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Werbungskosten: Umzugskosten absetzen

Wer umzieht, kann die entstandenen Umzugskosten absetzen. Das geht beispielsweise durch die Umzugskostenpauschale. Hier erfährst du, wie du sie nutzt.
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1. Wann kann ich Umzugskosten absetzen?

Generell sind Umzugskosten bei einem Arbeitnehmer immer dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie beruflich bedingt sind. Das trifft zu, wenn:

  • Du für einen neuen Job in eine andere Stadt gezogen bist.
  • Du durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit eingespart hast.

Wenn dein*e Arbeitgeber*in deine Umzugskosten nicht übernimmt, kannst du diese dementsprechend in der Steuererklärung absetzen.

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2. Was kann ich als Umzugskosten absetzen?

Generell können bei einem Umzug die tatsächlichen Umzugskosten und eine Umzugskostenpauschale angesetzt werden.

Allgemeine Umzugskosten

Zu den vom Finanzamt anerkannten Umzugskosten gehören folgende tatsächliche Ausgaben:

  • Makler*ingebühren (für die neue Wohnung)
  • Anzeigen- / Inseratskosten / Wohnungsvermittlung
  • Reisekosten (30 Cent pro Kilometer bei Nutzung des eigenen Pkw)
  • Beförderungskosten (z.B. Umzugswagen, Umzugshelfer*innen, Trinkgeld für Umzugshelfer*innen)
  • Doppelte Mietkosten
  • An- und Abbringen von Fernsehantenne, Lampen, Gardinen
  • Anschaffungskosten für Herd (bis zu 230 Euro) und Öfen (bis zu 164 Euro) für Umzüge vor dem 01.06.2020

Achtung: Diese Kosten müssen mit Quittungen und Rechnungen belegbar sein, weshalb du diese sicher aufbewahren solltest. Was du beim Aufbewahren von Belegen für die Steuererklärung außerdem beachten solltest, findest du in diesem Artikel.

Sonstige Umzugskosten

Für sogenannte sonstige Umzugskosten gibt es die Umzugskostenpauschale, die neben den übrigen und nachgewiesenen Kosten zu gewähren ist. Hierfür sind keine Belege notwendig. Darunter fallen beispielsweise folgende Kosten:

  • Gebühren für die Ummeldung
  • Gebühr für ein neues Kfz-Kennzeichen
  • Telefonanschluss
  • Trinkgelder für Möbelpacker*innen
  • Fachgerechter An- und Abbau von elektronischen Geräten, Lampen etc.

Hier findest du eine Übersicht über die Höhe der Umzugspauschale. Diese wird regelmäßig erhöht, daher lohnt es sich noch einmal nachzusehen.

Datum des Umzugs Umzugskostenpauschale Umziehende*r bei Verheirateten und Lebenspartner*innen (gesamt) Umzugskostenpauschale für weitere Person
ab 01.04.2022 886 Euro Addition Umziehende*r und weitere Person 590 Euro
ab 01.04.2021 870 Euro Addition Umziehende*r und weitere Person 580 Euro
ab 01.06.2020 860 Euro Addition Umziehende*r und weitere Person 573 Euro
ab 01.03.2020 820 Euro 1.639 Euro 361 Euro
ab 01.04.2019 811 Euro 1.622 Euro 357 Euro
ab 01.03.2018 787 Euro 1.573 Euro 347 Euro

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3. Belege und Erläuterung zu den Umzugskosten aufbewahren

Man sollte unbedingt alle Belege für die Umzugskosten sammeln und gut aufbewahren. Falls das Finanzamt Rückfragen hat und die Quittungen einfordert, kann man sie nachsenden. Daneben ist auch eine Erläuterung zu den Umzugskosten von Vorteil, falls das Finanzamt weitere Informationen anfragen sollte. Das kann ganz formlos wie folgt aussehen:

4. Steuererklärung an das Finanzamt schicken

Wenn du alle notwendigen Formulare ausgefüllt hast, schickst du die Steuererklärung an das Finanzamt. Gerade das Ausfüllen ist als Steuerlaie oft nicht einfach, weil die Formulare des Finanzamts mitunter kompliziert geschrieben sind. Auch wenn du das Dokument final absenden willst, kann der Überblick über die Dokumente schnell verloren gehen, gerade bei der Vielzahl an Vordrucken, Quittungen und noch dazu den ganzen Umzugskartons um dich herum.

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Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 23.01.2023

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