Die Günstigerprüfung ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt für dich als Steuerzahlende*r den steuerlich günstigsten Fall ermittelt. Lese hier nach, wann die Finanzbeamt*innen das machen.
Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag und Kindergeld
Familien mit Kindern werden in Deutschland mit Kindergeld und Kinderfreibetrag finanziell unterstützt. Doch du kannst nur eines nutzen. Das Finanzamt errechnet in der Günstigerprüfung, welche Variante für dich steuerlich vorteilhafter ist. Dazu musst du nur eine Steuererklärung mit der Anlage Kind ausfüllen und abgeben.
Günstigerprüfung bei Riester-Rente
Hast du einen Riester-Vertrag, kannst du in der Ansparphase Steuervorteile nutzen. Denn deine eingezahlten Beiträge sind bis 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das gilt jedoch nur, wenn die Steuerersparnis höher ausfällt als die erhaltenen staatlichen Zulagen.
Das Finanzamt ermittelt in der Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuervorteile oder die Zulagen für dich vorteilhafter sind. Dazu musst du in der Steuererklärung lediglich die Anlage AV ausfüllen.
Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (für Ledige) bzw. 1.602 Euro (für Verheiratete) übersteigen, müssen versteuert werden. Dafür wurde die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Daneben werden der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer fällig.
Liegt dein persönlicher Steuersatz für dein Einkommen unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Dabei werden deine Kapitalerträge zu deinem Gehalt addiert und nach dem daraus resultierenden Einkommensteuertarif besteuert. Das Finanzamt wählt dann die Besteuerungsmethode, die für dich günstiger ist:
- Entweder Besteuerung der Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer
- oder gemeinsame Besteuerung der Kapitalerträge und des Einkommens mit der Einkommensteuer.
Die Günstigerprüfung für Kapitalerträge musst du aktiv beantragen. Dafür füllst du in deiner Steuererklärung die Anlage KAP aus und setzt ein Häkchen:

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