, zum Teil aber auch selbst genutzt wird, kann der*die Steuerpflichtige ein zur Finanzierung aufgenommenes Darlehen gezielt dem der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen (BGH, Urteil vom 27.10.98, Az.:IX R44/95).

Du kannst dem Finanzamt gegenüber also behaupten, dass du den Kredit ausschließlich für die Finanzierung der vermieteten Einliegerwohnung aufgenommen hast. Diesen Umstand musst du dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können.

Tipp:
Damit du zeigen kannst, dass du bestimme Baumaßnahmen auch wirklich mit dem geliehenen Geld beglichen hast, kannst du dir den Immobilienkredit auf ein separates Girokonto auszahlen lassen. Alle Baumaßnahmen, die du dem vermieteten Teil direkt zuordnen kannst (z. B. Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Fenstereinbauten, Heizkörper, Sanitäreinrichtungen, etc.) werden dann in voller Höhe oder zumindest bis zur Gesamthöhe des Darlehens über dieses Konto abgerechnet.

Ist eine genaue Zuordnung einmal nicht möglich, wie das etwa bei Dacharbeiten oder beim Fundament der Fall ist, dann werden die Kosten gemäß der Wohn- bzw. Nutzfläche anteilig berücksichtigt.

Hat das Haus 150 Quadratmeter Wohnfläche und du vermietest eine 50 Quadratmeter große Einliegerwohnung, dann kannst du ein Drittel der Gemeinkosten dem vermieteten Teil zuschlagen und im Fall der Darlehensfinanzierung die darauf entfallenden Kreditzinsen nebst Gebühren als Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Studienkredite 

Wer gleich nach dem Abitur ein Bachelor-Studium beginnt und dafür einen Studienkredit aufnimmt, kann die anfallenden Zinsen nur als Sonderausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 600 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen (§ 9 Abs. 6 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Sonderausgaben darfst du in dem Jahr in deine Steuererklärung eintragen, in dem sie anfallen. Du profitierst als Studierende*r also nur davon, wenn du zum Beispiel aufgrund eines Nebenjobs ein zu versteuerndes Einkommen erzielst.

Sehr viel besser sieht es aus, wenn du beispielsweise ein Master-Studium absolvierst. Hierbei handelt es sich um eine Zweitausbildung. Anfallende Kreditkosten kannst du in voller Höhe als Werbungskosten von deinen Einnahmen abziehen. Hast du im laufenden Jahr keine Einnahmen, darfst du die Verluste vortragen. Dieser sogenannte Verlustvortrag mindert deine Steuerschuld, sobald du berufstätig wirst und ein Gehalt beziehst.

Autokredite

Die Zinsen für dein neues Auto kannst du nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn du es nutzt, um damit Einnahmen zu erzielen. Leider zählt die Fahrt von Zuhause zur Arbeitsstelle hier nicht mit.

Du musst deinen Pkw schon zusätzlich für Dienstreisen, für Kundenbesuche oder für eine freiberufliche oder gewerbliche Nebentätigkeit einsetzen. In diesen Fällen kannst du entweder die Kilometerpauschale von 30 Cent geltend machen oder ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Kosten nachweisen, zu denen dann auch die Kreditkosten zählen. Diese werden, abhängig vom Verhältnis zwischen privater und beruflicher Nutzung, aufgeteilt. Nutzt du das Fahrzeug zu 50 Prozent beruflich, dann kannst du maximal 50 Prozent der Kreditkosten steuerlich geltend machen.

Welche Finanzierungskosten erkennt das Finanzamt an? 

Du kannst selbstverständlich nicht den gesamten Kredit absetzen. Die Tilgungszahlungen stellen ökonomisch betrachtet keinen Aufwand dar, da du nur Geld zurückzahlst, dass du dir vorher geliehen hast. Die Zinsen sowie die Aufwendungen, die du tätigen musstest, um den Kredit zu erhalten, sind dagegen Aufwand und können wie oben beschrieben steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den Finanzierungskosten zählen neben den Zinsen insbesondere:

Provisionen aller Art
Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren
Bereitstellungszinsen
Umschuldungskosten
Notar- und Gerichtsgebühren (z.B. für Eintragungen ins Grundbuch oder Beurkundungen)
Kosten für Sachverständige und Schätzungen
Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag und Zuteilungsgebühren für eine Bausparsumme
Reisekosten (z.B. bei Auslandskredit)
Kosten für Rechtsberatung und Rechtsstreitigkeiten 
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Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 04.11.2018
aktualisiert am: 31.05.2023

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