Werbungskosten: Steuerberaterkosten absetzen
1. Welche Steuerberaterkosten kann ich absetzen?
Als Faustregel gilt: du kannst nur die Steuerberatungskosten absetzen, die zur Ermittlung deiner Einkünfte führten. Hat ein Steuerberater dabei geholfen, bei der Steuererklärung auch den Mantelbogen und die Anlage Kind auszufüllen, sind die Kosten leider nicht absetzbar.
Folgende Arbeiten des Steuerberaters sind unter anderem absetzbar:
- Beratung zu Einnahmen und WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
Weiterlesen bei nichtselbstständiger Arbeit - Ermittlung von Ausgaben und Einnahmen sowie Ausfüllen der entsprechenden Anlagen
- Erstellung und Überwachung der Buchführung
Daneben kannst du auch Steuerfachliteratur, die Fahrtkosten zum Steuerberater oder auch Unfallkosten auf dieser Fahrt absetzen
2. Welche Steuerberaterkosten darf ich nicht absetzen?
Hat dein Steuerberater zu Themen deiner privaten Lebensführung gearbeitet, die also nicht direkt mit deinen Einkünften in Verbindung stehen, lassen sich die dadurch entstandenen Steuerberaterkosten nicht absetzen.
Folgende Kosten sind u.a. nicht absetzbar:
- Ausfüllen der Einkommensteuererklärung samt Mantelbogen und Anlage Kind
- Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Beratungskosten bei den Themen Kindergeld, Kinderbetreuungskosten, Erbschaftssteuer, Einkommensteuertarifen etc.
Oftmals berechnen Steuerberater einen Pauschalbetrag für die gesamte Steuererklärung. In diesem Fall werden bei Arbeitnehmern für gewöhnlich 70% des Gesamtbetrages als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt.
3. Bei ElsterFormular die richtige Anlage hinzufügen
Du benötigst das Formular Anlage N. Dieses befindet sich in ElsterFormular unter dem Reiter weitere Vordrucke.
Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen kannst du dieses Formular jetzt bearbeiten.
4. Steuerberaterkosten unter Werbungskosten eintragen
Einfach in Zeile 47 der Anlage N unter Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel die entstandenen Kosten für eine Steuerberatung eintragen.
Achtung: Nur die Kosten eintragen, die auch wirklich absetzbar sind!
Solltet ihr einen Pauschalbetrag für die gesamte Steuererklärung gezahlt haben (zum Beispiel 1000 €) tragt ihr beispielsweise folgendes ein:
Steuerberaterkosten (70 % beruflicher Anteil): 700€.
5. Belege und Quittungen aufheben!
Du brauchst eine Rechnung deines Steuerberaters, auf der zu sehen ist, welche Kosten wie entstanden sind. Wie gesagt: Du kannst nur die Steuerberaterkosten absetzen, die zur Ermittlung der Einkünfte führten.
In jedem Fall solltest du alle Belege aufheben. Das Finanzamt fordert ggf. die entsprechenden Rechnungen an, um zu überprüfen, ob die Kosten wirklich entstanden sind.
6. Steuererklärung abgeben
Jetzt musst du nur noch die vollständige Steuererklärung abgeben. Je mehr Werbungskosten du geltend machst, desto weniger Steuern musst du zahlen. Eventuell bekommst du auch eine satte Steuerrückzahlung.