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Mit der Riester-Rente Steuern sparen

Mit der Riester-Rente deine gesetzliche Rente aufbessern? Wie das geht und welche Auswirkungen das auf deine Steuern hat, verraten wir dir hier.
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Wie funktioniert Riestern?

Du musst dich zunächst für eine Riester-Rente entscheiden. Wähle dabei zum Beispiel aus einem der folgenden Modelle:

  • Wohn-Riester
  • Riester-Banksparplan
  • Riester-Rentenversicherung

Bis zu deinem Rentenbeginn zahlst du einen festgelegten Betrag in die Versicherung ein.

Jährlich musst du mindestens 60 Euro in deinen Vertrag einzahlen. Dies ist der sogenannte Sockelbetrag. Auch nach oben ist der Sparbetrag gedeckelt:
Jährlich ergibt eine Einzahlung von mehr als 1.925 Euro wenig Sinn, denn der Sonderausgabenabzug ist auf 2.100 Euro gedeckelt, wobei du die staatliche Grundzulage von 175 Euro beachten solltest. Durch weitere Zulagen für Kinder kannst du den Eigenanteil ebenfalls senken und deine Finanzen so optimieren. Mehr dazu findest du im nächsten Abschnitt.

Hast du deinen Riester-Vertrag bis 2011 abgeschlossen, kannst du dir ab Vollendung des 60. Lebensjahrs dein Erspartes auszahlen lassen. Erspartes aus Riester-Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, können ab Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden.

Hinweis:

Mehr zum Thema Rente und der steuerlichen Behandlung findest du auf unserer Themenseite.

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Was gibt der Staat dazu?

Zusätzlich erhältst du vom Staat einen Zuschuss in deinen Riester-Rentenvertrag. Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren sind, erhältst du zudem 185 Euro und für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, 300 Euro.

Die staatlichen Zulagen werden deinen Renten-Beiträgen angerechnet und mindern so den Anteil, den du einzahlst. Sind deine Zulagen so hoch, dass der Eigenanteil vollständig entfällt, musst du trotzdem den Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Die vollen staatlichen Grundzulagen stehen dir nur zu, wenn du mindestens vier Prozent deines Vorjahreseinkommens in deine Riester-Rente einzahlst. Sind es beispielsweise „nur“ zwei Prozent, bekommst du nur die Hälfte der möglichen Zulagen.

Riester-Rente für Paare

Beide Eheteile können in die Rentenversicherung einzahlen, dabei kann jeder von ihnen einen Renten-Vertrag abschließen und die Grundzulage erhalten. Der maximal geförderte Beitrag verdoppelt sich dementsprechend.

Die Zulage für Kinder kann jedoch nur von einem Eheteil beantragt werden. Bei einer versehentlich doppelten Beantragung müssen bereits gewährte Förderungen zurückgezahlt werden.

Wer die Kinderzulage erhält, könnt ihr im Antrag festlegen. In der Regel erhält die Mutter die Zulage für das Kind. Mit dem Antrag kannst du die Kinderzulage aber auch dem anderen Elternteil übertragen. Dieser Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden.
Bei Paaren mit zwei Kindern und je einem Riester-Vertrag kann somit jede*r eine Kinderzulage erhalten.

Im Fall von unverheirateten Paaren gilt: Wer Kindergeld bekommt, der erhält auch hier die Kinderzulage. Hier kann die Mutter nicht die Kinderzulage an den anderen Elternteil übertragen, auch nicht, wenn dieser die Riester-Rente abgeschlossen hat.

Steuervorteile

Neben den Zulagen bietet dir das Finanzamt auch Steuerermäßigungen. Wie hoch diese Ermäßigung ausfällt, hängt von deinem Einkommenssteuersatz und der jährlichen Einzahlung in die Riester-Rente ab.
Die Einzahlungen kannst du bis zum Maximalbetrag von 2.100 Euro in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die erhaltenen Zulagen werden von der gesparten Steuer jedoch abgezogen.

Günstigerprüfung

Ob deine Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die Steuerersparnis höher ist als die staatliche Zulage. Deshalb untersucht das Finanzamt mithilfe der GünstigerprüfungBei der Günstigerprüfung berechnet das Finanzamt, welche Variante von mehreren Möglichkeiten für den Steuerpflichtigen bei der Festsetzung der Steuer besser ist.
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, was das Beste für dich ist. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig.

Ist die Steuerersparnis niedriger als die Zulage, zählt der SonderausgabenabzugEin Sonderausgabenabzug ist ein Abzug von Beträgen, die man als Arbeitnehmer bspw. bei der Finanzierung einer privaten Altersvorsorge leistet. Was sind Sonderausgaben?
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nicht. Sobald die Steuerersparnis höher ist, als die Zulage, gilt der Sonderausgabenabzug. Vor allem Alleinstehenden ohne Kind kommt der Sonderausgabenabzug zugute.

Wichtig für die Steuererklärung ist bei der Riester-Rente die Anlage AV. Diese wird benötigt, um Altersvorsorgebeiträge und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Für das Ausfüllen der Anlage benötigst du unter anderem deine Sozialversicherungsnummer, die du auf deinem Sozialversicherungsausweis findest und die Bescheinigung deiner Riester-Rente.

Alternativ machst du diese Angaben im leicht verständlichen und bequemen Frage-Antwort-Verfahren von Taxfix. Du erhältst direkt nach der Beantwortung der Fragen dein berechnetes, voraussichtliches Steuerergebnis.

Reichst du deine Steuererklärung mit Taxfix ein, rufen wir für das Übermitteln über die sichere Elster-Schnittstelle eine Gebühr auf. Auf der Seite der Taxfix-Kosten findest du die aktuellen Preise.

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Besteuerung im Alter

Sobald du aufhörst zu arbeiten und deine Rente antrittst, bekommst du monatlich deine Riester-Rente ausgezahlt. Diese versteuerst du mit deinem individuellen Steuersatz.

Wie hoch dein Steuersatz im Rentenalter sein wird, kann nur erahnt werden. Das Positive: Da dein Einkommen im Rentenalter wohl niedriger sein wird als im Berufsverhältnis, wirst du weniger Steuerabgaben haben.

Wie hoch dein momentaner Einkommenssteuersatz ist, kannst du mit dem Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen nachrechnen.

Auf Riester-Verträge wird die Abgeltungssteuer nicht fällig. Das heißt: deine Zinsen und Dividenden sind sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlung steuerfrei.
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DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 27.02.2017
aktualisiert am: 25.08.2022

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