Steuererklärung mit Taxfix – Diese Nachweise benötigst du
Hat das Finanzamt nicht schon alle Informationen?
Viele Daten hat das Finanzamt schon von dir. Deine Gehaltsdaten werden direkt von deinem Arbeitgeber über die LohnsteuerbescheinigungAm Ende eines Kalenderjahres oder bei unterjähriger Beendigung einer Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Darauf sind unter anderem die folgenden Daten der Beschäftigung des Kalenderjahres enthalten:
Weiterlesen an die Behörde geschickt. Auch die Krankenkassen sind mit dem Amt vernetzt und übermitteln beispielsweise die Höhe deiner Krankenkassenbeiträge und –erstattungen. Daneben hat das Finanzamt auch schon deine Belege zur gesetzlichen Rente sowie deiner privaten Rürup- oder Riester-Rente.
Taxfix: Diese Nachweise müssen noch ans Finanzamt
Manche Nachweise möchte das Finanzamt jedoch zwingend von dir haben. Diese musst du, nachdem du deine Steuererklärung mit Taxfix abgeschickt hast, noch per Post nachreichen:
- Spendenbescheinigungen
- Steuerbescheinigungen über Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Nachweis einer Behinderung bei dir selbst und/oder deinen Kindern
Nachweise auf Nachfrage
Es gibt in deiner Steuererklärung wiederum Posten, die du meist gar nicht belegen musst. Deine WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
Weiterlesen beispielsweise, wie Fahrtkostenpauschale, Fortbildungen oder Dienstreisen musst du oft nicht nachweisen.
Bei manchen deiner Ausgaben gibt es Grenzwerte, ab denen das Finanzamt noch einmal genauer nachhaken will und von dir Belege nachgeschickt haben möchte. Dies wird unterschiedlich gehandhabt und geschieht nur auf Nachfrage vonseiten der Finanzbeamten. Darunter fallen oft folgende Dinge:
- Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen
- Belege zum beruflich veranlassten Umzug
- Nachweis zur doppelten Haushaltsführung
- Belege zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers