Steuererklärung bei Kind mit Behinderung
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag soll laufende Kosten, die dauerhaft für Menschen mit Behinderung entstehen, ausgleichen. Damit sind Aufwendungen wie Medikamente, Hilfsmittel, ein erhöhter Wäschebedarf oder Betreuung gemeint. Um einmalige Kosten geltend zu machen, hast du noch andere Möglichkeiten, z. B. die außergewöhnlichen Belastungen (weiter unten im Artikel gehen wir darauf genauer ein).
Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem jeweils individuell festgelegten Grad der Behinderung. Ein ärztliches Gutachten beurteilt die Einschränkung und bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) – der liegt zwischen 20 und 100. Danach richtet sich der Pauschbetrag, den dann dein Kind beanspruchen darf.
In der folgenden Tabelle findest du die Stufen des Behindertenpauschbetrags für das Steuerjahr 2021.
Grad der Behinderung (GdB) | Höhe des Behinderten-Pauschbetrags |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.140 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Für Hilflose, Blinde oder Taubblinde | 7.400 € |
Im Taxfix-Beitrag zu den steuerlichen Besonderheiten für Menschen mit Behinderung findest du die Werte für die Steuererklärungen der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022.
Bei einem GdB unter 50 müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt sein, um Anrecht auf den Pauschbetrag zu erhalten. So muss entweder die körperliche Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sein oder bereits ein Anspruch auf eine Rente aufgrund der Behinderung bestehen.
: Ist dein Kind von einer Behinderung betroffen, kannst du auch den Behinderten-Pauschbetrag auf dich übertragen lassen. Das ist jeweils für ein Jahr möglich. Hierzu musst du einfach die betreffenden Zeilen in der Anlage Kind auf Seite 3 ausfüllen.
Wenn deine Ausgaben, die aufgrund der Behinderung deines Kindes zustande gekommen sind, deutlich über dem Pauschbetrag liegen, dann kannst du auch die genauen Aufwendungen einreichen. Dazu solltest du sie aber während des Jahres auflisten und die Belege sorgfältig aufbewahren.
Pflege-Pauschbetrag
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag hast du unter Umständen noch Anrecht auf einen Pflege-Pauschbetrag. Dieses Pflegegeld steht dir zu, wenn im Schwerbehindertenausweis deines Kindes das Merkzeichen H (“Hilflosigkeit”) oder der Pflegegrad 4 oder 5 eingetragen ist. Dann kommt jährlich noch einmal die Pauschale von 1.800 Euro hinzu.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegst du dein Kind nicht nur selbst, sondern engagierst beispielsweise eine Pflegekraft als Unterstützung, die in eurem Zuhause mithilft, kommt für dich steuerlich noch der Posten haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die du beispielsweise von einem Unternehmen machen lässt, die auch von einer im Haushalt lebenden Person erbracht werden kann. Dazu gehören z.B. Reinigungs- oder Gartenarbeiten, Hausmeister- …
Weiterlesen infrage. Bei einer Vollzeitkraft könntest du hier 20% der Aufwendungen für deren Gehalt und bis insgesamt zu 4.000 Euro jährlich von deinen steuerlichen Verpflichtungen abziehen.
Umbau bzw. Anpassungsarbeiten in Wohnung und Haus
In dem ein oder anderen Fall ist es aufgrund der vorliegenden Behinderung notwendig, die eigene Wohnsituation, beispielsweise an einen Rollstuhl, anzupassen. Die dafür anfallenden Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuerklärung eingereicht werden.
Als außergewöhnliche Belastungen können generell sehr unterschiedliche Kostenpunkte berücksichtigt werden. Auch wenn du berufstätig bist und dein Kind deshalb in einem Tagesheim untergebracht werden muss, kannst du hierüber die Betreuungsaufwendungen schmälern. Ein einmaliger Kur- oder Therapieaufenthalt kann, bei einem ärztlichen Gutachten, das die zwingende Notwendigkeit ausdrückt, ebenso darunter fallen.
: Außergewöhnliche Belastungen werden immer im Verhältnis zur persönlichen Belastungsgrenze gesehen und nur anerkannt, wenn sie diese überschreiten. Wenn du also viel Eigentum oder ein sehr gutes Einkommen hast, liegt deine Belastungsgrenze natürlich höher als wenn du Geringverdiener bist.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wie allen Eltern steht dir als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes sowieso das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Was von beidem für dich persönlich günstiger ist, berechnet in der Regel das zuständige Finanzamt. Eventuell kann dein Schützling aber auch im Erwachsenenalter mit der Unterstützung rechnen. Nämlich dann, wenn die Behinderung deines Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und es aufgrund der Einschränkung nicht beruflich tätig werden und seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen kann.
Die gleiche Regel gilt übrigens für die Kinderbetreuungskosten: Alle Eltern dürfen die Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder von der Steuer absetzen – sie fallen unter den Begriff Sonderausgaben und können mit bis zu 4.000 Euro im Jahr anerkannt werden. Normalerweise besteht diese Möglichkeit bis die Kinder das 14. Lebensjahr erreicht haben. Hat dein Kind eine Behinderung, kann diese Steuervergünstigung auch danach noch bestehen bleiben. Wichtig ist auch hier, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.