Meine erste Steuererklärung
1. Sammeln und Sortieren
Vor dem Ausfüllen der Steuerformulare steht die Zeit des Sammelns und Sortierens. Je besser du vorbereitet bist, desto schneller füllst du die entsprechenden Felder aus. Außerdem minimierst du Fehlerquellen und vergisst keine wichtigen Daten.
Für die Steuererklärung solltest du folgende Unterlagen und Daten bereithalten:
- Deine Steuer-Identifikationsnummer
- Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers
- Deine gültige Bankverbindung
Daneben halte Nachweise für deine Ausgaben bereit. Das Finanzamt will zwar nicht alle sofort sehen. Es ist möglich, dass du einige Posten belegen musst. Außerdem helfen dir die Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Typische Belege sind:
- Quittungen für die Kosten einer beruflichen Weiterbildung
- Nachweise für Bewerbungskosten
- Fahrscheine oder ähnliche Belege für Fahrtkosten (bei Nutzung der Entfernungspauschale ist kein Nachweis nötig)
- Handwerkerrechnungen
- Rechnungen für typische Berufsbekleidung (auch Reinigungskosten)
- Versicherungsverträge aus denen Beiträge ersichtlich sind
- Abrechnungen über die Kinderbetreuungskosten
- Spendenquittungen
Nutze diese Belege auch bei der Prüfung des Steuerbescheids oder einem eventuellen Einspruch. Bei Bedarf kannst du sie auch später nachreichen.
2. Steuererklärung abgeben oder nicht?
Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung abgeben. Es gibt einige Merkmale, die eine Abgabepflicht anzeigen, z.B.
- Deine Steuerklasse ist III, IV mit Faktor, V oder VI
- Deine steuerpflichtigen Nebeneinkünfte sind höher als 410 Euro, dazu zählen auch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld
- Du warst bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt
Wer außerdem seine Steuererklärung abgeben muss, erfährst du detailliert in unserem Ratgeber Abgabepflicht.
Jedoch lohnt sich in vielen Fällen auch die freiwillige Abgabe. Es gibt Frei- und Pauschbeträge, die sich positiv auf die Steuer auswirken. Viele werden direkt beim Einreichen der Steuererklärung in die Berechnung der Steuererstattung einbezogen, andere müssen beantragt werden.
3. Eintragen der Steuerdaten
Mit dem dritten Schritt beginnt die eigentliche Erstellung deiner Steuererklärung. Deine Einnahmen und Ausgaben müssen in die passenden Felder der entsprechenden Formulare eingetragen werden.
Dabei sind diese Steuerformulare für dich relevant:
Mantelbogen:
Dieser Teil ist obligatorisch. Hier trägst du deine persönlichen Daten sowie Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die du beispielsweise von einem Unternehmen machen lässt, die auch von einer im Haushalt lebenden Person erbracht werden kann. Dazu gehören z.B. Reinigungs- oder Gartenarbeiten, Hausmeister- …
Weiterlesen ein.
Anlage N:
In diesen Teil der Steuererklärung fließen deine Einkünfte als Arbeitnehmer. Die meisten Werte findest du auf dem Ausdruck deiner Lohnsteuerjahresbescheinigung. Ebenfalls in die Anlage N kommen Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Schließlich trägst du hier auch deine Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) ein.
Weitere Anlagen benötigst du nur, wenn du bestimmte Einnahmen bzw. Ausgaben in deiner Steuererklärung eintragen willst:
- Anlage Kind: Angaben für Kinder, z.B.: Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Übertragung des Kinderfreibetrages
- Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Spekulationsgeschäfte, Wertpapierverkäufe o.ä.)
- Anlage AV: Für Altersvorsorgebeiträge, Riester-Verträge
Die Steuerformulare kannst du per Hand ausfüllen. Im Formular-Center des Finanzministeriums stehen dir alle notwendigen zum Download zur Verfügung. Du kannst sie aber auch bei deinem Finanzamt abholen.
Komfortabler erfolgt das Ausfüllen jedoch am Computer, zum Beispiel per ELSTER Online. Die Daten werden automatisch in die jeweiligen Felder eingetragen.
Noch einfacher wird die Prozedur mit dem Belegabruf. Dabei kannst du wichtige Daten (z.B. Daten der Lohnsteuerbescheinigung oder Vorsorgeaufwendungen) automatisch über das ELSTER Online-Portal und die kostenlose Steuersoftware ELSTER Formular in die Steuererklärung übertragen lassen.
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4. Einreichen der Steuererklärung
Herzlichen Glückwunsch, du bist nun fertig mit dem Erstellen deiner Steuererklärung. Jetzt müssen die Formulare nur noch zum Finanzamt geschickt werden. Dafür stehen folgende Wege zur Verfügung:
Der herkömmliche Weg per Post
Die fertige Steuererklärung druckst du aus und schickst sie einfach an dein zuständiges Finanzamt. Vergiss deine Unterschrift nicht.
Elektronisch per ELSTER ohne Zertifikat
Du kannst deine Steuererklärung auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Solltest du ELSTER ohne Zertifikat nutzen, musst du nach der Übermittlung deiner Daten eine komprimierte SteuererklärungWer bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung nicht das Zertifikat nutzt, um sich eindeutig zu identifizieren, muss dies mit der so genannten komprimierten Steuererklärung tun. Diese muss unterschrieben an das …
Weiterlesen ausdrucken und unterschrieben ans Finanzamt schicken.
Auf der komprimierten Steuererklärung befindet sich eine so genannte Telenummer, mit der der Ausdruck deinen elektronisch übermittelten Daten zugeordnet werden kann. Die Bearbeitung deiner Steuererklärung startet erst, wenn der unterschriebene Teil vorliegt.
Elektronisch per ELSTER mit Zertifikat
Der schnellste Weg ist die papierlose Abgabe der Steuererklärung mit Zertifikat. Das Zertifikat musst du bei ElsterOnline beantragen und auf deinem Rechner speichern. Wie das genau geht, erfährst du in unserem Artikel zur Beantragung des Zertifikats
Mit der Zertifikatsdatei seid ihr nun eindeutig identifizierbar und könnt ohne Papierkram und Unterschrift eure Steuerunterlagen einreichen.
5. Steuerbescheid prüfen
Mit der Erstellung und dem Absenden deiner Steuerdaten ist die Arbeit noch nicht ganz abgeschlossen. Nach einigen Wochen wirst du deinen Steuerbescheid in den Händen halten und darauf das Ergebnis der Berechnung sehen.
Diesen Bescheid solltest du genau anschauen, denn es kann sein, dass sich Fehler eingeschlichen oder bestimmte Posten aus deiner Steuererklärung gestrichen wurden.
Solltest du mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, kannst du gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
Zu diesem Thema bieten wir dir zwei Artikel, die die Prüfung und den Einspruch genauer darstellen:
Wenn du mit dem Ergebnis deiner Steuererklärung zufrieden bist, musst du natürlich nichts tun und kannst auf die Auszahlung deiner Rückerstattung warten.