Kurkosten von der Steuer absetzen
Voraussetzungen
Rehabilitationsmaßnahmen helfen, um nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit wieder fit zu werden. Bieten andere Behandlungsmethoden keinen vergleichbaren Heilungserfolg, sind die Kosten von Kur oder Reha als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar.
Dabei gelten laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung die folgenden Voraussetzungen (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 EStDV):
- Attestierter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
- Nachgewiesene ärztliche Kontrolle
Absetzbare Kosten
In deine Steuererklärung eintragen kannst du die folgenden selbst getragenen Fahrt-, Behandlungs- und Unterbringungskosten:
- Gebühren für ärztliche Bescheinigungen und Atteste
- Kosten für Arzt*Arztin
- Fahrtkosten für An- und Abreise und am Kurort
- Aufwendungen für verordnete Medikamente und Heilmittel
- Ausgaben für Kur- und Heilmittel wie Massagen oder Bäder
- Kurtaxe (Kommunalabgabe, die für die Übernachtung in Urlaubsgebieten erhoben wird)
- Aufwendungen für den Aufenthalt in der Kurklinik oder im Sanatorium
- Trinkgelder an das Personal
- Kosten für eine private Unterbringung
- Kosten für die Verpflegung
Achtung bei diesen Kosten
Bei Auslandskuren werden die Kosten nur in Höhe einer vergleichbaren Inlandskur anerkannt. Menschen mit Behinderung können Kurkosten auch zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag absetzen.
Kosten für die Verpflegung sind nicht voll absetzbar. Da du durch deinen Aufenthalt eigene Verpflegungskosten eingespart hast, kürzt du diese um eine Haushaltsersparnis von 20 Prozent.
Fahrtkosten werden dir nur für öffentliche Verkehrsmittel anerkannt. Reist du mit eigenem Auto an, musst du nachweisen, dass dir die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war, z. B. wegen Gehproblemen.
Kurkosten in die Steuererklärung eintragen
Kurkosten kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen, jedoch nur die Aufwendungen, die du selbst bezahlt hast.
Von der Krankenkasse erstattete Beträge sowie Zuschüsse vom Arbeitgeber, von Beihilfestellen oder Renten– oder Unfallversicherungen musst du abziehen. Die restliche von dir getragene Summe trägst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein.
Zumutbare Eigenbelastung überschreiten
Die Summe aller außergewöhnlichen Belastungen ist in unbegrenzter Höhe absetzbar, jedoch erst nachdem du den Grenzwert deiner zumutbaren Eigenbelastung überschritten hast.
Dieser Wert ist individuell und abhängig von deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl deiner Kinder.
Nachweise sind wichtig
Denke beim Absetzen der Kurkosten an die Belege! Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit muss unbedingt vor dem Antritt der Kur oder der Reha erstellt werden. Dafür brauchst du ein amtsärztliches Attest. Hat der Medizinische Dienst deiner Krankenkasse die Notwendigkeit geprüft und dir einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung bewilligt, ist ein weiteres Attest nicht notwendig.
Wohnst du während einer ambulanten Kur in einer privaten Unterkunft statt in der Klinik, musst du die ärztliche Kontrolle nachweisen, z. B. durch einen schriftlichen Kurplan und die laufende Kontrolle durch eine*n Kurarzt*Kurärztin. Sonst könnte das Finanzamt deine Kur als private Erholungsreise einstufen und deine Kosten nicht erstatten.
Kur als Werbungskosten
Falls du eine Kur antrittst, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich geworden ist, werden diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen, sondern als Werbungskosten abgesetzt.
Das hat den Vorteil, dass die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung hier nicht gilt. Auch hier kannst du alle anfallenden Kosten absetzen. Eingetragen werden sie in diesem Fall Anlage N oder bequem und intuitiv über die Taxfix-App.