Kann man das Auto von der Steuer absetzen?

Das kommt auf den Typ des Autos und seine Verwendung an. Es gibt in einigen Fällen einige steuerliche Möglichkeiten, den hohen Kostendruck eines Autos zu senken.

Die Kfz-Steuer absetzen

Privat genutztes Auto

Bei der Frage, was von der Steuer abgesetzt werden kann und was nicht, richtet sich der Staat meist nach der Bedeutung für das Einkommen. Wird das eigene Fahrzeug nicht dienstlich genutzt, und besitzt keine Relevanz für die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts, ordnet der Staat es als dein Privatvergnügen ein. Die Anschaffung deines Autos ist dann freiwillig, die Kfz-Steuer darfst du somit als Privatperson nicht absetzen.

Beruflich genutztes Auto

Kommt das Auto aber in Berührung mit dem Einkommen, kann es natürlich auch in Zusammenhang mit der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Für den Fall, dass du als Arbeitnehmer*in beispielsweise dein privates Fahrzeug auch für den Arbeitsweg oder Dienstreisen nutzt, darfst du natürlich die Pendlerpauschale anwenden, mit der der Staat u. a. die Kfz-Steuer abgelten möchte. Somit besteht zumindest eine indirekte Möglichkeit, auch wenn die Kfz-Steuer als selbstständiger Posten von Privatpersonen nicht geltend gemacht werden kann.

Dienstfahrzeug

Die Möglichkeit eines vollständigen Abzugs der Kfz-Steuer haben ausschließlich Selbstständige und Unternehmer*innen, die ihr Fahrzeug wirklich nur für dienstliche Fahrten nutzen bzw. ihren Angestellten zur Verfügung stellen. Dann gelten nämlich die Aufwendungen als Betriebsausgaben. Wird das Auto aber auch in der Freizeit verwendet, ist das Verhältnis von privater und beruflicher Nutzung entscheidend, das in der Regel über ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird.

Welche Kfz-Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Unter dem Punkt Sonderausgaben dürfen in der Steuererklärung die Ausgaben für eine Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist aber, dass du dich auf diesen Posten beschränkst. Denn, besitzt du beispielsweise eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, musst du die Beträge auseinander dividieren und nur den entsprechenden Teil eintragen. Schummeln solltest du nicht, da das Finanzamt gelegentlich einen Nachweis über die gezahlten Beiträge verlangt.

Private Unfallversicherung

Als weitere Sonderausgabe zählt auch deine private Unfallversicherung. Die dafür anfallenden Ausgaben kannst du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 48 angeben.

Welcher Anteil davon sich letztendlich steuerlich günstig auswirken kann, hängt auch von weiteren gezahlten Beiträgen ab. So fallen Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls unter diesen Punkt der Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag, der abgezogen werden darf, liegt bei 1.900 Euro für Angestellte.

Pendlerpauschale

Für den Arbeitsweg, den du zurücklegst, darfst du natürlich auch die Pendlerpauschale nutzen. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel kannst du für alle tatsächlichen Arbeitstage – Wochenend-, Feier- und Urlaubstage müssen abgezogen werden – 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen.

Dabei zählt leider nur die Kilometerzahl der einfachen Strecke. Mit der Pauschale berücksichtigt der Staat die Aufwendungen anteilig, die für eine berufliche Nutzung entstehen, inbegriffen sind Ausgaben für Versicherungen, Reparaturen und Kfz-Steuer. Der gültige Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro pro Jahr. Den Eintrag musst du in der Anlage N per ELSTER-Formular vornehmen.

Alternativ fragt dich die Taxfix-App verständlich nach deinen Fahrtwegen und durch deine Antworten erstellst du deine Steuererklärung bequem, korrekt und einfach – per App oder Browser und komplett unverbindlich.

Hinweis:

Die Pendlerpauschale darfst du natürlich nur nutzen, wenn dein Arbeitgeber nicht bereits die Fahrtkosten erstattet.

Unfallkosten (Abschleppdienst oder Anwalts- und Gerichtsgebühren)

Wenn du auf dem Nachhauseweg von der Arbeit in einen Unfall verwickelt wirst, aber weder deine noch die Versicherung des anderen die Kosten übernimmt, kannst du in der Regel auch diese von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass du die Kosten wirklich selbst getragen hast. Dazu können auch Aufwendungen für den Abschleppdienst, Rechtsberatungs- oder Gerichtsgebühren zählen. Auch entstehende Folgekosten, wie z. B. ein Krankenhausaufenthalt, die aus dem Unfall resultieren, können ggf. darunterfallen.

Umzug

Unter Umständen können auch die Ausgaben für einen Umzug als Werbungskosten anerkannt werden. Ziehst du als Arbeitnehmer*in um, um näher an deiner Arbeitsstelle zu wohnen, hängt die Möglichkeit der Steuerreduktion von der tatsächlichen Verkürzung der Fahrtzeit ab. Hierbei gibt es ein paar Voraussetzungen, um die Kosten absetzen zu können. Im eben verlinkten Beitrag findest du beispielsweise, wie viel schneller der Arbeitsweg ausfallen muss, damit ein Umzug als steuerlich relevant anerkannt wird.

DISCLAIMER

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