Was ist der Sparerfreibetrag?
Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag
Durch den Sparer-Pauschbetrag werden Kapitalerträge unter 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei Ehepaaren nicht versteuert. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, müssen versteuert werden. Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel für:
Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung
In der Steuererklärung muss der Sparer-Pauschbetrag in Anlage KAP eingetragen werden. Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag stellen einen Freistellungsauftrag dar.
Vom Sparer-Pauschbetrag profitieren
Damit der Pauschbetrag direkt berücksichtigt wird, musst du der Bank als Anleger einen Freistellungsauftrag zusenden. Seit 2016 benötigst du dafür zwingend deine Steueridentifikationsnummer.
Informationen zu den Freistellungsaufträgen und Anträgen findest du bei den jeweiligen Banken und Sparkassen auf deren Internetseiten. Sollte weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen oder gehen deine Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, dann werden vom Kreditinstitut 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann bei der Bank vorgelegt werden, so dass diese keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehält. Ausgestellt wird sie nur, wenn du ein sehr geringes Einkommen hast, was unter dem Grundfreibetrag liegt. Beantragen kannst du die Bescheinigung beim Finanzamt.
Du hast vergessen, einen Freistellungsauftrag einzureichen? In dem Fall versteuert deine Bank deine Erträge ab dem ersten Euro. In diesem Fall solltest du unbedingt deine Steuererklärung machen und dir deine gezahlten Steuern zurückholen.
Freistellungsaufträge bei mehreren Banken
Du hast Geldanlagen bei verschiedenen Banken? Dann kannst du den Freibetrag aufteilen. Dafür musst du bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Wichtig ist, dass du die Gesamtsumme von 1.000 Euro (bei Single) bzw. 2.000 Euro (bei Verheirateten) nicht überschreitest, andernfalls musst du deine Kapitalerträge versteuern.
Dabei mogeln kannst du nicht. Die Banken leiten deine Daten über die von dir erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
Kann ich den Sparer-Pauschbetrag auf mein Kind übertragen?
Der Sparer-Pauschbetrag kann auf deine Kinder übertragen werden, indem du dein Kapital in ihrem Namen anlegst und ihre Freibeträge nutzt. Allerdings kann es aufgrund dieses Tricks zu einigen Nachteilen beim BAföG, Kindergeld und auch der Kontrolle über das Kapital kommen.