Mit Spenden Steuern sparen
Geldspenden, Sachspenden und Zeitspenden
Viele Menschen fühlen sich verpflichtet Gutes zu tun, sich zu engagieren und Bedürftigen zu helfen – Ob ehrenamtlich in einem Verein, mit Geldspenden nach einer Naturkatastrophe oder einem Obdachlosen eine warme Jacke schenken. Die Möglichkeiten zu spenden sind zahllos und der Staat unterstützt diese Hilfsbereitschaft unter bestimmten Voraussetzungen.
Spendenempfänger und Organisationen
Du kannst deine Spende nur dann von der Steuer absetzen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkennt, an die du spendest und du keine Gegenleistung für deine Spende erhältst.
Zu den möglichen Spendenempfängern können zählen:
- Vereine
- Stiftungen
- Hilfsorganisationen
- politische Parteien / unabhängige Wählervereinigungen
- Religionsgemeinschaften
Ist eine Organisation als Stiftung, Hilfsorganisation, Religionsgemeinschaft oder politische Partei / unabhängige Wählervereinigung anerkannt, kannst du deine Spenden in deiner Steuererklärung angeben. Vereine benötigen einen gesonderten Nachweis über Gemeinnützigkeit vom Finanzamt.
Wenn du Mitglied in einem wohltätigen Verein bist, der sich beispielsweise um Natur, Wohlfahrt, Tier- oder Denkmalschutz kümmert, kannst du neben deiner Spende auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge in Freizeitvereinen, wie zum Beispiel bei einem Sportklub oder einem Kleingartenverein.
Da ein Obdachloser vom Finanzamt nicht als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, kannst du deine Gabe an ihn nicht steuerlich geltend machen.
Nicht nur nationale Organisationen
Der Grundsatz, dass die Einrichtung ihren Sitz in Deutschland haben muss, gilt nicht mehr zwingend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, Spenden an eine Einrichtung von der Steuer abzusetzen, die im Ausland sitzt. Das hat der Bundesfinanzhof festgestellt (Urteil vom 27.5.2009, Az: X R 46/05).
Dazu muss der Verein oder die Stiftung die Vorschriften erfüllen, die auch für inländische Organisationen gelten (§§ 51 bis 68 Abgabenordnung). Im Zweifel liegt es aber bei dir, zu beweisen, dass die ausländische Organisation auch nach deutschem Recht gemeinnützig ist.
Geldspenden in der Steuererklärung
Wichtig ist, dass du jede Spende, die du in deiner Steuererklärung geltend machen möchtest, auch nachweisen kannst. Für Spenden unter 300 Euro sowie Spenden im Katastrophenfall gilt das vereinfachte Verfahren. Dazu brauchst du lediglich einen Einzahlungsbeleg bei einer Bargeldspende oder deinen Kontoauszug bzw. die Buchungsbestätigung, wenn du überwiesen hast. Achte darauf, dass dein Name, die Kontonummer, der Buchungstag, die Durchführung der Zahlung sowie der Spendenbetrag auf der Buchungsbestätigung zu sehen sind.
Für Spenden über 300 Euro benötigst du eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung (bis Steuerjahr 2020: 200 Euro). Da diese nicht von allen Organisationen automatisch gesendet wird, solltest du die Zuwendungsbestätigung bei deiner Spende gleich mit anfordern. Die jeweiligen Spendenbelege musst du nicht mit deiner Steuererklärung zusammen an das Finanzamt schicken, sondern erst, wenn das Finanzamt nach Prüfung deiner Steuererklärung danach verlangt.
Sachspenden in der Steuererklärung
Auch Sachspenden kannst du steuerlich geltend machen, vorausgesetzt der Verein, an den du spendest verkauft diese Waren nicht für wirtschaftliche Zwecke weiter, wie zum Beispiel auf einem Basar oder einem Vereinsfest. Um die Sachspenden in der Steuererklärung anzugeben, brauchst du ebenfalls eine Zuwendungsbestätigung.
Der Spendenbetrag errechnet sich aus dem Warenwert deiner Sachspende. Wenn das Produkt neu ist, dann reicht der Kassenzettel. Bei gebrauchten Artikeln kannst du den Verkaufswert vergleichbarer gebrauchter Artikel zum Beispiel auf eBay recherchieren und diese Recherche dokumentieren. Das Finanzamt sieht die Bewertung gebrauchter Artikel sehr streng.
Viele Organisationen stellen für gebrauchte Gegenstände und gebrauchte Kleidung keine Zuwendungsbestätigungen aus, denn sie haften bei unrichtiger Zuwendungsbestätigung mit 30% des bescheinigten Wertes. Das gilt auch bei überhöhter Angabe des Sachspendenwerts.
Zeitspenden in der Steuererklärung
Nicht jede Zeitspende bringt dir eine Steuerbegünstigung ein. Wenn du wegen deiner erbrachten Tätigkeiten einen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen hast, darauf aber gegen Ausstellung entsprechender Spendenquittungen verzichtet, dann kannst du diesen Betrag innerhalb entsprechender Freibeträge von der Steuer absetzen. Das ist die sogenannte Aufwandsspende.
Dieser Aufwandsersatzanspruch muss aber gesetzlich vorgegeben sein. Er kann auch in der Satzung der Organisation begründet sein oder du hast vorher bereits mit der Organisation eine schriftliche Einzelvereinbarung festgelegt. Zudem musst du den Verzicht auf die Aufwandsentschädigung innerhalb von drei Monaten schriftlich festgelegt haben. Außerdem muss der Empfänger deiner Zeitspende zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich in der Lage gewesen sein, die mit dir eingegangene Verpflichtung zu erfüllen.
Wenn du deine Steuererklärung bereits eingereicht hast, aber eine Spende vergessen hast, dann kannst du sie nachträglich noch an das Finanzamt senden, auch wenn du deinen Steuerbescheid schon bekommen hast und dich noch in der Einspruchsfrist befindest.
Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?
Du kannst Spenden von bis zu 20 Prozent deiner Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Den größten Effekt haben Parteispenden und Parteimitgliedsbeiträge: Diese kannst du zu 50 Prozent von der Steuer absetzen, aber maximal 825 Euro pro Person bei Ausgaben in Höhe von 1.650 Euro und 1.650 Euro, wenn du mit deinem Ehepartner zusammenveranlagt bist, bei Ausgaben in Höhe von 3.300 Euro.
Alles darüber hinaus wird vom Finanzamt als Sonderausgabe betrachtet. Spendest du in einem Jahr mal mehr als 20 Prozent deiner Einkünfte, dann kannst du den Steuervorteil als Spendenvortrag ins nächste Jahr mitnehmen.