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Elektro-Dienstwagen: Steuervorteile durch die Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Klimapakets die Elektromobilität. Ziel ist es, mehr Unternehmen zu motivieren, bei der Anschaffung von Dienstwagen Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge zu bevorzugen. Wie du als Arbeitnehmer davon profitieren kannst, erfährst du hier. Außerdem beschreiben wir, welche Änderungen sich ab 2022, 2023, 2024 und 2025 ergeben.
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Die allgemeine Regelung zur Besteuerung von Dienstwagen

Generell gilt: Beim Dienstwagen handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, weshalb der Arbeitnehmer ihn wie sein Einkommen versteuern muss.

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Wo liegen die Unterschiede in der Besteuerung von Dienstwagen?

Mit dem Klimapaket versucht die Bundesregierung den Ausstoß von CO2 im Straßenverkehr zu regulieren und fängt die finanziellen Nachteile einer Nutzung von dienstlichen E-Fahrzeugen stärker auf.

Die neuen Regelungen sind für dich interessant, wenn du von deinem Arbeitgeber einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommst.

Wer profitiert von den Vorteilen?

Die steuerlichen Vorteile betreffen dich vor allem dann, wenn du auch private Fahrten, beispielsweise für den Wochenendausflug oder eine Urlaubsreise, mit dem Dienstwagen machen möchtest und darfst.Um den Dienstwagen von der Steuer absetzen zu können, gibt es für den Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten des Nachweises:

  1. Ein Fahrtenbuch, in dem jede Fahrt anhand von Anlass und Kilometerstand dokumentiert werden muss.
  2. Die pauschale Variante, die sogenannte 1 %-Regelung. Dabei wird 1 % des Bruttolistenpreises des vom Arbeitgeber bereitgestellten Neuwagens zur Steuerberechnung auf dein Gehalt monatlich aufgeschlagen. Durch dieses erhöhte Einkommen und die Progression steigt dein Steuersatz und führt wiederum zu höheren Abzügen.

Hinzu werden 0,03 % des Bruttolistenpreises des Autos pro Kilometer Entfernung zwischen deinem Arbeitsplatz und deinem Wohnort berechnet. Damit sieht das Finanzamt alle privaten Fahrten deinerseits als abgegolten an. Insgesamt ist nun dein Nettogehalt etwas niedriger als ohne Dienstwagen.

Beispiel:

Du verdienst 3.500 Euro monatlich und erhältst zusätzlich von deinem Arbeitgeber einen Dienstwagen. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs liegt bei 35.000 Euro. Ein Prozent davon sind 350 Euro. Daraus ergibt sich zunächst ein monatliches Bruttogehalt von 3.850 Euro.

Beträgt die Entfernung zu deinem Arbeitsplatz 20 km, so werden diese mit den 0,03 % des Bruttolistenpreises multipliziert. Das sind 210 Euro, die ebenfalls deinem Gehalt zugerechnet werden. Das vom Finanzamt zur Steuerfestlegung angenommene Gehalt liegt also bei 4.060 Euro.

In Folge der Steuerprogression steigt nun auch dein Steuersatz, da du ein höheres Bruttogehalt beziehst. Netto bekommst du also etwas weniger ausgezahlt im Vergleich zu deinem Gehalt ohne Dienstwagen. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird in deiner Lohnabrechnung festgehalten.

Zahlst du hingegen einen bestimmten Betrag für deinen Dienstwagen an deinen Arbeitgeber, um die private Nutzung auszugleichen, reduziert sich dadurch dein geldwerter Vorteil.

Tipp:

Mit der Pendlerpauschale kannst du deinen Arbeitsweg von der Steuer absetzen.

Wie werden Elektro- und Hybrid-Dienstwagen besteuert?

Da Elektro-Autos in der Anschaffung häufig teurer sind, schafft der Staat hier steuerliche Erleichterungen. Zunächst wurde ab dem 01.01.2019 (ursprünglich bis Ende 2021) beschlossen, dass als Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung nicht mehr der vollständige Bruttolistenpreis, sondern nur die Hälfte dessen gewertet wird. Hier gilt somit die 0,5 %-Regelung. Dieser Vorteil wird natürlich auch beim Fahrtenbuch berücksichtigt.

Diese Bemessungsgrundlage ist sogar auf ein Viertel (0,25 %) des Bruttolistenpreises herabgesetzt werden: Dies ist nämlich der Fall, wenn die E-Fahrzeuge zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2030 angeschafft wurden bzw. werden, keine Kohlendioxidemissionen haben und einen Bruttolistenpreis aufweisen, der unterhalb von 60.000 Euro liegt.

Für Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, gelten folgende Regelungen und Bemessungsgrenzen: Bei einer Anschaffung zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 gilt die Hälfte des Bruttolistenpreises, wenn die Kohlendioxidemission unter 50 Gramm pro Kilometer bleibt bzw. die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Anwendung des elektrischen Antriebs mindestens 60 Kilometer beträgt.
Wird die Anschaffung zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2030 getätigt, gilt das gleiche, nur erhöht sich die Mindestreichweite unter rein elektrischem Antrieb auf 80 Kilometer.

 

Ab 01. Januar 2023: Geringe E-Auto-Förderung, Beschränkungen bei Antriebsform und Nettolistenpreis

Mit 01.01.2023 ändert die Bundesregierung einige Voraussetzungen bei der Förderung von Elektroautos. Die gute Nachricht zuerst: Der Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt, es gibt jedoch Einschränkungen, die deine Entscheidung für den elektrischen Antrieb beeinflussen könnten:

Größte Neuerung: Plug-in-Hybride kommen ab 2023 für die Förderung nicht mehr infrage. Stattdessen erhältst du nur bei rein elektrischen Kfz und solchen mit Brennstoffzelle den Zuschuss.

Ebenso wichtig: Die Regierung hat den Umweltbonus ab Januar 2023 gesenkt. Die staatliche Unterstützung beim Kauf von elektrischen Fahrzeugen liegt im Jahr 2023 bei:

  • 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro
  • 3.000 Euro bei einem Preis zwischen 40.000 und 65.000 Euro

Änderung ab 01. September 2023: Förderung nur noch für Privatpersonen

Hinzu kommt: Ab 01.09.2023 erhalten Gewerbetreibende den Zuschuss zum E-Auto nicht mehr. Bist du Privatperson, ändert sich jedoch nichts. Zumindest bei der Anschaffung des Kfz bis 31.12.2023. 

Ab 01. Januar 2024: Weniger Förderung, geringerer Listenpreis

Beim schrittweisen Abbau der Bezuschussung von Elektroautos geht die Bundesregierung in 2024 den voraussichtlich vorletzten Schritt. Liegt der Nettolistenpreis des E-Autos über 45.000 Euro, gibt es keinen Umweltbonus mehr. 

Für Kfz,…

  • deren Preis bei maximal 45.000 Euro liegt und
  • die rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle betrieben sind,

…liegt der Umweltbonus ab 01.01.2024 bei 3.000 Euro.

Nach aktuellem Stand beendet die Regierung den Umweltbonus mit Ende 2024. Überlegst du dir, ein E-Auto zu kaufen, solltest du dies also vor 2025 tun, um den Bonus zu erhalten.

Nicht nur Autofahrer profitieren von der Förderung der Elektromobilität

Des Weiteren können ebenfalls ab 01.01.2020 alle Elektronutzfahrzeuge in größerem Umfang von der Steuer abgeschrieben werden. So darfst du im Anschaffungsjahr neben der Abschreibung für die Abnutzung eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten geltend machen. Dieser Vorteil gilt aber nicht nur für Autos, sondern beispielsweise auch für elektrisch betriebene Lastenfahrräder.

Bedenkt man, dass es abgesehen von den jüngsten Neuerungen beim Kauf eines E-Kraftfahrzeugs bereits eine Befreiung von der Kfz-Steuer für volle 10 Jahre gibt und eine Prämie obendrauf, sollte man – egal, ob privat oder dienstlich – über die klimafreundliche Alternative unbedingt nachdenken.

Bitte beachte, dass der Gesetzgeber mit der Zeit einschränkt, wer den Umweltbonus empfängt. Außerdem definiert die Bundesregierung die zulässigen Antriebe und die Höhe des Nettolistenpreises neu. Mehr dazu findest du im Abschnitt „Änderungen ab 2023 und 2024“.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 03.02.2020
aktualisiert am: 30.08.2022

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