
Corona & Steuern:
Die wichtigsten Tipps im Überblick
Die Folgen des Lockdowns und die andauernde Corona-Pandemie betreffen uns alle – egal ob beruflich oder privat. In unserem Blogbeitrag stellen wir dir einige Möglichkeiten vor, mit denen du den Schaden in Grenzen halten kannst und von besonderen steuerlichen Vorteilen sowie von staatlichen Sonderleistungen profitieren kannst.
Kinder und Familie
Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten können pro Steuerjahr bis zu einer Höhe von 4.000 Euro abgesetzt werden. Sie fallen unter die Kategorie Sonderausgaben. Mehr zum Thema.
Kinderbonus
Der Kinderbonus ist eine staatliche Einmalzahlung. Sie beträgt insgesamt 300 Euro pro Kind und wird in zwei Raten ausgezahlt. Mehr zum Thema.
Notfall-Kinderzuschlag
Anlässlich der Corona-Krise hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag (KiZ) zu einem Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) erweitert. Dadurch sollen Familien, die Einkommenseinbußen haben, mit bis zu 185 Euro pro Monat unterstützt werden. Eltern, die den Kinderzuschlag zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. April 2020 beantragen, müssen keine Angaben zum Vermögen machen und zur Überprüfung wird nur das Gehalt des letzten Monats als Grundlage herangezogen. Mehr erfahren.
Steuerklassenwechsel
Der Wechsel der Steuerklasse ist in vielen Lebenssituationen wie nach der Heirat, der Scheidung, der Verwitwung, nach der Geburt des Kindes oder bei einem Nebenjob eine Überlegung wert und zum Teil sogar verpflichtend. Mehr zum Thema.
Job, Ausbildung und Studium
Kurzarbeit
Grundsätzlich sind alle Formen von Kurzarbeitergeld steuerfrei, da sie durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen werden. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Außerdem ist man durch den Erhalt des Kurzarbeitergeldes zum Einreichen einer Steuererklärung verpflichtet.
Homeoffice absetzen
Hast du ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden und nutzt es ausschließlich beruflich? Dann kannst du dein Homeoffice mit bis 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Mehr zum Thema.
Zusätzlich kannst du auch deine Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Dazu gehören z.B. deine Arbeitskleidung, Büromaterial, Fachliteratur und der Computer. Mehr zum Thema.
Pendlerpauschale
Bist du auch während der Pandemie zur Arbeit oder zur Uni gefahren? Dann kannst du die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale absetzen. Egal ob du die Strecke mit dem Auto, dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zurückgelegt hast. (Übrigens kannst du die Monatskarte auch absetzen, wenn du nicht gefahren bist.) Mehr zum Thema.
Überbrückungshilfe für Studenten
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt über die Studierendenwerke eine Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro pro Monat für Studenten in einer pandemiebedingten Notlage zur Verfügung.
Die Überbrückungshilfe wurde bis Ende September verlängert und musste jeweils monatlich neu beantragt werden – ein rückwirkender Antrag ist dabei nicht möglich! Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Kontostand. Neben einer Erklärung der Notlage (Wegfall der Erwerbstätigkeit bzw. Einkommenseinbußen) müssen unter anderem Kontoauszüge ab Februar / März 2020 beigefügt werden.
Der schriftliche Antrag für die Überbrückungshilfe für Studierende konnte bis zum 30. Oktober 2020 über ein bundeseinheitliches Online-Formular eingereicht werden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start
Arbeitgeber-Bonuszahlung
Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter während der Krise mit eigenen Mitteln finanziell unterstützt. Diese Sonderzahlungen sind bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
Steuerberatung von der Steuer absetzen
Kosten, die dir durch eine Steuerberatung entstanden sind, können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Jahr können die Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein, den Steuerberater und auch die Taxfix Steuer-App als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Mehr zum Thema.