Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 18.07.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 3 Minuten

  • Inhalt
  • Tilgungsraten absetzen

  • Studienkreditzinsen absetzen

  • Studienkosten absetzen

  • Nachlaufende Studiengebühren

Studienkredit absetzen

Wer studieren möchte, muss oft tief in die Tasche greifen. Hier kann ein Studienkredit helfen. Doch kannst du deinen Studienkredit später auch von der Steuer absetzen?

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 18.07.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 3 Minuten

  • Inhalt
  • Tilgungsraten absetzen

  • Studienkreditzinsen absetzen

  • Studienkosten absetzen

  • Nachlaufende Studiengebühren

Kannst du die Tilgungsraten absetzen?

Du finanzierst dein Studium mit Hilfe eines Studienkredites. Nach Abschluss des Studiums und mit Beginn deines ersten Jobs fallen die Tilgungsraten für den Studienkredit an. Diese kannst du nicht von der Steuer absetzen. Sie zählen weder zu Werbungskosten noch zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Kannst du Studienkreditzinsen absetzen?

Jedoch kannst du die Schuldzinsen in deine Steuererklärung einfließen lassen – entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben.

Dein Studienkredit dient zur Finanzierung des Erststudiums, ohne dass du vorher eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen hast? In diesem Fall kannst du die Zinsen als Sonderausgaben absetzen.

Trage sie dazu in das Feld „Aufwendungen für Berufsausbildung“ bei den Sonderausgaben ein. Dabei ist jedoch ein maximaler Höchstbetrag von 6.000 € pro Kalenderjahr einzuhalten.

Benötigst du deinen Studienkredit für dein Zweitstudium, kannst du die Schuldzinsen später als Werbungskosten absetzen. Dazu gibst du die Zinsen in der Anlage N, unter „Fortbildungskosten“ an.

Wichtig ist, dass du deine Ausgaben belegen kannst. Deshalb achte darauf, dass du den Kreditvertrag und die Kontoauszüge aufbewahrst.

 

Studienkosten absetzen

Zwar kannst du die Tilgungsraten nicht von der Steuer absetzen, dafür hast du die Möglichkeit deine anfallenden Studienkosten abzusetzen.

Dazu zählen:

  • Studiengebühren jeglicher Art sowie Prüfungs-, Zulassungs- und Lehrgangsgebühren etc.
  • Anschaffungskosten von Lehrmitteln: Dazu gehört deine fürs Studium benötigte Fachliteratur, dein Laptop, Schreibtisch und weiteres Büromaterial.
  • Fahrtkosten: Für Studierende gilt, wie für Arbeitnehmer*innen, die Pendlerpauschale. Diese beschränkt sich auf den Weg von zu Hause zur Universität als einfache Fahrt und darf mit 0,30 Euro pro Kilometer bei der Steuer abgesetzt werden. Seit 2021 gelten neue Bestimmungen bei der Pendlerpauschale: Aktuell können ab dem 21. Kilometer dürfen 0,38 Euro/km geltend gemacht werden (Steuerjahr 2021: 0,35 Euro).
  • Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für vorgeschriebene Studienreisen: Auch bei vorgeschriebenen Exkursionen, Praktika oder vergleichbaren Aktivitäten des Studiums, bei denen du länger von zu Hause weg bist.
  • Unterbringungskosten am auswärtigen Ausbildungsort: Meist werden diese als Sonderausgaben angegeben. Willst du deine Miete als Werbungskosten absetzen? Dann darf dein Studienort nicht dein Lebensmittelpunkt sein. Dafür benötigst du einen anderen Erstwohnsitz, bei dem du mindestens 10 % der laufenden Kosten zahlst und dies mit Hilfe von Belegen (Bahnfahrkarten, Tankquittungen, Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes) nachweisen kannst.

 

Nachlaufende Studiengebühren

Diese Art der Studienfinanzierung ist anders als ein Studienkredit. Dabei bezahlst du die Studiengebühren erst nach Abschluss deines Studiums. Auch diese Kosten der Studiengebühren kannst du von der Steuer absetzen und zwar immer in dem Jahr, in dem du die Gebühr bezahlt hast.

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